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Jahrelanges Rauchen in geschlossenen Räumen hinterlässt weit mehr als einen unangenehmen Geruch. Tabakrauch enthält über 7.000 chemische Verbindungen – darunter Nikotin, Teer, Formaldehyd und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese Stoffe bilden einen klebrigen, gelblich-braunen Film auf sämtlichen Oberflächen und dringen tief in poröse Materialien ein: Putz, Tapeten, Holz, Polster und Teppiche. Einfaches Lüften oder Überstreichen beseitigt das Problem nicht. Auf dieser Seite erklären wir, warum eine Raucherwohnung fachgerecht saniert werden muss, wie der Ablauf aussieht und was die Sanierung kostet.
Das Problem einer Raucherwohnung ist nicht nur kosmetischer Natur. Die auf Oberflächen abgelagerten Nikotinrückstände – von Forschern als Third-Hand-Smoke (Dritthandrauch) bezeichnet – setzen dauerhaft Schadstoffe frei.
Auf Wänden und Möbeln abgelagertes Nikotin reagiert mit Stickoxiden und salpetriger Säure aus der Raumluft zu tabakspezifischen Nitrosaminen (TSNAs). Diese Substanzen sind nachweislich krebserregend und kommen im ursprünglichen Zigarettenrauch gar nicht in dieser Konzentration vor. Studien zeigen, dass sich diese karzinogenen Verbindungen über die Zeit in einer bis zu zehnfach höheren Konzentration im Vergleich zu frischem Tabakrauch anreichern.
Kleinkinder sind von Third-Hand-Smoke besonders betroffen. Sie krabbeln auf dem Boden, berühren kontaminierte Oberflächen und nehmen Gegenstände in den Mund – also genau die Flächen, auf denen sich die Schadstoffe konzentrieren. Hinzu kommt: Kinder atmen schneller als Erwachsene und nehmen pro Kilogramm Körpergewicht deutlich mehr Schadstoffe auf. Kinderärzte berichten, dass Kinder in unsanierten Raucherwohnungen häufiger an Bronchitis, wiederkehrenden Ohrenentzündungen und Asthmaanfällen leiden.
Die Verbraucherzentrale NRW stellt klar: Weder Lüften noch Ventilatoren verringern die Schadstoffbelastung in einer Raucherwohnung wesentlich. Die Schadstoffe werden kontinuierlich aus den kontaminierten Materialien nachgeliefert. Nur eine fachgerechte Sanierung beseitigt die Quelle.
Eine gründliche Sanierung folgt einem festen Ablauf. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf – Abkürzungen führen zu Rückschlägen.
Im ersten Schritt werden alle nicht mehr rettbaren Materialien entfernt:
Glatte Oberflächen wie Leder oder Kunstleder können mit Spezialreinigern behandelt werden. Waschbare Textilien kommen bei 60 °C mit Hygienespüler in die Maschine.
Dieser Schritt ist der wichtigste – und der, bei dem die meisten Fehler passieren.
Der häufigste Fehler: Viele versuchen, die Wände einer Raucherwohnung einfach zu überstreichen – ohne Nikotinsperre. Das Ergebnis: Innerhalb weniger Wochen schlagen die gelblichen Nikotinflecken durch den neuen Anstrich durch. Die Arbeit war umsonst, die Kosten verdoppeln sich. Ohne Nikotinsperre funktioniert es nicht.
Die Vorgehensweise hängt vom Bodenbelag ab:
Die Ozonbehandlung bildet den letzten Schritt der Sanierung. Ozon (O3) ist ein starkes Oxidationsmittel, das verbleibende Geruchsmoleküle auf chemischer Ebene zerstört – nicht überdeckt.
Ablauf: Die Wohnung muss leer und vorgereinigt sein. Alle Fenster und Türen werden verschlossen. Ein Ozongenerator läuft je nach Raumgröße 12 bis 48 Stunden. Anschließend muss die Wohnung 5 bis 7 Tage intensiv gelüftet werden, da Ozon in hoher Konzentration gesundheitsschädlich ist. Während der gesamten Behandlung dürfen sich weder Menschen noch Tiere noch Pflanzen in der Wohnung aufhalten.
Eine Ozonbehandlung sollte ausschließlich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. In Verbindung mit Nikotinrückständen können bei unsachgemäßer Anwendung zusätzliche Schadstoffe entstehen. Vom eigenständigen Einsatz gemieteter Ozongeneratoren raten wir ausdrücklich ab.
Die Gesamtkosten hängen von zwei Faktoren ab: der Wohnungsgröße und dem Verschmutzungsgrad. Die folgende Tabelle zeigt realistische Gesamtkosten für eine professionelle Komplettsanierung:
| Wohnungsgröße | Leichte Belastung | Mittlere Belastung | Starke Belastung |
|---|---|---|---|
| 50 m² (2 Zimmer) | 2.000–4.000 € | 4.000–7.000 € | 7.000–12.000 € |
| 80 m² (3 Zimmer) | 3.000–6.000 € | 6.000–10.000 € | 10.000–18.000 € |
| 100 m² (4 Zimmer) | 4.000–8.000 € | 8.000–13.000 € | 13.000–25.000 € |
Leichte Belastung: Gelegenheitsraucher, wenige Jahre. Reinigung, Nikotinsperre und Neuanstrich genügen.
Mittlere Belastung: Regelmäßiger Raucher, 5 bis 10 Jahre. Zusätzlich Bodenbelag, Türen und Zargen betroffen.
Starke Belastung: Kettenraucher, 10+ Jahre. Komplettsanierung inklusive Putz, Böden, Ozon, gegebenenfalls Elektroinstallation.
| Maßnahme | Kosten |
|---|---|
| Tapeten entfernen | ca. 5 €/m² Wandfläche |
| Wände reinigen (Anlauger) | 5–10 €/m² Wandfläche |
| Nikotinsperre auftragen | ab 15 €/m² Wandfläche |
| Neuanstrich | 8–12 €/m² Wandfläche |
| Putz erneuern (bei Bedarf) | 10–30 €/m² Wandfläche |
| Teppich entfernen + entsorgen | 5–10 €/m² Bodenfläche |
| Neuer Bodenbelag (Laminat) | 25–45 €/m² Bodenfläche |
| Parkett abschleifen + versiegeln | 25–35 €/m² Bodenfläche |
| Ozonbehandlung | 3–5 €/m² Wohnfläche |
| Fenster Intensivreinigung | 40–60 € pro Fenster |
| Heizkörper reinigen + lackieren | 50–100 € pro Stück |
Einen allgemeinen Überblick zu Reinigungskosten finden Sie unter Tatortreinigung Kosten.
Der zeitliche Rahmen für eine professionelle Sanierung setzt sich aus Arbeitszeit und Trocknungs- bzw. Lüftungsphasen zusammen:
| Arbeitsschritt | Dauer |
|---|---|
| Räumung und Entsorgung | 1–2 Tage |
| Grundreinigung aller Oberflächen | 2–3 Tage |
| Nikotinsperre + Trocknungszeit | 1–2 Tage |
| Neuanstrich (2 Anstriche) | 2–3 Tage |
| Bodenarbeiten | 1–3 Tage |
| Ozonbehandlung | 1–3 Tage |
| Auslüften nach Ozon | 5–7 Tage |
Gesamtdauer: Für eine 50-m²-Wohnung sollten Sie mit 2 bis 3 Wochen rechnen, für 80 bis 100 m² mit 3 bis 4 Wochen. Die reine Arbeitszeit (ohne Trocknungs- und Lüftungszeiten) beträgt bei 50 m² etwa 5 bis 8 Arbeitstage.
Nicht jede Maßnahme erfordert einen Fachbetrieb. Bei einigen Arbeitsschritten lässt sich durch Eigenleistung Geld sparen – bei anderen sollten Sie auf professionelle Hilfe setzen.
Wer Tapeten, Wände und Anstrich selbst übernimmt, spart bei einer 50-m²-Wohnung rund 1.500 bis 3.000 € an Handwerkerkosten. Die Materialkosten für Nikotinsperre, Farbe und Werkzeug liegen bei ca. 300 bis 500 €.
Weitere Informationen zur Grenze zwischen Eigenleistung und professioneller Hilfe finden Sie in unserem Ratgeber Verwesungsgeruch entfernen und unter Verwahrloste Wohnung reinigen.
Die Frage, wer die Sanierungskosten trägt, ist bei Mietwohnungen besonders relevant. Zwei Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs regeln die Rechtslage:
Der BGH hat mit Urteil vom 28.06.2006 (Az. VIII ZR 124/05) klargestellt: Rauchen in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Normale Rauchspuren (leichte Vergilbung, moderater Geruch) fallen unter Schönheitsreparaturen und lösen keinen Schadensersatzanspruch aus.
Mit Urteil vom 05.03.2008 (Az. VIII ZR 37/07) hat der BGH eine wichtige Grenze gezogen: Wenn die durch das Rauchen verursachten Schäden sich nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren) beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern, haftet der Mieter auf Schadensersatz.
Konkret haftet der Mieter, wenn:
Ein pauschal formuliertes Rauchverbot in einem Standard-Mietvertrag (AGB) ist nach herrschender Rechtsprechung tendenziell unwirksam. Eine individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelte Vereinbarung ist hingegen wirksam.
Alle belasteten Textilien und Teppiche entfernen, Tapeten ab, Wände mit Anlauger waschen, Nikotinsperre auftragen, Neuanstrich – und als letzten Schritt eine professionelle Ozonbehandlung. Lüften oder Raumsprays überdecken den Geruch nur vorübergehend.
Nein. Ohne Nikotinsperre (Isoliergrund) schlagen die Nikotinflecken innerhalb weniger Wochen durch den neuen Anstrich. Die gelblichen Verfärbungen kehren zurück. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei der Sanierung.
Je nach Belastungsgrad und Wohnungsgröße zwischen 2.000 € (leichte Belastung, 50 m²) und 25.000 € (starke Belastung, 100 m²). Die durchschnittlichen Kosten für eine mittlere Belastung bei 80 m² liegen bei 6.000 bis 10.000 €.
Ja. Der Bundesgerichtshof hat Rauchen in der Mietwohnung als vertragsgemäßen Gebrauch bestätigt (BGH, VIII ZR 124/05). Jedoch: Exzessives Rauchen, das zu Substanzschäden führt, begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters (BGH, VIII ZR 37/07).
Davon raten wir dringend ab. Ozon ist in hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich und kann in Verbindung mit Nikotinrückständen zusätzliche Schadstoffe freisetzen. Nur Fachbetriebe mit entsprechender Ausrüstung sollten eine Ozonbehandlung durchführen.

