Die Wohnung ist versiegelt. Die Polizei ermittelt. Als Vermieter in Stephanskirchen können Sie jetzt nur warten. Das ist frustrierend - aber rechtlich die einzig richtige Reaktion. Denn solange die Ermittlungen laufen und die Erbschaft nicht geklärt ist, dürfen Sie die Wohnung nicht betreten, auch wenn Sie Eigentümer sind.
Nach dem Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis gemäß §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Die Erben haften für ausstehende Miete und müssen die Wohnung ordnungsgemäß übergeben. Wenn die Erben das Erbe ausschlagen oder schlicht nicht auffindbar sind, läuft das Verfahren über das Nachlassgericht. Das dauert. In dieser Zeit bleibt die Miete geschuldet - aus dem Nachlass, nicht aus Ihrer Tasche.
Sobald die Wohnung freigegeben ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Wer räumt die Wohnung nach dem Tod des Mieters? Primär die Erben. In der Praxis beauftragen viele Erben jedoch einen Dienstleister - oder der Vermieter übernimmt die Initiative und rechnet die Kosten mit dem Nachlass ab. Die zentralen Schritte im Überblick:
Bei länger unentdeckten Todesfällen entstehen Geruchsbelastungen, die tief in Untergründe eindringen. Eine Untergrundbehandlung - also das Öffnen und Desinfizieren von Estrich oder Dielenböden - ist dann keine Option, sondern Pflicht. VAH-gelistete Desinfektionsmittel töten Keime zuverlässig ab; eine Kontrollmessung belegt danach die Wirksamkeit. Wir arbeiten nach BiostoffV mit vollständiger Schutzausrüstung.
Das Thema Stigma ist für Vermieter relevant: Bayern kennt keine gesetzliche Offenlegungspflicht für Todesfälle in Wohnungen - außer bei besonderen Umständen, die die Nutzung objektiv beeinträchtigen. Ein dauerhafter Geruch zählt dazu. Wer eine Ozonbehandlung ab 12 €/m² und eine vollständige Sanierung dokumentiert, ist bei der Wiedervermietung rechtlich auf der sicheren Seite.
Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe - der Ablauf beginnt mit einem Anruf: ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Stephanskirchen erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Stephanskirchen für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Stephanskirchen bei der praktischen Umsetzung.
Ja, Fotos sind sehr hilfreich. Je genauer wir den Zustand der Räume in Stephanskirchen einschätzen können, desto präziser wird der Kostenvoranschlag. Nutzen Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Wir führen nach der Reinigung in Stephanskirchen eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
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