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Nach einem Todesfall in einer Wohnung stehen Angehörige, Erben und Vermieter vor der Frage: Wer trägt die Kosten für die professionelle Reinigung? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernimmt eine Versicherung die Kosten – ganz oder teilweise. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Versicherung in welcher Situation greift, welche Rechte Sie haben und wie Sie die Kostenübernahme richtig beantragen.
Einen detaillierten Überblick über die tatsächlichen Reinigungskosten finden Sie in unserem Artikel Kosten einer Tatortreinigung.
Je nach Situation kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage. Hier die wichtigsten auf einen Blick:
Die Hausratversicherung der verstorbenen Person ist in der Praxis der häufigste und wichtigste Kostenträger bei einer Tatortreinigung. Viele Betroffene wissen nicht, dass diese Versicherung auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers noch greift.
Die Hausratversicherung deckt in der Regel folgende Leistungen ab:
Entscheidend ist, dass der Verstorbene selbst eine Hausratversicherung hatte. Die Hausratversicherung von Angehörigen oder Erben greift hier nicht. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel bis zu zwei Monate nach dem Tod fort – ausreichend Zeit, um den Schaden zu melden und die Reinigung durchführen zu lassen.
Viele neuere Hausratversicherungen enthalten ausdrücklich den Baustein "Leichenfundortreinigung" oder "Reinigung nach unbemerkt verstorbenen Personen". In älteren Policen ist diese Leistung häufig unter dem allgemeinen Schadensersatz für Hausrat mit abgedeckt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich – oder Sie lassen sich direkt von der Versicherung bestätigen, dass die Leistung enthalten ist.
Wenn Körperflüssigkeiten über den Hausrat hinaus in die Bausubstanz eingedrungen sind, kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Diese Versicherung ist besonders relevant für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten für Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen:
In der Praxis ergänzen sich Hausrat- und Gebäudeversicherung häufig: Die Hausratversicherung des Verstorbenen trägt die Kosten für Reinigung und Entsorgung beweglicher Gegenstände, die Gebäudeversicherung übernimmt die Sanierung der Bausubstanz. So können die Gesamtkosten vollständig abgedeckt werden.
Für Vermieter ist es empfehlenswert, den Schaden sowohl der eigenen Gebäudeversicherung als auch – soweit bekannt – der Hausratversicherung des Verstorbenen zu melden.
Die Haftpflichtversicherung spielt bei der Tatortreinigung eine untergeordnete, aber in bestimmten Fällen relevante Rolle. Sie greift, wenn durch den Todesfall Eigentum Dritter beschädigt wird.
In der Praxis ist die Haftpflichtversicherung selten der Hauptkostenträger. Sie kann jedoch ergänzend einspringen, wenn Schäden über den unmittelbaren Fundort hinausgehen.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Reinigung der Wohnung eines Verstorbenen sind eine Nachlassverbindlichkeit. Das bedeutet, sie fallen zunächst den Erben zu. In der Praxis müssen Erben die Kosten jedoch selten aus eigener Tasche tragen.
Hatte der Verstorbene eine Hausratversicherung, übernimmt diese die Reinigungskosten. Die Erben müssen lediglich den Versicherungsfall melden und die Abwicklung einleiten. Wir unterstützen Sie dabei mit allen notwendigen Unterlagen.
Wer ein Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen ausschlägt, ist von sämtlichen Nachlassverbindlichkeiten befreit – auch von den Kosten einer Tatortreinigung. Die Ausschlagung erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht. Beachten Sie: Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall.
Ausführliche Informationen zum Vorgehen nach einem Todesfall finden Sie in unserem Ratgeber Todesfall in der Wohnung – Was ist zu tun?
Für Vermieter und Hausverwaltungen ist die Kostenfrage bei einem Todesfall in einer Mietwohnung besonders vielschichtig. Mehrere Parteien und Versicherungen können beteiligt sein.
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters deckt Schäden an der Bausubstanz – also an Estrich, Mauerwerk, fest verbauten Bodenbelägen und Leitungen. Diese Versicherung ist der wichtigste Kostenträger für den Vermieter.
Die Mietkaution kann grundsätzlich für offene Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen werden, einschließlich Reinigungskosten. In der Praxis reicht die Kaution jedoch selten aus, um die Kosten einer professionellen Tatortreinigung vollständig zu decken. Weitere Forderungen können gegenüber den Erben geltend gemacht werden.
Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber anderen Mietern im Gebäude. Er muss dafür sorgen, dass von der betroffenen Wohnung keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Das bedeutet: Eine professionelle Reinigung ist nicht nur sinnvoll, sondern in den meisten Fällen auch rechtlich geboten.
Einen ausführlichen Leitfaden speziell für Vermieter finden Sie in unserem Artikel Todesfall in der Mietwohnung – Ratgeber für Vermieter.
In bestimmten Fällen übernimmt die Kommune oder das Ordnungsamt die Kosten für eine Tatortreinigung. Dies ist jedoch die Ausnahme und kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.
Wird eine Reinigung von der Polizei oder dem Ordnungsamt angeordnet – etwa weil eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht – trägt zunächst die anordnende Behörde die Kosten. Diese versucht anschließend, die Kosten von den Verantwortlichen (Erben, Vermieter) zurückzufordern.
Die Kommune springt subsidiär ein, wenn:
In diesen Fällen übernimmt das Ordnungsamt die Organisation und Kostenübernahme als öffentlich-rechtliche Maßnahme. Die zuständige Behörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der sich die betroffene Wohnung befindet.
Eine korrekte und zügige Schadensmeldung ist entscheidend für eine reibungslose Kostenübernahme. Folgen Sie diesen Schritten:
Unser Service: Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen für Ihre Versicherung – Kostenvoranschlag, Dokumentation und Fotos. Sie müssen sich um die technischen Details nicht kümmern.
Zeitrahmen: Melden Sie den Schaden möglichst innerhalb weniger Tage nach Feststellung. Die meisten Versicherungen setzen eine zeitnahe Meldung voraus. Eine verspätete Meldung kann zu Problemen bei der Kostenübernahme führen.
In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder vermeidbare Fehler, die die Kostenübernahme gefährden oder verzögern. Die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt beachten:
Je länger Sie mit der Schadensmeldung warten, desto schwieriger wird die Abwicklung. Melden Sie den Schaden innerhalb weniger Tage nach Entdeckung des Todesfalls. Einige Versicherungen setzen Meldefristen von ein bis zwei Wochen voraus.
Dieser Fehler kommt leider häufig vor und hat schwerwiegende Folgen: Wer den betroffenen Bereich selbst reinigt oder aufräumt, bevor die Versicherung informiert und der Zustand dokumentiert ist, riskiert die Ablehnung des gesamten Versicherungsanspruchs. Die Versicherung muss den Schaden nachvollziehen können. Lassen Sie den Bereich unberührt, bis alles dokumentiert ist.
Nicht die eigene Hausratversicherung, sondern die des Verstorbenen ist zuständig. Dieser Unterschied wird häufig übersehen. Prüfen Sie genau, welche Versicherung welche Schäden abdeckt.
Beauftragen Sie keine Reinigung, ohne vorher einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht zu haben. Nachträgliche Kostenübernahmen sind deutlich schwieriger durchzusetzen.
Versicherungen erstatten in der Regel nur Kosten für professionelle Fachfirmen. Eigenleistungen oder Reinigung durch nicht qualifizierte Dienstleister werden häufig nicht anerkannt. Zudem besteht ohne professionelle Schutzausrüstung ein ernstes Gesundheitsrisiko.
In einigen Fällen besteht kein Versicherungsschutz – etwa wenn der Verstorbene keine Hausratversicherung hatte oder die Police die Leistung nicht abdeckt. Auch dann gibt es Lösungen:
Wir bieten bei Bedarf die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Sprechen Sie uns offen darauf an – wir finden eine Lösung, die für Sie tragbar ist.
In besonderen Härtefällen – etwa bei nachweislich geringem Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen – kann das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Die Übernahme muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Die Kosten für eine Tatortreinigung können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Damit reduziert sich die tatsächliche finanzielle Belastung. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Wir stellen Ihnen selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
Unabhängig von der Kostenfrage erhalten Sie von uns immer einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag. So können Sie die finanzielle Situation klar einschätzen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Weitere Informationen zu den konkreten Kosten finden Sie auf unserer Seite Tatortreinigung Kosten.
In vielen Fällen nicht. Einige Versicherungen rechnen direkt mit uns als Fachfirma ab. In anderen Fällen erhalten Sie die Rechnung und reichen diese bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Wir klären im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, welcher Weg möglich ist.
Sie sollten den Schaden so schnell wie möglich melden – idealerweise innerhalb weniger Tage nach Entdeckung des Todesfalls. Die meisten Versicherungen erwarten eine unverzügliche Meldung. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie melden, desto reibungsloser verläuft die Abwicklung. Nach Ablauf von mehr als zwei Wochen ohne Meldung können Versicherungen die Übernahme erschweren oder ablehnen.
Eine Ablehnung ist nicht immer endgültig. Häufige Gründe für Ablehnungen sind formale Fehler (fehlende Unterlagen, verspätete Meldung) oder eine falsche Einschätzung des Versicherungsfalles. In diesen Fällen hilft ein Widerspruch mit ergänzenden Unterlagen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Dokumentation und können auf Erfahrung mit zahlreichen Versicherungsabwicklungen zurückgreifen.
Ja, in den meisten Fällen. Die Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation ist ein fester Bestandteil einer professionellen Tatortreinigung und wird von den meisten Versicherungen als notwendige Maßnahme anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Ozonbehandlung im Kostenvoranschlag aufgeführt und begründet ist.
Ja, ein detaillierter Kostenvoranschlag ist für die Versicherungsabwicklung zwingend erforderlich. Die Versicherung muss vor Auftragsbeginn die voraussichtlichen Kosten prüfen und freigeben können. Wir erstellen Ihnen diesen Kostenvoranschlag kostenfrei und in einer Form, die von Versicherungen direkt akzeptiert wird.
Ja. Die Hausratversicherung des Verstorbenen bleibt in der Regel noch mindestens zwei Monate nach dem Tod bestehen. In dieser Zeit können Erben oder Bevollmächtigte den Versicherungsfall melden und die Kostenübernahme beantragen. Nach Ablauf dieser Frist endet der Versicherungsschutz, bereits gemeldete Schäden werden aber weiterhin reguliert.
Die Kostenregelung unterscheidet sich nicht von anderen Todesfällen. Auch bei einem Suizid greift die Hausratversicherung des Verstorbenen für die Reinigungskosten. Eine Leistungsverweigerung wegen der Todesursache ist bei der Hausratversicherung – anders als bei der Lebensversicherung – nicht zulässig.
Der Vermieter ist nicht automatisch kostenpflichtig. Primär haften die Erben des Verstorbenen beziehungsweise dessen Versicherung. Für Schäden an der Bausubstanz kann der Vermieter seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Nur wenn weder Erben noch Versicherungen greifbar sind, muss der Vermieter möglicherweise in Vorleistung gehen.
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