Wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. In Weilheim mit seinen rund 21.490 Einwohnern kommt es regelmäßig zu solchen Fällen, die schnelles und rechtssicheres Handeln erfordern. Die ersten 48 Stunden nach dem Todesfall sind entscheidend für das weitere Vorgehen.
Nach dem Tod des Mieters geht der Mietvertrag kraft Gesetzes auf die Erben über (§ 563 BGB). Dies geschieht automatisch, ohne dass eine Willenserklärung erforderlich ist. Auch wenn noch unklar ist, wer die Erben sind, bleibt der Mietvertrag bestehen und die Miete läuft weiter.
Vermieter können den Mietvertrag nicht einfach kündigen, nur weil der ursprüngliche Mieter verstorben ist. Die Erben haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB und können den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Wurde die Wohnung von der Polizei versiegelt, dürfen Vermieter diese keinesfalls eigenmächtig betreten. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Erst nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörden oder das Nachlassgericht ist ein Betreten möglich.
Selbst bei nicht versiegelten Wohnungen sollten Vermieter vorsichtig agieren. Das Hausrecht liegt zunächst bei den Erben, auch wenn diese noch nicht bekannt sind. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe kann erst nach rechtlicher Klärung erfolgen.
Das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen – in Weilheim das Amtsgericht – übernimmt die Erbenermittlung. Dieser Prozess kann mehrere Wochen oder Monate dauern, besonders wenn keine direkten Angehörigen vorhanden sind oder das Testament erst gefunden werden muss.
Solange die Erbschaft nicht geklärt ist, können Vermieter keine verbindlichen Vereinbarungen treffen. Alle Entscheidungen bezüglich Wohnungsauflösung oder Sanierung müssen warten, bis die rechtmäßigen Erben feststehen oder ein Nachlasspfleger bestellt wurde.
Die Kosten für professionelle Tatortreinigung und Sanierung nach einem Todesfall Mietwohnung tragen die Erben. Diese haften jedoch nur bis zur Höhe des Nachlassvermögens. Bei überschuldeten Nachlässen können Erben die Erbschaft ausschlagen.
Oft übernehmen Versicherungen die Kosten: Die Hausratversicherung des Verstorbenen deckt häufig Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse ab. Auch die private Haftpflichtversicherung kann einspringen, wenn Schäden an der Mietsache entstanden sind. Vermieter sollten diese Möglichkeiten prüfen, bevor sie selbst in Vorleistung gehen.
Nach dem Tod eines Mieters in der Wohnung sind meist umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Gerüche, Körperflüssigkeiten und mögliche Kontaminationen erfordern den Einsatz spezieller Desinfektionsmittel und Techniken. Laien können diese Arbeiten nicht sachgerecht durchführen.
Sachkundige Tatortreiniger verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und arbeiten nach RKI-Richtlinien. Sie verfügen über die notwendige Ausrüstung für Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation und können kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgen. Eine kostenlose Besichtigung hilft bei der Kostenschätzung.
Erst nach vollständiger Sanierung und Geruchsneutralisation ist eine Wiedervermietung möglich. Vermieter sind nicht verpflichtet, potenzielle Mieter über den Todesfall zu informieren, sollten aber sicherstellen, dass alle Spuren beseitigt sind.
Bei der Sanierung nach einem Todesfall in der Mietwohnung ist Diskretion oberstes Gebot. Seriöse Fachbetriebe arbeiten unauffällig und verwenden neutrale Fahrzeuge. So bleibt die Privatsphäre der Verstorbenen gewahrt und das Ansehen der Immobilie wird geschützt.
Vermieter in Weilheim und Bayern können sich unter ☎︎ 0800 6003005 beraten lassen. Die Tatortreiniger unterstützen bei allen Fragen rund um die rechtssichere Abwicklung und fachgerechte Sanierung nach dem Versterben eines Mieters.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Weilheim. Alternativ: Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Weilheim wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Weilheim räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Weilheim enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
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