Was passiert, wenn Sie als Vermieter in Raubling erfahren, dass Ihr Mieter bereits seit Wochen verstorben ist? Besonders in ländlichen Gemeinden wie Raubling kann es vorkommen, dass der Tod eines zurückgezogen lebenden Mieters erst spät bemerkt wird. Diese Situation bringt rechtliche Unsicherheiten und praktische Probleme mit sich. Als Vermieter stehen Sie vor der Frage: Darf ich die Wohnung betreten? Wer übernimmt die Kosten für Reinigung und Sanierung? Die Antworten auf diese Fragen sind komplex und erfordern ein strukturiertes Vorgehen.
Nach deutschem Recht geht der Mietvertrag gemäß § 563 BGB automatisch auf die Erben über. Das bedeutet: Selbst wenn der Mieter verstorben ist, dürfen Sie als Vermieter die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen. Die Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein - sie können den Mietvertrag fortführen oder ordentlich kündigen. Falls keine Erben bekannt sind, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern, während derer die Wohnung versiegelt bleibt. Verstöße gegen diese Regelung können zu Schadensersatzforderungen führen.
Rechtliche Fragen klären wir gerne unter ☎︎ 0800 6003005.
Wenn der verstorbene Mieter keine bekannten Angehörigen hat, wird das Nachlassgericht aktiv. Dieses ermittelt mögliche Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger, der den Nachlass verwaltet. Während dieser Zeit haben Sie als Vermieter weiterhin Anspruch auf Mietzahlungen aus dem Nachlass - sofern ausreichend Vermögen vorhanden ist. Der Nachlasspfleger entscheidet über die weitere Verwendung der Wohnung und kann den Mietvertrag kündigen. Bis zur Klärung der Erbverhältnisse müssen Sie als Vermieter Geduld aufbringen, auch wenn bereits Gerüche oder andere Probleme entstanden sind.
Fragen zum Verfahren beantworten wir unter ☎︎ 0800 6003005.
Die Frage "Mieter verstorben - wer zahlt die Reinigung?" beschäftigt viele Vermieter. Häufig greifen die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen bei Schäden durch längere Liegezeiten. Diese Versicherungen decken oft auch professionelle Tatortreinigung und Geruchsbeseitigung ab. Falls keine Versicherung existiert, können die Kosten aus dem Nachlass beglichen werden. Bei mittellosen Nachlässen bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe hilft dabei, den Sanierungsumfang und mögliche Kostenträger zu ermitteln. Dokumentieren Sie alle Schäden fotografisch für Versicherung und Nachlassgericht.
Nach der rechtlichen Klärung beginnt die praktische Arbeit: Die Wohnung räumen nach dem Tod des Mieters erfordert meist eine Komplettentsorgung des Hausrats und intensive Reinigungsmaßnahmen. Gerüche dringen oft tief in Böden, Wände und Möbel ein und erfordern spezielle Desinfektions- und Ozonbehandlungen. Professionelle Tatortreiniger verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und moderne Ozongeräte zur Geruchsneutralisation. Die Kosten variieren je nach Verschmutzungsgrad - Ozonbehandlungen kosten etwa 12 €/m², während umfassende Sanierungen bei 500 € beginnen. Nach Abschluss erhalten Sie eine Freigabebescheinigung für die Wiedervermietung.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren: ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Raubling erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Raubling sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, auf tatortreinigung.com/kontakt.htm finden Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload. Alternativ erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0800 6003005.
Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Raubling ist Teil unserer Leistung.
Grundsätzlich die Erben. Treten keine Erben auf oder wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter die Räumung in Raubling beauftragen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden — rufen Sie 0800 6003005 an.
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