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Veröffentlicht am 6. Februar 2026 · Von Adrian Steinhoff

Kosten Desinfektion nach Todesfall: Wann ist sie nötig und was kostet sie?

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Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich für Angehörige und Vermieter die Frage: Muss die Wohnung desinfiziert werden? Und wenn ja, was kostet das? Auf dieser Seite erklären wir, wann eine professionelle Desinfektion notwendig ist und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Wann ist eine Desinfektion nötig?

Nicht jeder Todesfall erfordert eine professionelle Desinfektion. Entscheidend ist, ob biologische Kontaminationen vorliegen:

Desinfektion ist nötig, wenn:

  • Körperflüssigkeiten ausgetreten sind (bei längerer Liegezeit fast immer der Fall)
  • Es zu einer Verwesung gekommen ist
  • Blut oder andere Körperflüssigkeiten auf Oberflächen, Bodenbelägen oder Möbeln vorhanden sind
  • Der Verstorbene an einer meldepflichtigen Infektionskrankheit litt
  • Schädlingsbefall (Insekten) aufgetreten ist

Desinfektion ist oft nicht nötig, wenn:

  • Die Person zeitnah gefunden wurde (wenige Stunden) und keine Körperflüssigkeiten ausgetreten sind
  • Der Todesfall im Krankenhaus stattfand und die Wohnung nicht kontaminiert ist
  • Die Person im Schlaf verstorben ist und nach kurzer Zeit gefunden wurde

Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne kostenfrei und schätzen ein, ob eine Desinfektion in Ihrem Fall erforderlich ist.

Kosten im Überblick

Desinfektion einzelner Bereiche

Wenn nur ein begrenzter Bereich desinfiziert werden muss (z.B. der unmittelbare Fundort), sind die Kosten überschaubar. Die Desinfektion ist bei einer Leichenfundortreinigung bereits im Grundpreis enthalten.

Kosten: im Reinigungspreis enthalten (ab 500 € Gesamtleistung)

Wohnraumdesinfektion (gesamte Wohnung)

Eine vollständige Desinfektion der gesamten Wohnung wird durchgeführt, wenn sich biologische Kontaminationen über den unmittelbaren Fundort hinaus ausgebreitet haben oder wenn eine meldepflichtige Infektionskrankheit vorlag.

Kosten: 200 – 500 € (je nach Wohnungsgröße und Verfahren)

WohnungsgrößeKosten Wohnraumdesinfektion
bis 40 m²200 – 280 €
40 – 70 m²280 – 400 €
70 – 100 m²350 – 500 €
über 100 m²nach Aufwand

Desinfektion bei Infektionskrankheiten

Lag eine meldepflichtige Infektionskrankheit vor (z.B. Tuberkulose, Norovirus, MRSA), kann das Gesundheitsamt spezielle Desinfektionsmaßnahmen anordnen. Diese können aufwändiger sein als eine Standard-Desinfektion.

Kosten: 400 – 800 € (je nach Erreger und vorgeschriebenem Verfahren)

Welche Desinfektionsmethoden gibt es?

Sprüh- und Wischdesinfektion

Die gängigste Methode. Alle Oberflächen werden mit einem geprüften Desinfektionsmittel behandelt. Wirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze. Wird bei jeder Tatortreinigung standardmäßig durchgeführt.

Kaltvernebelung

Ein Desinfektionsmittel wird als feiner Nebel im Raum verteilt und erreicht auch schwer zugängliche Stellen (Ritzen, Fugen, Hohlräume). Besonders wirksam bei großflächiger Kontamination.

Thermalvernebelung (Fogging)

Ähnlich wie Kaltvernebelung, aber mit erhöhter Temperatur. Der warme Nebel dringt noch tiefer in Materialien ein. Wird häufig bei Infektionskrankheiten eingesetzt.

Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art der Kontamination ab. Wir beraten Sie, welches Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Desinfektion und Geruchsneutralisation: Was ist der Unterschied?

Diese beiden Maßnahmen werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Ziele:

  • Desinfektion tötet Krankheitserreger ab und macht den Raum hygienisch sicher. Sie beseitigt die Gesundheitsgefährdung.
  • Geruchsneutralisation (z.B. mit Ozon) beseitigt den Verwesungsgeruch. Sie wird zusätzlich zur Desinfektion durchgeführt, wenn Geruchsbelastung vorliegt.

In vielen Fällen werden beide Maßnahmen kombiniert. Die Kosten werden im Kostenvoranschlag separat ausgewiesen.

Brauche ich ein Desinfektionszertifikat?

Ein Desinfektions- oder Reinigungszertifikat ist in folgenden Situationen wichtig:

  • Für den Vermieter: Als Nachweis, dass die Wohnung fachgerecht desinfiziert wurde und wieder vermietet werden kann.
  • Für die Versicherung: Als Beleg für die durchgeführten Maßnahmen bei der Kostenerstattung.
  • Für das Gesundheitsamt: Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten kann das Gesundheitsamt einen Nachweis verlangen.
  • Für potenzielle Käufer oder Mieter: Als Vertrauensnachweis, dass die Wohnung hygienisch einwandfrei ist.

Wir stellen nach jeder Desinfektion ein ausführliches Reinigungszertifikat aus, das alle durchgeführten Maßnahmen dokumentiert.

Häufige Fragen

Nach einer Sprüh- oder Wischdesinfektion können Sie die Wohnung nach der vorgeschriebenen Einwirkzeit (in der Regel 1-2 Stunden) und gründlicher Lüftung wieder betreten. Bei einer Ozonbehandlung muss die Wohnung länger lüften.

Wenn eine biologische Kontamination vorliegt, sind Sie als Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen, bevor sie neu vermietet wird. Eine professionelle Desinfektion mit Zertifikat schützt Sie rechtlich ab.

In den meisten Fällen ja. Desinfektionskosten nach einem Todesfall werden häufig von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung übernommen. Details finden Sie in unserem Artikel Wer zahlt die Tatortreinigung?

Eine reine Wohnraumdesinfektion ohne vorherige Reinigung kostet zwischen 200 und 500 € je nach Wohnungsgröße. In den meisten Fällen nach einem Todesfall ist jedoch eine Kombination aus Reinigung und Desinfektion sinnvoll.

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