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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) München
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) München

Veröffentlicht am 10. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Ein Mieter ist in München verstorben - und als Vermieter stehen Sie vor der Frage: Wer trägt die Kosten für Reinigung, Räumung und Renovierung? Ob Erben vorhanden sind, welche Versicherungen greifen und wie hoch die Mietkaution ausfällt - davon hängt die Antwort ab. Gerade bei den Kosten, die nach dem Tod eines Mieters auf den Vermieter zukommen, herrscht viel Unsicherheit. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die konkreten Optionen und typischen Kostenrahmen für Eigentümer in München und Bayern.

Wer zahlt die Wohnungsreinigung nach dem Todesfall?

Erben haften für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen - Mietrückstände, Nebenkosten und Schäden an der Wohnung eingeschlossen. Sämtliche Kosten für eine Wohnungsreinigung nach einem Mieter-Todesfall und die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands gehen zu Lasten des Nachlasses. Reicht das Vermögen nicht aus oder schlagen alle Erben das Erbe innerhalb der Sechswochenfrist aus, entfällt dieser Anspruch. Das Nachlassgericht in Bayern ordnet dann eine Nachlassverwaltung an, die den vorhandenen Nachlass unter den Gläubigern verteilt. Vermieter melden ihre offenen Forderungen beim Nachlassverwalter an und werden anteilig bedient.

Prüfen Sie parallel Ihre Gebäudeversicherung. Viele Policen decken Schäden durch einen unentdeckten Todesfall ab - Verwesungsschäden an Böden, Wänden und Bausubstanz fallen häufig unter den erweiterten Gebäudeschutz. Melden Sie den Schaden umgehend und legen Sie die Fotodokumentation bei. Auch die Hausratversicherung des Verstorbenen kann relevant sein: Sie deckt häufig Schäden am Inventar und Teile der Wohnungsreinigung ab. AST Deutschland erstellt Ihnen eine detaillierte Schadensdokumentation, die Versicherungen als Nachweis anerkennen. Halten Sie alle Belege und Rechnungen systematisch fest - das erleichtert die Erstattung erheblich.

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Kaution, Renovierung und nachvollziehbare Preise in München

Als weitere Absicherung dient die Mietkaution, wenn der Mieter verstorben ist. Nach Ablauf einer angemessenen Frist - üblicherweise sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses - darf die Kaution zur Deckung offener Forderungen verwendet werden. Dazu zählen ausstehende Mieten, Nebenkostennachzahlungen und Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung. Übersteigen die Aufwendungen die Kautionshöhe, richten sich weitere Ansprüche an den Nachlass oder die Versicherung. Protokollieren Sie jeden einzelnen Posten und bewahren Sie sämtliche Belege auf, denn diese Nachweise sind für die Abrechnung mit dem Nachlass unverzichtbar.

Wie hoch die konkreten Kosten einer Wohnungsreinigung in München ausfallen, hängt vom Zustand der Wohnung ab. Bei einem zeitnah entdeckten Todesfall genügt oft eine gründliche Reinigung ab 500 € und eine Desinfektion. Lag der Verstorbene länger unentdeckt, werden umfangreichere Maßnahmen nötig: Entfernung kontaminierter Bodenbeläge, Estrichaustausch, Putzabtrag und Geruchsneutralisierung per Ozonbehandlung (ab 12 €/m²). Eine Renovierung der gesamten Wohnung kann nach dem Todesfall erforderlich werden, bevor eine Neuvermietung möglich ist. Pro Arbeitsstunde berechnet AST Deutschland ca. 40 €/h - jeder Posten wird klar aufgeschlüsselt.

AST Deutschland bietet Vermietern in München eine kostenlose Besichtigung mit detaillierter Kostenschätzung. So kennen Sie vor der Beauftragung den genauen Umfang und die Preise. Jede Abrechnung ist nachvollziehbar aufgebaut - eine Voraussetzung dafür, dass Versicherung oder Nachlass die Kosten erstatten. Unter ☎︎ 0800 6003005 vereinbaren Vermieter in München einen Besichtigungstermin. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kommunikation mit der Gebäudeversicherung und dem Nachlassgericht.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in München

Fragen und Antworten: Wohnungsräumung nach Todesfall München

Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in München und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in München räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.

Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in München besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Rund um München sind wir unter anderem in Altstadt-Lehel, Maxvorstadt und Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt tätig. Unser Netzwerk in Bayern ermöglicht kurze Anfahrtswege und schnelle Einsatzzeiten.

Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.

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