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Wenn ein Mensch in einer Wohnung verstirbt, bricht für Angehörige, Nachbarn oder Vermieter eine schwierige Zeit an. Die Situation ist belastend, und es fällt schwer, einen klaren Gedanken zu fassen. Doch es gibt einen Weg durch diese Tage – Schritt für Schritt. Diese Seite erklärt Ihnen ruhig und verständlich, was jetzt zu tun ist, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten und wo Sie Unterstützung bekommen.
Sie müssen das nicht allein durchstehen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf – von der ersten Orientierung bis zur vollständigen Reinigung und Wiederherstellung der Wohnung.
Die folgenden Punkte helfen Ihnen, in den ersten Minuten und Stunden die richtigen Entscheidungen zu treffen:
Nicht bei jedem Todesfall in einer Wohnung ermittelt die Polizei. Ob und in welchem Umfang die Polizei tätig wird, hängt von den Umständen ab:
Bei Anzeichen für Gewalteinwirkung, Suizid oder einen Unfall wird die Polizei immer eingeschaltet und die Kriminalpolizei übernimmt die Ermittlungen. Die Wohnung wird in diesen Fällen als Tatort behandelt und versiegelt, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.
Wenn die Todesursache nicht sofort erkennbar ist – zum Beispiel, weil die verstorbene Person allein gelebt hat und erst nach Tagen gefunden wird – ordnet die Polizei in der Regel eine Untersuchung an. Dies ist ein normaler Vorgang und kein Grund zur Beunruhigung.
Wenn ein Arzt zweifelsfrei einen natürlichen Tod feststellt (etwa bei bekannter schwerer Erkrankung), ist eine polizeiliche Untersuchung meist nicht notwendig. Der Arzt stellt den Totenschein aus, und ein Bestatter kann direkt beauftragt werden.
Die Freigabe der Wohnung durch die Polizei kann wenige Stunden, aber auch mehrere Tage dauern. Solange die Wohnung nicht offiziell freigegeben ist, darf sie nicht betreten und nicht verändert werden. Sobald die Freigabe erfolgt, können Sie mit den nächsten Schritten beginnen.
Eine professionelle Reinigung sollte so schnell wie möglich nach der Freigabe durch die Polizei beauftragt werden. Ob eine Tatortreinigung erforderlich ist, hängt von der konkreten Situation ab:
Warum schnelles Handeln wichtig ist: Mit jedem Tag, der vergeht, dringen Flüssigkeiten tiefer in Bodenbeläge, Estrich und Mauerwerk ein. Geruche setzen sich stärker fest, und Schäden an der Bausubstanz nehmen zu. Eine frühzeitige Reinigung begrenzt den Schaden und senkt die Kosten erheblich.
Gesundheitsrisiko bei Selbstreinigung: Körperflüssigkeiten und Verwesungsrückstände können gefährliche Krankheitserreger enthalten. Ohne professionelle Schutzausrüstung und spezielle Desinfektionsmittel besteht ein ernstes Gesundheitsrisiko. Bitte versuchen Sie nicht, die Reinigung selbst durchzuführen.
Den genauen Ablauf einer professionellen Tatortreinigung beschreiben wir ausführlich auf unserer Seite Ablauf einer Tatortreinigung.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, was in welcher Reihenfolge passiert und was Sie wann erledigen müssen. Nicht alle Schritte treffen auf jede Situation zu – doch dieser Zeitplan gibt Ihnen eine zuverlässige Orientierung.
Die Frage, wer die Reinigung der Wohnung veranlassen und bezahlen muss, ist für viele Betroffene unklar. Grundsätzlich gilt:
Die Erben sind in erster Linie für die Wohnung und den Nachlass des Verstorbenen verantwortlich. Dazu gehört auch die Reinigung der Wohnung. Wird das Erbe ausgeschlagen, entfällt diese Verpflichtung.
Bei einer Mietwohnung endet das Mietverhältnis nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Der Vermieter kann jedoch in bestimmten Fällen die Reinigung veranlassen – insbesondere dann, wenn keine Erben bekannt sind oder das Erbe ausgeschlagen wurde. In vielen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters die Kosten.
In Mehrparteienhäusern kann die Hausverwaltung eine Reinigung in Auftrag geben, wenn die Situation andere Mieter beeinträchtigt – zum Beispiel durch Geruchsbelästigung im Treppenhaus.
Ausführliche Informationen zur Kostentragung finden Sie in unserem Artikel Wer zahlt die Tatortreinigung?
Die Kosten für eine Tatortreinigung nach einem Todesfall hängen von der Liegezeit, der Größe des betroffenen Bereichs und den notwendigen Maßnahmen ab. Die meisten Einsätze liegen zwischen 500 und 3.000 €.
In vielen Fällen übernimmt eine Versicherung die Kosten – teilweise oder vollständig. Infrage kommen die Hausratversicherung des Verstorbenen, die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder in bestimmten Konstellationen die Haftpflichtversicherung.
Wir erstellen Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag, den Sie direkt an Ihre Versicherung weiterleiten können. Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie auf unseren Seiten Tatortreinigung Kosten und Wer zahlt die Tatortreinigung?
In der Ausnahmesituation nach einem Todesfall ist der Wunsch verständlich, schnell etwas zu tun. Doch einige Handlungen können die Situation verschlimmern oder rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringen:
Wenn eine Person in einer Mietwohnung verstirbt, müssen Erben und Vermieter zusammenarbeiten. Das Mietverhältnis besteht zunächst fort und geht auf die Erben über. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an einer zügigen Reinigung, insbesondere wenn andere Mieter betroffen sind. In der Praxis lässt sich die Kostenübernahme häufig über die Gebäudeversicherung regeln. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall.
Bei einer Eigentumswohnung sind die Erben für die Reinigung verantwortlich. Ist die Bausubstanz betroffen – etwa wenn Flüssigkeiten in den Estrich oder durch die Decke in darunterliegende Wohnungen eingedrungen sind – kann die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft einspringen. Die Hausverwaltung sollte in jedem Fall informiert werden.
Wenn ein Verstorbener erst nach Wochen oder Monaten gefunden wird, ist die Situation besonders belastend. Die Verwesung ist weit fortgeschritten, Körperflüssigkeiten sind tief in Bodenbeläge und Bausubstanz eingedrungen, und häufig liegt ein starker Insektenbefall vor. In diesen Fällen ist eine umfangreiche Sanierung notwendig, die neben der Reinigung auch die Entfernung von Bodenbelägen, die Behandlung des Estrichs und eine mehrtägige Ozonbehandlung umfasst. Gerade hier ist schnelles Handeln entscheidend – rufen Sie uns an, wir können in der Regel innerhalb weniger Stunden vor Ort sein.
Hatte der Verstorbene Haustiere, müssen diese so schnell wie möglich versorgt werden. Informieren Sie das Ordnungsamt oder den Tierschutz, wenn Sie sich nicht selbst um die Tiere kümmern können. In der Wohnung können Tiere die Situation zusätzlich erschwert haben. Unsere Reinigungsteams sind auch auf solche Fälle vorbereitet und gehen mit der nötigen Sorgfalt vor.
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber: Je schneller die professionelle Reinigung beginnt, desto geringer sind die Schäden an der Bausubstanz und desto niedriger die Kosten. Idealerweise beauftragen Sie die Reinigung unmittelbar nach Freigabe der Wohnung durch die Polizei. Wir sind innerhalb weniger Stunden einsatzbereit.
Solange die Polizei die Wohnung nicht freigegeben hat, darf sie nicht betreten werden. Nach der Freigabe ist ein Betreten grundsätzlich möglich, wir raten jedoch davon ab, kontaminierte Bereiche zu betreten. Wenn Sie persönliche Gegenstände aus nicht betroffenen Räumen holen möchten, sprechen Sie uns vorher an – wir können Ihnen dabei helfen.
Grundsätzlich sind die Erben für die Wohnung verantwortlich. Gibt es keine Erben oder wurde das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter in der Pflicht stehen. In vielen Fällen übernimmt jedoch die Gebäudeversicherung die Kosten, insbesondere wenn die Bausubstanz betroffen ist. Wir unterstützen Sie bei der Klärung und bei der Kommunikation mit der Versicherung.
Die Dauer hängt vom Umfang der notwendigen Arbeiten ab. Eine einfache Reinigung kann innerhalb eines Tages abgeschlossen sein. Bei umfangreicheren Fällen – insbesondere mit Ozonbehandlung – dauert die vollständige Wiederherstellung drei bis sieben Tage. Den genauen Zeitrahmen teilen wir Ihnen im Kostenvoranschlag mit. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite Ablauf einer Tatortreinigung.
Ja, sofern sich die Gegenstände nicht im kontaminierten Bereich befinden. Wichtige Dokumente, Wertgegenstände oder persönliche Erinnerungsstücke können nach der Freigabe durch die Polizei aus nicht betroffenen Räumen entnommen werden. Gegenstände aus dem kontaminierten Bereich müssen zunächst geprüft werden – in vielen Fällen können wir sie für Sie sichern und reinigen.
Wenn Angehörige die Tiere nicht sofort aufnehmen können, informieren Sie bitte das örtliche Ordnungsamt oder den Tierschutzverein. Diese stellen sicher, dass die Tiere versorgt werden. Wenn Sie beim Betreten der Wohnung auf Tiere treffen, rufen Sie im Zweifelsfall die Feuerwehr (112), die bei der Tierrettung helfen kann.
Eine Obduktion wird nur angeordnet, wenn die Todesursache unklar ist oder ein Verdacht auf Fremdverschulden besteht. In den meisten Fällen genügt die Leichenschau durch den Arzt. Eine Obduktion kann die Freigabe der Wohnung verzögern, ändert aber nichts an den weiteren Schritten für die Reinigung.

