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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Peiting

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Der Tod eines Mieters stellt Vermieter in Peiting vor komplexe rechtliche und praktische Herausforderungen. Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über, auch wenn diese zunächst unbekannt sind. Vermieter dürfen versiegelte Wohnungen nicht eigenmächtig betreten – dies kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Rechtslage bei Todesfall Mietwohnung

Das Nachlassgericht in Peiting wird bei einem Mieter Tod Wohnung automatisch tätig. Die gerichtliche Erbenermittlung kann mehrere Monate dauern. Während dieser Zeit bleibt der Mietvertrag bestehen und die Mietzahlungspflicht geht auf die Erben über. Bei unbekannten Erben bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger, der die Interessen des Nachlasses vertritt.

Vermieter müssen folgende Fristen beachten:

  • Meldung an das Nachlassgericht binnen 6 Wochen
  • Erbenermittlung durch Gericht: 3-12 Monate
  • Ausschlagungsfrist für Erben: 6 Wochen ab Kenntnis
  • Nachlasspfleger-Bestellung bei unbekannten Erben

Wer trägt die Kosten der Wohnungsreinigung

Bei einem Mieter verstorben wer zahlt die Sanierung, ist eine häufige Frage. Haften die Erben für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Dies umfasst auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung. Oft greifen jedoch Versicherungen:

  • Hausratversicherung des Verstorbenen
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für rechtliche Schritte
  • Gebäudeversicherung bei Schäden am Bauwerk

Professionelle Tatortreiniger in Peiting rechnen häufig direkt mit den Versicherungen ab. Eine kostenlose Besichtigung klärt den Sanierungsaufwand und die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine fachkundige Einschätzung der Situation.

Ablauf der Wohnungsauflösung nach Todesfall

Die betroffene Wohnung räumen nach Tod Mieter darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Vermieter müssen den Nachlasspfleger oder die ermittelten Erben kontaktieren. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Versiegelung durch Polizei oder Nachlassgericht
  • Erbenermittlung und Kontaktaufnahme
  • Besichtigung mit Erben oder Nachlasspfleger
  • Kostenschätzung für Räumung und Sanierung
  • Beauftragung der Fachfirma nach Freigabe

Sanierungsmaßnahmen bei Mieter verstorben

Nach längerer Liegezeit entstehen oft erhebliche Kontaminationen. Die gründliche Sanierung erfolgt nach TRBA 250 und RKI-Richtlinien. Zunächst wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, dann folgt die Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln. Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung kostet etwa 12 €/m² und eliminiert auch hartnäckige Verwesungsgerüche.

Typische Sanierungsschritte umfassen:

  • Räumung kontaminierter Gegenstände
  • Desinfektion aller Oberflächen nach RKI-Standard
  • Entfernung kontaminierter Bodenbeläge
  • Ozonbehandlung zur Geruchsbeseitigung
  • Renovierung und Wiederherstellung

Vermieter Pflichten bei verstorbenem Mieter

Der Mietvertrag Tod Mieter ändert nichts an den Vermieter Pflichten. Die Verkehrssicherungspflicht besteht weiter, auch bei versiegelten Wohnungen. Vermieter müssen Wasserschäden und andere Gefahren für das Gebäude abwenden. Bei Geruchsbelästigung der Nachbarn sind Sofortmaßnahmen erforderlich.

Wichtige Pflichten im Überblick:

  • Meldung an Nachlassgericht und Hausverwaltung
  • Dokumentation des Wohnungszustands
  • Schutz vor Folgeschäden am Gebäude
  • Information der anderen Mieter bei Geruchsbelästigung
  • Koordination mit Behörden und Erben

Wiedervermietung nach Sanierung

Die Wiedervermietung erfordert oft zusätzliche Maßnahmen. Potentielle Mieter müssen über den Todesfall informiert werden, wenn dieser die Wohnqualität beeinträchtigt hat. Eine fachgerechte Sanierung mit Freigabezertifikat schafft Rechtssicherheit. Die Kosten beginnen ab 500 € für kleinere Maßnahmen, können aber bei umfassender Sanierung deutlich höher liegen.

Fachbetriebe in Peiting bieten eine kostenlose Besichtigung und erstellen detaillierte Sanierungskonzepte. Dies erleichtert die Abstimmung mit Erben, Versicherungen und Nachlassgericht erheblich.

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Weitere Leistungen in Peiting

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Peiting

Wie kann ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Peiting anfordern?

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Peiting und Umgebung.

Wer beauftragt die Wohnungsräumung, wenn ein Mieter in Peiting verstirbt?

Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Peiting vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.

Wie teuer ist eine professionelle Wohnungsräumung nach Todesfall in Peiting?

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Darf ich die Wohnung in Peiting vor der Polizeifreigabe reinigen lassen?

Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Peiting erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.

Hilft ein Foto bei der Kosteneinschätzung für Peiting?

Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.



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