Ein Todesfall in einer Mietwohnung stellt Vermieter vor besondere Aufgaben. Wenn ein Mieter verstorben ist und längere Zeit unbemerkt blieb, entstehen neben rechtlichen auch praktische Fragen, die zügig geklärt werden müssen.
Gemäß §§ 563-564 BGB endet der Mietvertrag im Todesfall nicht automatisch. Er wird auf die Erben übertragen. Diese müssen entscheiden, ob sie den Vertrag fortführen oder kündigen möchten. Als Vermieter sollten Sie den Kontakt zu den Erben suchen, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden, insbesondere wenn sie versiegelt wurde.
Bei einem verstorbenen Mieter ohne bekannte Erben wird das Nachlassgericht eingeschaltet. Dieses übernimmt die Erbenermittlung und kann einen Nachlasspfleger bestellen. Vermieter sollten Geduld mitbringen, da dieser Prozess einige Wochen oder Monate dauern kann. Erst nach Klärung der Erbschaftsverhältnisse darf die Wohnung aufgelöst werden.
Die Kosten für die Reinigung und Sanierung einer Mietwohnung nach einem Todesfall können entweder von den Erben oder von Versicherungen übernommen werden. Die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung des Verstorbenen kommt hier infrage. Falls keine Erben vorhanden sind, wird die Kostenübernahme schwieriger. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft, den Umfang der notwendigen Arbeiten und die Kosten zu ermitteln.
Die Wohnungsauflösung darf erst nach der Erbenermittlung erfolgen. Dabei muss die Wohnung nach den Richtlinien der BiostoffV gereinigt werden. Eine Tatortreinigung stellt sicher, dass alle hygienischen Standards eingehalten werden. Die Verwendung von VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln ist hierbei unerlässlich.
Nach der Sanierung und Geruchsneutralisation ist die Wohnung bereit für die Wiedervermietung. In einigen Fällen kann ein Stigma an der Wohnung haften bleiben. Hier ist es sinnvoll, die Situation offen mit potenziellen Mietern zu besprechen. Eine fachgerechte Reinigung und eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) beseitigen alle Spuren des Vorfalls. Die Entsorgung kontaminierter Materialien kostet etwa 40 €/m³, die Arbeitsstunde liegt bei ca. 40 €/h.
Für Vermieter in Landsberg am Lech ist es ratsam, sich bei einem Todesfall in der Mietwohnung an einen Fachbetrieb zu wenden. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Landsberg am Lech. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Landsberg am Lech, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Wir führen nach der Reinigung in Landsberg am Lech eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Landsberg am Lech sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Landsberg am Lech werden dokumentiert.
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