Der Verlust eines Mieters ist für Vermieter in Herrsching eine organisatorische und darüber hinaus eine emotionale Belastung. Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen oft viele Fragen im Raum – von rechtlichen Verpflichtungen bis hin zur Sanierung der Wohnung. Gerade wenn der Todesfall lange unentdeckt blieb, können erhebliche Maßnahmen nötig sein, um die Räume wieder bewohnbar zu machen. Wir verstehen, dass solche Situationen belastend sind, und unterstützen Vermieter mit fachlicher Kompetenz direkt vor Ort.
Wenn ein Mieter verstorben ist, bleibt der Mietvertrag zunächst bestehen und geht gemäß § 563–564 BGB auf die Erben über. Vermieter sollten wissen, dass der Mietvertrag nicht automatisch endet und eine Kündigung unter Umständen erst nach Klärung der Erbschaftsfragen möglich ist. Die Frage, wann der Mietvertrag endet, hängt also vom Tod des Mieters und der Entscheidung der Erben ab. Es ist entscheidend, die Wohnung nicht ohne Zustimmung der Erben oder des Nachlassgerichts zu betreten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ein Mieter, der verstorben ist und lange unentdeckt blieb, hinterlässt oft einen erheblichen Sanierungsbedarf. Gerüche, biologische Rückstände oder beschädigte Einrichtungsgegenstände erfordern eine umfassende Reinigung, die den Vorgaben der Biostoffverordnung (BiostoffV) und den RKI-Richtlinien entspricht. Eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kann mit 12 €/m² kalkuliert werden, während die Entsorgung kontaminierter Materialien bei 40 €/m³ liegt. Für Vermieter in Herrsching bieten wir eine kostenlose Besichtigung an, um den Aufwand genau einzuschätzen.
Die Kosten für Reinigung und Sanierung tragen die Erben des verstorbenen Mieters, doch es gibt auch Fälle, in denen Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung einspringen können. Vermieter sollten prüfen, ob eine Kostenübernahme durch solche Policen möglich ist, um finanzielle Belastungen zu minimieren. Unsere Experten vor Ort in Herrsching beraten zu den nächsten Schritten und unterstützen bei der Klärung, welche Maßnahmen notwendig sind. So wird sichergestellt, dass die Wohnung zeitnah wieder in einen vermietbaren Zustand versetzt wird.
Zu den Vermieterpflichten bei einem verstorbenen Mieter gehört es, die Wohnung nicht eigenständig zu räumen oder zu sanieren, bevor die Erbschaftsfragen geklärt sind. Eine Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht oder einem Nachlasspfleger ist oft notwendig, wenn keine Erben ermittelt werden können. Wir unterstützen Vermieter bei der Einhaltung dieser Pflichten und sorgen dafür, dass alle Schritte nach den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Mit unserer lokalen Präsenz in der Region Bayern sind wir schnell bei Ihnen, um den Prozess zu begleiten.
Für Vermieter, deren Mieter verstorben ist, bieten wir umfassende Dienstleistungen – von der Tatortreinigung ab 500 € bis zur stundenweisen Reinigung für 40 €/h. Dabei verwenden wir ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel und halten uns an DIN-Normen, um gesundheitliche Risiken auszuschließen. Unser Ablauf ist klar strukturiert: Nach einer ersten Besichtigung erstellen wir ein Angebot, führen die Reinigung durch und geben die Wohnung anschließend frei. So können Sie sich darauf verlassen, dass alles fachgerecht erledigt wird.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, weil ein Mieter verstorben ist, stehen wir Ihnen in Herrsching zur Seite. Rufen Sie uns einfach unter ☎︎ 0800 6003005 an, um eine kostenlose Besichtigung zu vereinbaren oder weitere Fragen zu klären. AST Deutschland ist mit regionaler Nähe und fundiertem Wissen für Sie da, um die Wohnung wieder in einen einwandfreien Zustand zu versetzen.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Herrsching. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Ja, auf tatortreinigung.com/kontakt.htm finden Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload. Alternativ erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0800 6003005.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Herrsching für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Herrsching sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Herrsching werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Andechs · Rausch · Mühlfeld · Widdersberg · Lochschwab · Ried · Frieding · Hechendorf · Erling · Wasach · Seefeld · Ellwang · Drößling · Wartaweil · Güntering · Oberalting · Breitbrunn · Landstetten · Hartschimmel · Schlagenhofen · Wohnungsräumung Landsberg · Wohnungsräumung in Bayern
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