Kostenlose Beratung für Hausverwaltungen – 24/7 erreichbar: 0800 6003005
Hausverwaltungen mit großem Wohnungsbestand sind statistisch regelmäßig mit Todesfällen in Mietwohnungen konfrontiert. Alleinlebende Senioren, unentdeckte Sterbefälle, Messie-Wohnungen – die Szenarien sind vielfältig, die Anforderungen an eine schnelle und professionelle Abwicklung hoch. Wir arbeiten bundesweit mit Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften zusammen und bieten Ihnen einen Komplettservice von der Erstbesichtigung bis zur bezugsfertigen Übergabe der Wohnung.
Eine Hausverwaltung mit 500 Einheiten verwaltet statistisch gesehen jährlich mehrere Todesfälle in den betreuten Wohnungen. Bei größeren Beständen von 5.000 oder 10.000 Einheiten sind es entsprechend mehr. Nicht jeder Todesfall erfordert eine professionelle Tatortreinigung – aber bei jedem unentdeckten Todesfall mit längerer Liegezeit ist sie unverzichtbar.
Der demografische Wandel führt zu einer wachsenden Zahl alleinlebender älterer Mieter. Wenn diese Personen versterben und der Tod erst nach Tagen oder Wochen bemerkt wird, sind die Folgen gravierend: Verwesungsprozesse setzen ein, Körperflüssigkeiten dringen in Bodenbeläge und Bausubstanz ein, Geruchsbelastungen betreffen die Nachbarwohnungen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Todesfall in der Wohnung.
Jeder Tag Verzögerung kostet Geld. Nachbarn beschweren sich über Geruchsbelastung, Schädlingsbefall breitet sich aus, die Bausubstanz wird stärker geschädigt und die Neuvermietung verzögert sich. Eine Hausverwaltung kann sich keine wochenlangen Abwicklungsprozesse leisten. Ein fester Dienstleister, der innerhalb von Stunden reagiert und alle Schritte koordiniert, spart Zeit, Kosten und Ärger.
Das mit Abstand häufigste Szenario: Ein alleinlebender Mieter verstirbt und wird erst nach Tagen oder Wochen gefunden – oft durch Geruchsbelästigung der Nachbarn oder weil Post und Zeitung sich stapeln. Die Wohnung ist biologisch kontaminiert, es liegen Verwesungsspuren vor, häufig besteht Schädlingsbefall. Hier ist eine vollständige Tatortreinigung mit Desinfektion und Geruchsneutralisation erforderlich. Was nach dem Tod eines Mieters rechtlich und organisatorisch zu beachten ist, lesen Sie unter Mieter verstorben.
Besonders anspruchsvoll sind Fälle, in denen ein Mieter mit Messie-Syndrom in einer verwahrlosten Wohnung verstirbt. Hier treffen zwei Herausforderungen aufeinander: die biologische Kontamination durch den Todesfall und die massive Vermüllung der Wohnung. Beides muss fachgerecht beseitigt werden – die Entrümpelung allein reicht nicht, die Tatortreinigung allein auch nicht. Kosten und Ablauf einer solchen Kombination beschreiben wir unter Kosten Messie-Wohnung räumen.
Bei einem Suizid ist neben der fachgerechten Reinigung besondere Diskretion gefragt. Angehörige, Nachbarn und Hausverwaltung – alle Beteiligten befinden sich in einer belastenden Situation. Unsere Teams arbeiten unauffällig und schnell. Informationen zu den Besonderheiten finden Sie unter Reinigung nach Suizid.
Nach einem Gewaltverbrechen wird die Wohnung zunächst polizeilich gesperrt. Erst nach der Tatortfreigabe kann die Reinigung beginnen. Die Kontamination ist oft großflächig, die Reinigung entsprechend umfangreich. Zum Thema Freigabe durch die Polizei lesen Sie unseren Artikel Tatort-Freigabe.
Auch ohne Todesfall beauftragen Hausverwaltungen uns regelmäßig mit der Reinigung und Desinfektion stark verwahrlosster Wohnungen – etwa nach einer Zwangsräumung oder bei Mieterwechsel. Tierexkremente, Schimmelbefall und massive Verschmutzung erfordern professionelle Reinigung und Desinfektion, bevor die Wohnung wieder vermietet werden kann.
Wir haben unsere Prozesse auf die Bedürfnisse von Hausverwaltungen zugeschnitten. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner, der den gesamten Vorgang koordiniert – von der Erstmeldung bis zur Rechnungsstellung.
| Schritt | Was passiert | Zeitrahmen |
| 1. Meldung | Ein Anruf genügt – Sie erreichen uns 24/7 unter einer zentralen Nummer | Sofort |
| 2. Besichtigung | Erstbesichtigung und Schadensaufnahme vor Ort, Fotodokumentation | Innerhalb 24 Stunden |
| 3. Kostenvoranschlag | Detaillierter, versicherungskonformer Kostenvoranschlag | Noch am selben Tag |
| 4. Freigabe | Freigabe durch Hausverwaltung, Eigentümer oder Versicherung | Nach Rückmeldung |
| 5. Reinigung | Tatortreinigung, Desinfektion, ggf. Schädlingsbekämpfung | 1–5 Tage |
| 6. Geruchsneutralisation | Ozonbehandlung bei Verwesungsgeruch | 1–3 Tage |
| 7. Abnahme | Gemeinsame Begehung, Reinigungszertifikat, Desinfektionsnachweis | Nach Abschluss |
| 8. Rechnung | Rechnung mit allen Unterlagen für Versicherung und Buchhaltung | Innerhalb 5 Werktage |
Den allgemeinen Ablauf einer Tatortreinigung beschreiben wir ausführlich unter Ablauf einer professionellen Tatortreinigung.
Für Hausverwaltungen ist die Kostenfrage besonders relevant, weil mehrere Parteien beteiligt sein können. Wir erstellen Ihnen Kostenvoranschläge, die so aufbereitet sind, dass Sie diese direkt bei der Versicherung einreichen können.
| Kostenträger | Zuständig für | Typische Leistungen |
| Gebäudeversicherung (Eigentümer) | Schäden an der Bausubstanz | Estrichsanierung, Bodenbeläge, Mauerwerk |
| Hausratversicherung (Verstorbener) | Reinigung des Inventars | Tatortreinigung, Desinfektion, Entsorgung |
| Erben des Mieters | Nachlassverbindlichkeit | Reinigungskosten, ausstehende Miete |
| Mietkaution | Offene Forderungen | Bis zur Höhe der hinterlegten Kaution |
| Kommune / Ordnungsamt | Subsidiär bei Gefahr im Verzug | Wenn keine Erben und keine Versicherung |
In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Ausführliche Informationen zur Kostentragung finden Sie in unserem Artikel Wer zahlt die Tatortreinigung?
| Leistung | Kosten |
| Tatortreinigung (Fundort) | ab 500 € |
| Geruchsneutralisation (Ozon) | 12 €/m² |
| Entrümpelung (verwahrloste Wohnung) | 1.500 – 25.000 € |
| Reinigung Stundensatz | 40 €/h |
| Entsorgung kontaminierter Materialien | 40 €/m³ |
| Schädlingsbekämpfung | ab 120 € |
Detaillierte Preisinformationen finden Sie unter Tatortreinigung Kosten.
Hausverwaltungen wünschen sich einen einzigen Dienstleister, der die gesamte Abwicklung übernimmt – von der Erstbesichtigung bis zur bezugsfertigen Wohnung. Genau das bieten wir.
Das Ziel: Sie erhalten die Wohnung bezugsfertig zurück. Kein Koordinationsaufwand mit mehreren Gewerken, keine Zeitverluste durch Schnittstellenprobleme. Ein Ansprechpartner, eine Rechnung.
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben besondere Anforderungen, die wir aus langjähriger Zusammenarbeit kennen.
Kommunale Wohnungsbestände weisen häufig einen überdurchschnittlich hohen Anteil alleinlebender Mieter in sozial schwierigen Verhältnissen auf. Das familiäre Netzwerk ist oft dünn, regelmäßige Kontakte fehlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Todesfall erst nach Wochen entdeckt wird, ist in diesen Beständen deutlich höher als im Durchschnitt.
Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften unterliegen dem Vergaberecht. Bei der Tatortreinigung greift jedoch regelmäßig die Ausnahme für Eilfälle: Gemäß § 14 UVgO ist eine Direktvergabe zulässig, wenn dringende Gründe eine Einhaltung der regulären Fristen nicht erlauben. Ein unentdeckter Todesfall mit Gesundheitsgefährdung für die Nachbarschaft ist ein solcher dringender Grund. Bei größeren Auftragsvolumina empfehlen wir den Abschluss eines Rahmenvertrags, der vergaberechtskonform ausgeschrieben werden kann.
Kommunale Wohnungsunternehmen haben einen sozialen Auftrag. Eine professionelle und diskrete Abwicklung bei Todesfällen gehört zur Fürsorgepflicht gegenüber den übrigen Mietern. Wir arbeiten unauffällig und rücksichtsvoll – Nachbarn erkennen nicht, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Für Hausverwaltungen mit regelmäßigem Bedarf bieten wir Rahmenverträge an. Ein Rahmenvertrag kostet Sie nichts – er sichert Ihnen lediglich bevorzugte Konditionen und garantierte Reaktionszeiten.
Der Rahmenvertrag verpflichtet Sie zu nichts. Es fallen keine monatlichen Gebühren und keine Mindestauftragsvolumina an. Sie zahlen ausschließlich für tatsächlich erbrachte Leistungen – zu den im Rahmenvertrag vereinbarten, festen Konditionen.
Weitere Informationen zum Vorgehen bei einem Todesfall in der Mietwohnung finden Sie in unserer Vermieter-Checkliste Todesfall.
Nichts. Der Rahmenvertrag ist für Sie kostenfrei. Es fallen keine Grundgebühren, keine Bereitstellungskosten und keine Mindestabnahmen an. Sie zahlen erst, wenn tatsächlich ein Einsatz stattfindet – dann zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen.
Bei Rahmenvertragspartnern garantieren wir eine Besichtigung innerhalb von 2–4 Stunden nach Meldung – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Bei Meldung ohne Rahmenvertrag sind wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort.
In den meisten Fällen übernimmt die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Alternativ können die Kosten als Nachlassverbindlichkeit gegenüber den Erben geltend gemacht oder mit der Mietkaution verrechnet werden. Wir erstellen versicherungskonforme Kostenvoranschläge, die Sie direkt einreichen können. Details dazu finden Sie unter Wer zahlt die Tatortreinigung?
Ja. Wir bieten einen Komplettservice aus Tatortreinigung, Entrümpelung und Renovierung an. Gerade wenn Erben das Erbe ausgeschlagen haben oder nicht erreichbar sind, übernehmen wir die vollständige Räumung und Herrichtung der Wohnung bis zur Bezugsfertigkeit.
Ja. Sie erhalten ein vollständiges Reinigungszertifikat mit Desinfektionsprotokoll, Fotodokumentation (vorher/nachher) und Entsorgungsnachweisen. Diese Unterlagen sind für die Versicherungsabwicklung, die Neuvermietung und Ihre interne Dokumentation geeignet.
Ja. Wir sind deutschlandweit einsatzbereit und betreuen Hausverwaltungen mit Liegenschaften in allen Bundesländern. Über unser Netzwerk stellen wir sicher, dass wir auch in ländlichen Regionen schnell vor Ort sind.

