Soforthilfe bei Unfallreinigung: 0800 6003005
Nach einem schweren Unfall bleiben Blut, Körperflüssigkeiten, Öl, Kraftstoff und Trümmerteile zurück. Die Reinigung erfordert Spezialwissen, geeignete Schutzausrüstung und zugelassene Desinfektionsverfahren. Auf dieser Seite erklären wir, welche Unfallarten professionelle Reinigung erfordern, wer zuständig ist, wer die Kosten trägt und wie der Ablauf aussieht.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden kontaminieren Blut und Körperflüssigkeiten Fahrbahn, Bankette, Leitplanken und Fahrzeuginnenräume. Zusätzlich treten technische Betriebsstoffe aus: Motoröl, Dieselkraftstoff, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit und Getriebeöl. Die Feuerwehr beseitigt akute Gefahren – die vollständige Sanierung der Unfallstelle ist jedoch eine eigene Aufgabe, die Spezialfirmen übernehmen.
Unfälle im Gleisbereich – Kollisionen mit Zügen, Suizide auf Bahnstrecken – erfordern die Reinigung von Gleiskörper, Schwellen, Schotter und Bahntechnik. Die Kontamination erstreckt sich häufig über mehrere hundert Meter Streckenlänge. Die Reinigung erfolgt unter Sperrung des Streckenabschnitts in Abstimmung mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Auf Baustellen, in Produktionshallen, Lagern und Werkstätten ereignen sich Unfälle mit schweren Verletzungen oder tödlichem Ausgang. Blut, Gewebereste und kontaminierte Arbeitsmittel müssen nach der polizeilichen Freigabe fachgerecht entfernt und desinfiziert werden. Der Arbeitsplatz darf erst nach vollständiger Dekontamination wieder benutzt werden.
Treppenstürze, Unfälle im Badezimmer, Fensterstürze: Auch in Privathaushalten entstehen Unfallstellen mit biologischer Kontamination. Blut auf Treppen, Fliesen, Teppichböden oder Holzdielen muss professionell entfernt werden, insbesondere wenn es in poröse Materialien eingedrungen ist.
Blut und Körperflüssigkeiten sind nach TRBA 250 als biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 eingestuft. Sie können Krankheitserreger übertragen – darunter Hepatitis B (HBV), Hepatitis C (HCV) und HIV. Das Hepatitis-B-Virus überlebt außerhalb des Körpers bis zu sieben Tage auf trockenen Oberflächen und bleibt in dieser Zeit infektiös.
Für die Reinigung gelten deshalb strenge Vorgaben: persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach Kategorie III, viruzide Desinfektionsmittel aus der VAH-Liste, sachgerechte Entsorgung als infektiöser Abfall (Abfallschlüssel 18 01 03*). Wer Blutflecken ohne diese Schutzmaßnahmen entfernt, riskiert eine Infektion. Details zur Biogefährdung bei der Tatortreinigung haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Bei Verkehrsunfällen gelangen regelmäßig Betriebsstoffe auf die Fahrbahn:
Die Feuerwehr bindet auslaufende Betriebsstoffe mit Ölbindemittel als Erstmaßnahme. Für die vollständige Sanierung – insbesondere bei Nassreinigung oder Erdreichaustausch – beauftragen Straßenbaulastträger oder Polizei Spezialfirmen.
Die Feuerwehr handelt nach der GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschen retten, Spezialkräfte anfordern. Sie bindet auslaufende Betriebsstoffe, sperrt den Gefahrenbereich (Radius mindestens 50 Meter bei Gefahrgut) und übergibt die Einsatzstelle nach Abschluss der Rettungsarbeiten. Die Feuerwehr ist nicht für die vollständige Straßenreinigung zuständig.
Die Straßenbaulast regelt, wer für den ordnungsgemäßen Zustand der Straße verantwortlich ist. Auf Bundesstraßen außerorts ist der Bund zuständig (vertreten durch Landesbetriebe), auf Landesstraßen das jeweilige Bundesland, in Ortsdurchfahrten die Gemeinde. Der Straßenbaulastträger beauftragt die Nassreinigung oder Sanierung und fordert die Kosten vom Verursacher zurück.
Der Verursacher des Unfalls ist nach § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) für alle Folgeschäden verantwortlich – einschließlich der Straßenreinigung. In der Praxis zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dazu gehört nach einem Arbeitsunfall die Beauftragung einer fachgerechten Reinigung, bevor der Arbeitsplatz wieder freigegeben wird.
Die Kosten hängen von Art und Umfang der Kontamination, der betroffenen Fläche und den notwendigen Entsorgungsmaßnahmen ab:
| Leistung | Kosten (Richtwerte) |
|---|---|
| Straßenreinigung mit Bindemittel (Feuerwehr-Erstmaßnahme) | ab 400 € |
| Nassreinigung Fahrbahn (Spezialfirma) | 1.500 – 5.000 € |
| Erdreichaustausch bei Boden-Kontamination | 2.000 – 8.000 € |
| Biologische Reinigung Fahrzeuginnenraum (PKW) | 400 – 3.000 € |
| Reinigung Arbeitsplatz nach Unfall | ab 500 € |
| Reinigung Treppenhaus / Wohnung nach häuslichem Unfall | ab 500 € |
| Ozonbehandlung | ca. 12 €/m² |
| Entsorgung kontaminierten Materials | ca. 40 €/m³ |
Bei Ölspuren auf Autobahnen und Bundesstraßen hat die Rechtsprechung Reinigungskosten von über 5.600 € für eine einzelne Ölspur bestätigt (z. B. bei Nassreinigung über mehrere Kilometer). Einen detaillierten Kostenüberblick finden Sie auf unserer Seite Tatortreinigung Kosten.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt sämtliche Reinigungskosten: Straßenreinigung, Erdreichsanierung, Fahrzeugreinigung des Geschädigten und Entsorgung. Der Anspruch ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 115 VVG. Wichtig: Den Schaden sofort bei der Versicherung melden und das polizeiliche Aktenzeichen angeben.
Bei Arbeitsunfällen ist die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die BG übernimmt nach §§ 26 ff. SGB VII alle erforderlichen Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiederherstellung – einschließlich der Arbeitsplatzreinigung, wenn diese für die Wiederbenutzung des Arbeitsplatzes notwendig ist. Der Arbeitgeber meldet den Unfall, die BG reguliert die Kosten direkt.
Die Gebäudeversicherung kann Reinigungskosten nach einem schweren häuslichen Unfall übernehmen, sofern eine entsprechende Klausel für Unfallfolgen enthalten ist. Die Hausratversicherung deckt beschädigte Einrichtungsgegenstände. Prüfen Sie Ihre Policen und melden Sie den Schaden umgehend. Weitere Informationen: Wer zahlt die Tatortreinigung?
Bei Arbeitsunfällen gelten zusätzliche Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Details zu den Pflichten bei Todesfällen am Arbeitsplatz haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Die Feuerwehr führt Erstmaßnahmen durch (Ölbindemittel, Absperrung). Die vollständige Reinigung organisiert der Straßenbaulastträger – auf Bundesstraßen der Landesbetrieb, in Ortsdurchfahrten die Gemeinde. Die Kosten trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Kosten der Straßenreinigung vollständig – einschließlich Nassreinigung, Erdreichaustausch und Entsorgung. Der Anspruch besteht nach § 7 StVG. Die Kosten werden direkt mit dem Straßenbaulastträger oder der beauftragten Reinigungsfirma abgerechnet.
Die Kosten variieren stark je nach Länge und Reinigungsmethode. Einfaches Aufstreuen von Ölbindemittel kostet ab 400 €. Eine professionelle Nassreinigung durch eine Spezialfirma liegt bei 1.500 – 5.000 €. Bei langen Ölspuren (mehrere Kilometer) haben Gerichte Kosten von über 5.600 € als angemessen bestätigt.
Die BG übernimmt als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung nach einem Arbeitsunfall (§§ 26 ff. SGB VII). Dazu gehört auch die fachgerechte Reinigung des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber meldet den Unfall bei der zuständigen BG und reicht die Rechnung der Reinigungsfirma ein.
Bei reinen Sachschäden ohne Personenschaden und ohne Gefahrstoffe: grundsätzlich ja. Bei biologischer Kontamination (Blut, Körperflüssigkeiten) raten wir dringend davon ab. Blut kann Hepatitis-B-Viren enthalten, die auf trockenen Oberflächen bis zu sieben Tage infektiös bleiben. Ohne geeignete Schutzausrüstung und viruzide Desinfektionsmittel besteht ein reales Infektionsrisiko.
Sofort nach Freigabe durch die Polizei. Bei Verkehrsunfällen mit Ölspur ist die Straßenbaubehörde verpflichtet, die Verkehrssicherheit schnellstmöglich wiederherzustellen. Bei biologischer Kontamination gilt: Je schneller gereinigt wird, desto geringer die Eindringtiefe in poröse Materialien und desto niedriger die Kosten. Details zum Ablauf einer professionellen Reinigung finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Diesel und Benzin sind wassergefährdend (WGK 2). Gelangt Kraftstoff in den Boden, muss das kontaminierte Erdreich ausgebaggert und als Sondermüll entsorgt werden (§ 62 WHG). Die Kosten liegen je nach Menge und Tiefe bei 2.000 – 8.000 €. Bei Grundwassergefährdung kann die untere Wasserbehörde zusätzliche Maßnahmen anordnen.

