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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Schongau

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Als Vermieter in Schongau stehen Sie vor einer belastenden Situation: Ein Mieter ist in Ihrer Wohnung verstorben. Welche rechtlichen Schritte müssen Sie einleiten und wer trägt die Kosten für Reinigung und Sanierung? Diese Fragen beschäftigen viele Vermieter in Bayern, denn ein Todesfall in der Mietwohnung bringt komplexe rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters, und oft vergehen Wochen, bis alle Formalitäten geklärt sind. Während dieser Zeit können sich Gerüche entwickeln oder Schäden entstehen, die eine professionelle Behandlung erfordern.

Was geschieht rechtlich, wenn ein Mieter verstorben ist?

Nach § 563 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über, wenn ein Mieter verstorben ist. Alle Erben treten automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, einschließlich der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung. Problematisch wird es, wenn die Erben unbekannt sind oder die Erbschaft ausschlagen. Das Nachlassgericht bestellt dann einen Nachlasspfleger, der als rechtlicher Vertreter fungiert. Bis zur Klärung der Erbfolge dürfen Sie als Vermieter die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen lassen. Diese Wartezeit kann sich über Monate hinziehen und zu erheblichen Problemen führen, besonders wenn biologische Rückstände eine Mietwohnung Todesfall Sanierung erforderlich machen.

Mieter verstorben in Schongau – wer übernimmt die Sanierungskosten?

Die Kostenfrage bei einem verstorbenen Mieter folgt klaren rechtlichen Regeln: sind die Erben für alle Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Wohnungsrückgabe entstehen. Dazu gehören Räumung, Reinigung und eventuelle Sanierungsmaßnahmen nach einem Mieter Tod Wohnung. Schlagen die Erben das Erbe aus, übernimmt der vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger diese Verantwortung. Oft können Versicherungen des Verstorbenen einen Teil der Kosten abdecken – die Hausratversicherung übernimmt häufig Räumungskosten, während die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft dabei, den Umfang der notwendigen Arbeiten zu ermitteln und entsprechende Kostenvoranschläge zu erstellen.

Wie läuft die fachgerechte Sanierung nach einem Todesfall ab?

Eine Mietwohnung Todesfall Sanierung erfordert spezielle Verfahren, die eine normale Reinigung hinausgehen. Zunächst erfolgt eine Begutachtung der Wohnung, um Art und Umfang der Kontamination zu bestimmen. Biologische Rückstände werden nach TRBA 250 und RKI-Richtlinien beseitigt, wobei VAH-gelistete Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen. Bei hartnäckigen Gerüchen ist eine Ozonbehandlung für etwa 12 € pro Quadratmeter notwendig. Der gesamte Prozess folgt einem strukturierten Ablauf: Schutzmaßnahmen, Dekontamination, Desinfektion und abschließende Freigabemessung. Sachkundige Betriebe dokumentieren jeden Schritt, um gegenüber Versicherungen und Behörden die ordnungsgemäße Durchführung nachzuweisen.

Verstorbener Mieter Nachlassgericht – welche Fristen gelten?

Das Nachlassgericht hat sechs Wochen Zeit, um über eine Erbschaftsausschlagung zu entscheiden. Während dieser Frist ruht das Mietverhältnis praktisch, obwohl die Mietzahlungspflicht theoretisch weiterbesteht. Für Vermieter in Schongau bedeutet dies oft eine schwierige Wartesituation. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Fachbetrieb unter ☎︎ 0800 6003005, um bereits jetzt die notwendigen Schritte zu planen. Eine rechtzeitige Vorbereitung verkürzt später die Sanierungszeit erheblich. Nach Klärung der Erbfolge können die Arbeiten dann zügig beginnen, sodass die Wohnung bald wieder vermietbar wird.

Die Situation "Mieter verstorben wer zahlt" lässt sich meist durch eine Kombination aus Erbenhaftung und Versicherungsleistungen lösen. Eine fachgerechte Beratung und kostenlose Besichtigung verschafft Ihnen Klarheit über die zu erwartenden Kosten und den zeitlichen Ablauf der Sanierung in Schongau.

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Schongau

Wohnungsräumung nach Todesfall Schongau – Fragen und Antworten

Wie kann ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Schongau anfordern?

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Schongau und Umgebung.

Sind Ihre Reinigungskräfte für Wohnungsräumung nach Todesfall in Schongau zertifiziert?

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Schongau und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.

Werden die Nachbarn in Schongau von der Wohnungsräumung nach Todesfall erfahren?

Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Schongau und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.

Darf ich die Wohnung in Schongau vor der Polizeifreigabe reinigen lassen?

Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Schongau erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.

Wer zahlt die Wohnungsräumung nach Todesfall in Schongau?

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.



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