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Veröffentlicht am 6. Februar 2026 · Von Adrian Steinhoff

Was tun bei Leichenfund? Erste Schritte und Soforthilfe

Notruf und sofortige Beratung: 0800 6003005

Sie haben eine verstorbene Person gefunden – in der eigenen Wohnung, bei einem Angehörigen oder in einer Nachbarwohnung. Diese Situation ist ein Schock. Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist: von den ersten Minuten nach dem Fund über die Benachrichtigung der Behörden bis hin zur professionellen Reinigung der betroffenen Räume.

Das Wichtigste vorab: Sie müssen nicht alles allein bewältigen. Es gibt klare Abläufe und professionelle Hilfe für jeden einzelnen Schritt.

Sofort-Checkliste: Die ersten 30 Minuten

Unmittelbar nach dem Fund einer verstorbenen Person sollten Sie diese Schritte in der folgenden Reihenfolge durchführen:

  1. Notruf absetzen (112): Rufen Sie den Rettungsdienst, auch wenn der Tod offensichtlich erscheint. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen. Schildern Sie ruhig, was Sie vorgefunden haben.
  2. Wohnung nicht verändern: Berühren oder bewegen Sie nichts in der Umgebung des Verstorbenen. Reinigen Sie nicht und entfernen Sie keine Gegenstände. Dies ist wichtig für die Leichenschau und eine mögliche polizeiliche Ermittlung.
  3. Fenster und Türen zum Fundort schließen: Schließen Sie die Tür zum betroffenen Raum, sofern möglich. Das begrenzt die Geruchsausbreitung und schützt andere Bewohner.
  4. Eigenen Schutz beachten: Betreten Sie den Raum nicht unnötig. Bei fortgeschrittener Verwesung besteht durch Keime, Verwesungsgase und Schädlinge ein ernstes Gesundheitsrisiko. Halten Sie Abstand.
  5. An einem anderen Ort warten: Warten Sie auf den Rettungsdienst in einem nicht betroffenen Raum oder vor der Wohnung.

Rettungsdienst und Polizei: Was passiert nach dem Notruf?

Nach Ihrem Notruf laufen folgende Schritte automatisch ab:

Leichenschau durch den Arzt

Ein Notarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst führt die Leichenschau durch. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und dokumentiert die Todesart. Dabei unterscheidet er zwischen drei Kategorien:

  • Natürlicher Tod: Der Verstorbene ist an einer Krankheit oder Altersschwäche gestorben. Die Polizei wird in der Regel nicht eingeschaltet.
  • Nicht natürlicher Tod: Es gibt Hinweise auf Fremdeinwirkung, einen Unfall oder Suizid. Die Polizei wird automatisch verständigt.
  • Ungeklärte Todesart: Die Todesursache kann bei der Leichenschau nicht eindeutig festgestellt werden. Auch hier wird die Polizei hinzugezogen.

Polizeiliche Ermittlung

Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod erscheint die Kriminalpolizei am Fundort. Die Beamten sichern Spuren, befragen Zeugen und dokumentieren die Fundumstände. In dieser Phase darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Die Dauer der polizeilichen Maßnahmen variiert von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen.

Totenschein und Sterbeurkunde

Der Arzt stellt den Totenschein (Todesbescheinigung) aus. Mit diesem Dokument kann die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden – innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod. Die Sterbeurkunde benötigen Sie für alle weiteren Schritte: Versicherungen, Erbschein, Kündigung von Verträgen.

Bestatter beauftragen

Die Überführung des Verstorbenen wird durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt. In den meisten Bundesländern muss die Bestattung innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen (Fristen variieren je nach Landesbestattungsgesetz).

Wann den Bestatter rufen?

Sobald der Arzt den Totenschein ausgestellt hat und die Polizei – falls involviert – die Freigabe erteilt, kann der Bestatter die Überführung vornehmen. In den meisten Fällen geschieht das noch am selben Tag.

Kosten der Bestattung

Die Kosten für eine Bestattung liegen in Deutschland zwischen 3.000 und 8.000 € (einfache Bestattung). Sie sind eine Nachlassverbindlichkeit und werden vorrangig aus dem Nachlass beglichen. Hatte der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung, übernimmt diese einen Teil der Kosten.

Wohnung nach Leichenfund: Was jetzt?

Nachdem der Verstorbene überführt wurde, bleibt die Wohnung zurück – oft in einem Zustand, der professionelle Hilfe erfordert. Je nach Liegezeit können Körperflüssigkeiten, Geruch und Schädlingsbefall den Wohnraum kontaminieren.

Auf keinen Fall selbst reinigen

Der wichtigste Hinweis: Versuchen Sie nicht, die betroffenen Bereiche selbst zu reinigen. Es besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko durch:

  • Krankheitserreger: Hepatitis B und C, MRSA, Clostridium difficile und andere Pathogene können in Körperflüssigkeiten überleben – teils wochenlang.
  • Verwesungsgase: Schwefelwasserstoff (H₂S) und Ammoniak (NH₃) sind in hoher Konzentration gesundheitsschädlich.
  • Schädlinge: Schmeißfliegen, Speckkäfer und andere Insekten können Krankheitserreger übertragen.

Darüber hinaus gefährdet eine Eigenreinigung Versicherungsansprüche: Versicherungen erstatten in der Regel nur Kosten für professionelle Fachfirmen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel Tatortreinigung selber machen? Warum Experten dringend abraten.

Professionelle Tatortreinigung beauftragen

Ein zertifizierter Tatortreiniger verfügt über die notwendige Schutzausrüstung, Fachkenntnis und Desinfektionsmittel, um die Wohnung sicher und gründlich zu reinigen. Der Ablauf umfasst:

  1. Bestandsaufnahme und Kostenvoranschlag
  2. Reinigung und Desinfektion der kontaminierten Bereiche
  3. Geruchsneutralisation (meist durch Ozonbehandlung)
  4. Entsorgung kontaminierter Gegenstände
  5. Desinfektionsnachweis und Dokumentation

Mehr zum detaillierten Ablauf erfahren Sie auf unserer Seite Ablauf einer professionellen Tatortreinigung.

Kosten und Versicherung: Wer zahlt?

Die Kosten für eine professionelle Tatortreinigung nach einem Leichenfund liegen je nach Umfang zwischen 500 und 3.000 €. In vielen Fällen übernimmt eine Versicherung die Kosten – ganz oder teilweise.

Hausratversicherung des Verstorbenen

Die Hausratversicherung ist der häufigste Kostenträger. Sie deckt Reinigung, Desinfektion und Entsorgung kontaminierter Gegenstände ab. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel noch zwei Monate nach dem Tod fort.

Wohngebäudeversicherung

Sind Bausubstanz, Estrich oder fest verbaute Bodenbeläge kontaminiert, greift die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

Erben als Kostenträger

Die Reinigungskosten sind eine Nachlassverbindlichkeit. Besteht keine Versicherung, tragen die Erben die Kosten. Wer das Erbe ausschlägt, ist von dieser Pflicht befreit.

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Ratgebern Wer zahlt die Tatortreinigung? und Tatortreinigung Kosten.

Checkliste: Alle Schritte nach einem Leichenfund

Die folgende Checkliste fasst alle notwendigen Schritte zusammen – von den ersten Minuten bis zur Wiederherstellung der Wohnung:

#SchrittZeitrahmen
1Notruf 112 absetzenSofort
2Wohnung nicht verändern, Tür schließenSofort
3Leichenschau durch Arzt abwarten30–120 Minuten
4Ggf. polizeiliche Ermittlung abwartenStunden bis Tage
5Bestatter beauftragenNach ärztlicher Freigabe
6Angehörige und Vermieter informierenNoch am selben Tag
7Versicherung des Verstorbenen informierenInnerhalb weniger Tage
8Sterbeurkunde beim Standesamt beantragenInnerhalb von 3 Werktagen
9Professionelle Tatortreinigung beauftragenNach Polizei-/Arztfreigabe
10Kostenvoranschlag bei Versicherung einreichenVor Reinigungsbeginn
11Erbschein beantragen (falls nötig)Innerhalb von 6 Wochen
12Mietvertrag kündigen / Wohnung auflösenSonderkündigung innerhalb 1 Monat

Leichenfund bei Angehörigen: Emotionale Erste Hilfe

Einen nahestehenden Menschen tot aufzufinden, ist eine der belastendsten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Neben den praktischen Schritten ist es wichtig, auch auf die eigene psychische Gesundheit zu achten.

In den ersten Stunden

  • Rufen Sie eine Vertrauensperson an – Sie müssen das nicht allein durchstehen
  • Nehmen Sie die Unterstützung der Notfallseelsorge an, die oft gemeinsam mit dem Rettungsdienst eintrifft
  • Treffen Sie keine weitreichenden Entscheidungen unter Schock

In den folgenden Tagen und Wochen

  • Schlafstörungen, Appetitlosigkeit und wiederkehrende Bilder sind normale Reaktionen auf ein außergewöhnliches Ereignis
  • Suchen Sie professionelle Hilfe, wenn die Belastung nach zwei bis drei Wochen nicht nachlässt
  • Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenfrei)

Sonderfälle: Leichenfund in besonderen Situationen

Leichenfund in der Nachbarwohnung

Wenn Sie einen Verwesungsgeruch aus einer Nachbarwohnung wahrnehmen, rufen Sie die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112). Versuchen Sie nicht, eigenständig in die Wohnung einzudringen. Die Behörden verfügen über die Befugnis und die Möglichkeit, die Wohnung zu öffnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Leichenfund in der Nachbarwohnung.

Todesfall in einer Mietwohnung

Als Mieter oder Vermieter haben Sie besondere Rechte und Pflichten. Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber anderen Mietern. Erben können den Mietvertrag mit einer Sonderkündigung innerhalb eines Monats beenden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Vermieter-Checkliste: Todesfall in der Mietwohnung.

Leichenfund nach längerer Abwesenheit

Wird eine Person erst nach Wochen oder Monaten gefunden, ist die Situation besonders belastend. Die Verwesung ist weit fortgeschritten, der Geruch durchdringt oft die gesamte Wohnung, Schädlingsbefall ist wahrscheinlich. In diesen Fällen ist eine umfassende professionelle Reinigung zwingend erforderlich – inklusive Ozonbehandlung und möglicherweise Sanierung der Bausubstanz.

Häufige Fragen zum Leichenfund

Rufen Sie immer zuerst den Notruf 112 an. Der Rettungsdienst kommt und ein Arzt stellt den Tod offiziell fest. Bei Verdacht auf Fremdeinwirkung wird die Polizei automatisch verständigt.

Betreten Sie den betroffenen Raum nicht unnötig. Bei fortgeschrittener Verwesung besteht ein Gesundheitsrisiko durch Krankheitserreger und Verwesungsgase. Warten Sie auf den Rettungsdienst und die polizeiliche Freigabe.

Bei kurzer Liegezeit und schneller Beauftragung eines Tatortreinigers kann die Wohnung oft innerhalb von ein bis zwei Tagen wieder nutzbar sein. Bei längerer Liegezeit mit Ozonbehandlung dauert die Wiederherstellung drei bis fünf Tage. Bei umfangreicher Sanierung der Bausubstanz kann es auch länger dauern.

Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 500 und 3.000 €. Bei kurzer Liegezeit auf gefliestem Boden beginnen die Kosten ab 500 €. Bei längerer Liegezeit mit Estrichsanierung und Ozonbehandlung können die Kosten 2.000 bis 3.000 € betragen. In vielen Fällen übernimmt die Hausratversicherung des Verstorbenen die Kosten.

Nein. Als Finder haben Sie keine Kostenpflicht. Die Reinigungskosten sind eine Nachlassverbindlichkeit und werden von den Erben beziehungsweise der Versicherung des Verstorbenen getragen. Sind Sie selbst Erbe, kann die Hausratversicherung des Verstorbenen die Kosten übernehmen.

Bei einem unbekannten Verstorbenen übernimmt die Polizei die Identifizierung. Das Ordnungsamt organisiert die Bestattung (Sozialbestattung) und gegebenenfalls die Reinigung der Wohnung. Die Kosten werden von der Kommune getragen und – falls möglich – später von den Erben zurückgefordert.

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