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Als Erbe stehen Sie nach einem Todesfall vor einer ganzen Reihe von Aufgaben: Erbschein beantragen, Mietvertrag klären, die Wohnung räumen und reinigen lassen. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch alles, was jetzt zu tun ist – von den rechtlichen Fristen über die Wohnungsauflösung bis zur professionellen Reinigung. So behalten Sie den Überblick, auch wenn die Situation belastend ist.
Bevor Sie sich um die Wohnung kümmern, müssen Sie Ihre rechtliche Stellung als Erbe klären. Das ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und weist Sie offiziell als Erbe aus. Viele Vermieter, Banken und Versicherungen verlangen dieses Dokument, bevor sie mit Ihnen zusammenarbeiten. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.
Sie haben ab Kenntnis des Erbfalls genau sechs Wochen Zeit, das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob der Nachlass überschuldet ist. Schlagen Sie das Erbe aus, entfallen sämtliche Verpflichtungen – auch die Kosten für Räumung und Reinigung der Wohnung.
Suchen Sie in den Unterlagen des Verstorbenen nach einem Testament und informieren Sie das zuständige Nachlassgericht. Falls ein notarielles Testament beim Amtsgericht hinterlegt ist, werden Sie automatisch benachrichtigt.
Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters – es geht auf die Erben über. Sie haften ab diesem Zeitpunkt für die laufende Miete. Allerdings haben Sie als Erbe ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Sowohl Erben als auch Vermieter können das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die reguläre Kündigungsfrist des Mietvertrags.
Der Mieter verstirbt am 10. Januar, Sie erfahren davon am 15. Januar. Sie haben bis zum 15. Februar Zeit, die Sonderkündigung auszusprechen. Das Mietverhältnis endet dann zum 30. April. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, um die Frist nachweisen zu können.
Bevor Sie die Wohnung betreten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Planen Sie die Räumung erst, nachdem die Reinigung abgeschlossen ist. So vermeiden Sie, dass kontaminierte Bereiche beim Ausräumen berührt werden.
Wenn die Wohnung nicht kontaminiert ist und der Hausrat überschaubar, können Sie die Räumung selbst übernehmen. Rechnen Sie für eine durchschnittliche Wohnung mit zwei bis fünf Tagen Arbeit. Organisieren Sie vorab Sperrmülltermine und Transporter.
Bei größeren Wohnungen, weiten Anfahrtswegen oder Zeitdruck ist eine professionelle Entrümpelung sinnvoll. Die Kosten liegen je nach Wohnungsgröße zwischen 500 und 3.000 €. Holen Sie mindestens zwei Angebote ein. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel Kosten Wohnung räumen.
Räumen Sie erst nach der professionellen Reinigung. Wenn Verwesungsspuren oder Körperflüssigkeiten vorhanden sind, muss zuerst die Tatortreinigung erfolgen, dann die Wohnungsauflösung.
Nicht jeder Todesfall erfordert eine professionelle Tatortreinigung. Entscheidend sind die Umstände und die Liegezeit.
Wurde der Verstorbene zeitnah gefunden und sind keine Körperflüssigkeiten ausgetreten, genügt in der Regel eine normale Grundreinigung. Eine professionelle Tatortreinigung ist hier meist nicht erforderlich.
Bei einer Liegezeit von mehr als zwei bis drei Tagen setzen Verwesungsprozesse ein. Körperflüssigkeiten dringen in Böden, Polster und Bausubstanz ein. Verwesungsgeruch breitet sich in der gesamten Wohnung aus. Hier ist eine professionelle Reinigung zwingend erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Verwesungsgeruch entfernen.
Bei Blutspuren, Gewebespuren oder großflächiger Kontamination ist eine professionelle Tatortreinigung immer notwendig. Die Reinigung erfordert spezielle Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung und Fachkenntnisse. Eine Kostenübersicht finden Sie auf unserer Seite Tatortreinigung Kosten.
Ob Sie als Erbe Schönheitsreparaturen durchführen müssen, hängt vom Mietvertrag ab.
Enthält der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel, sind Sie als Erbe verpflichtet, die Wohnung renoviert zurückzugeben. Das umfasst typischerweise Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken sowie das Streichen von Türen und Heizkörpern.
Viele ältere Mietverträge enthalten unwirksame Schönheitsreparaturklauseln – etwa starre Fristenpläne oder Endrenovierungsklauseln. In diesen Fällen müssen Sie keine Schönheitsreparaturen durchführen. Lassen Sie die Klausel im Zweifelsfall rechtlich prüfen.
Schäden, die unmittelbar durch den Todesfall entstanden sind – etwa Verfärbungen im Bodenbelag durch Körperflüssigkeiten – gelten nicht als Schönheitsreparaturen, sondern als Substanzschäden. Diese fallen in den Bereich der professionellen Reinigung und sind häufig über die Versicherung abgedeckt.
Als Erbe tragen Sie grundsätzlich die Kosten, die mit der Wohnung zusammenhängen. Die wichtigsten Posten im Überblick:
Wichtig: Viele dieser Kosten können Sie aus dem Nachlass bestreiten oder über Versicherungen abdecken. Prüfen Sie vor jeder Ausgabe, ob eine Versicherung die Kosten übernimmt. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel Wer zahlt die Tatortreinigung?
In vielen Fällen müssen Erben die Reinigungskosten nicht selbst tragen. Folgende Versicherungen kommen in Betracht:
Die Hausratversicherung ist der häufigste Kostenträger bei der Tatortreinigung. Sie deckt in der Regel Reinigung, Desinfektion, Geruchsbeseitigung und die Entsorgung kontaminierter Gegenstände ab. Der Versicherungsschutz besteht noch mindestens zwei Monate nach dem Tod fort.
Sind Bodenbeläge, Estrich oder Mauerwerk betroffen, übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters oder Eigentümers die Sanierungskosten. Informieren Sie den Vermieter, damit er den Schaden bei seiner Versicherung meldet.
Bei Schäden an fremdem Eigentum – etwa wenn Flüssigkeiten in die darunterliegende Wohnung eingedrungen sind – kann die Haftpflichtversicherung des Verstorbenen ergänzend greifen.
Die Kosten für Räumung, Reinigung und Renovierung der Wohnung sind Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden.
Kosten, die unmittelbar mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhängen, mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Dazu zählen Räumungskosten, Reinigungskosten und Renovierungskosten. Das Erbschaftsteuergesetz sieht einen Pauschbetrag von 10.300 € für Nachlassverbindlichkeiten vor. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten darüber, können Sie die höheren Kosten ansetzen – Nachweise vorausgesetzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Reinigungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – insbesondere dann, wenn keine Versicherung die Kosten übernimmt. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf und sprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater ab.
Es gibt keine gesetzliche Räumungsfrist. Maßgeblich ist das Ende des Mietverhältnisses. Wenn Sie als Erbe das Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB nutzen, endet der Mietvertrag drei Monate nach der Kündigung. Bis zu diesem Termin muss die Wohnung geräumt und in vertragsgemäßem Zustand übergeben werden.
Ja, in den meisten Fällen. Die Hausratversicherung des Verstorbenen übernimmt die Kosten für eine professionelle Tatortreinigung. Sie müssen den Schaden melden und einen Kostenvoranschlag einreichen. Wir erstellen Ihnen diesen Kostenvoranschlag kostenfrei. Alle Details finden Sie in unserem Artikel Wer zahlt die Tatortreinigung?
Schlagen Sie das Erbe innerhalb der Sechs-Wochen-Frist beim Nachlassgericht aus, entfallen sämtliche Verpflichtungen. Sie haften weder für die Miete noch für Räumung oder Reinigung. Beachten Sie: Die Ausschlagung gilt für den gesamten Nachlass – Sie können nicht einzelne Teile annehmen und andere ablehnen.
Das hängt vom Mietvertrag ab. Enthält er eine wirksame Schönheitsreparaturklausel, müssen Sie die Wohnung renoviert zurückgeben. Viele ältere Klauseln sind jedoch unwirksam. Schäden, die durch den Todesfall selbst entstanden sind, fallen nicht unter Schönheitsreparaturen und sind häufig versicherungsgedeckt.
Bei einer Erbengemeinschaft haften alle Erben gemeinschaftlich. In der Praxis empfiehlt es sich, einen Erben zu bevollmächtigen, der sich um Kündigung, Räumung und Reinigung kümmert. Die Kosten werden anteilig nach Erbquote auf alle Miterben verteilt.

