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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Rosenheim

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Mieter verstorben in der Wohnung: Welche Herausforderungen entstehen für Vermieter?

Wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt, stehen Vermieter vor komplexen rechtlichen und praktischen Aufgaben. Ein Todesfall in der Mietwohnung bedeutet, dass der Mietvertrag nicht automatisch endet, sondern gemäß § 563 BGB auf die Erben übergeht. Dies führt zu Unsicherheiten, da die Identität der Erben oft unklar ist und Vermieter die Wohnung nicht ohne Zustimmung betreten dürfen. Eine klare Orientierung über die nächsten Schritte ist daher essenziell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was passiert rechtlich nach einem Todesfall in der Mietwohnung?

Ist ein Mieter verstorben, übernimmt das Nachlassgericht die Ermittlung der Erben, falls diese unbekannt sind. Bis zur Klärung bleibt der Mietvertrag bestehen, und die Mietzahlungspflicht liegt bei den Erben oder einem bestellten Nachlasspfleger. Vermieter müssen diese Phase abwarten, da eine eigenständige Räumung der Wohnung rechtlich unzulässig ist. Oft wird die Wohnung von der Polizei versiegelt, und nur das Gericht oder die Erben dürfen diese Versiegelung aufheben. Diese Wartezeit kann mehrere Wochen oder Monate dauern, was für Vermieter eine finanzielle Belastung darstellen kann.

Wer übernimmt die Kosten nach dem Tod eines Mieters?

Die Frage „Mieter verstorben — wer zahlt?" ist entscheidend, da die Kosten für Reinigung und Sanierung oft hoch sind. Erben haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, einschließlich der Rückgabe der Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand. Wenn Verwesungsschäden oder Geruchsbelastungen vorliegen, können die Ausgaben das Erbe übersteigen. In manchen Fällen decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen solche Schäden ab, was Vermieter prüfen sollten, bevor sie eigene Kosten tragen. Eine zeitnahe Meldung bei der Versicherung ist dabei entscheidend, um Fristen einzuhalten.

Wie läuft die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ab?

Die Wohnung nach dem Tod eines Mieters räumen zu lassen, ist erst nach Klärung der Erbschaft möglich. Erben haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, falls Schulden die Vermögenswerte übersteigen. Schlagen alle Erben aus, übernimmt ein Nachlasspfleger die Organisation der Wohnungsauflösung und prüft, welche Gegenstände verwertbar sind. Vermieter dürfen erst nach Zustimmung des Nachlassgerichts oder der Erben aktiv werden, da eigenmächtiges Handeln rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine genaue Dokumentation aller Schritte, etwa durch Fotos vor und nach der Räumung, schützt vor späteren Streitigkeiten.

Welche Maßnahmen sind bei der Reinigung notwendig?

Nach einem Todesfall in der Wohnung sind oft umfassende Reinigungsarbeiten erforderlich, insbesondere bei Verwesungsschäden. Körperflüssigkeiten können in Böden oder Wände eindringen, was eine fachgerechte Tatortreinigung nach RKI-Richtlinien und TRBA 250 erfordert. Verwesungsgeruch lässt sich nur durch spezielle Verfahren wie eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) dauerhaft beseitigen. In schweren Fällen müssen Bodenbeläge oder Tapeten entfernt werden, wobei die Kosten für eine Tatortreinigung bei mindestens 500 € beginnen und je nach Schadensausmaß steigen können. Eine kostenlose Besichtigung hilft, den Aufwand und die Kosten präzise einzuschätzen.

Wie wird die Wohnung wieder vermietbar gemacht?

Die Wiedervermietung nach einem Todesfall erfordert eine vollständige Sanierung, um die Wohnqualität sicherzustellen. Vermieter sind verpflichtet, potenzielle Mieter über Beeinträchtigungen durch den Vorfall zu informieren, da ein Verschweigen zu rechtlichen Problemen führen kann. Eine professionelle Reinigung und Geruchsneutralisation sind daher unverzichtbar, um die Wohnung in Rosenheim wieder attraktiv für den Markt zu machen. Unterstützung durch Fachbetriebe erleichtert diesen Prozess und sorgt für eine sachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen. Für eine Beratung oder Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Rosenheim

Wohnungsräumung nach Todesfall Rosenheim – Fragen und Antworten

Wie kann ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Rosenheim anfordern?

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Rosenheim und Umgebung.

Hilft ein Foto bei der Kosteneinschätzung für Rosenheim?

Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Wie wird sichergestellt, dass die Wohnung in Rosenheim nach der Reinigung sauber ist?

Ja. Nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Rosenheim übergeben wir die Wohnung in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Alle Kontaminationen werden beseitigt, sodass Sie bedenkenlos einziehen können.

Darf ich die Wohnung in Rosenheim vor der Polizeifreigabe reinigen lassen?

Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Rosenheim erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.

Wer zahlt die Wohnungsräumung nach Todesfall in Rosenheim?

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.



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