Eine schockierende Nachricht erreicht Sie als Vermieter: Ein Mieter ist in der Wohnung verstorben, vielleicht sogar schon vor Wochen oder Monaten, ohne dass es jemand bemerkt hat. Diese Situation, die als "Mieter verstorben Geretsried" bekannt ist, bringt emotionale Belastung mit sich sowie zahlreiche Fragen zu rechtlichen und praktischen Schritten. Das Team versteht, wie überwältigend dieser Moment sein kann, wenn Sie mit Verwesung in der Mietwohnung und den Folgen eines langen unentdeckten Todesfalls konfrontiert sind. Unser Ziel ist es, Sie in Geretsried mit diskreter und fachgerechter Unterstützung durch diesen Prozess zu begleiten. Unsere fundierten Fachkenntnisse und die Einhaltung strenger Normen wie der TRBA 250 und der BiostoffV geben Ihnen die Sicherheit, dass alles sorgfältig geregelt wird.
Der Tod eines Mieters wirft sofort die Frage auf, was mit dem Mietvertrag geschieht – endet der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters wann genau? Entgegen mancher Annahme erlischt das Mietverhältnis nicht automatisch, sondern geht gemäß § 563 BGB auf die Erben über. Diese haben zwar die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, doch bis dahin bleibt die Miete bestehen, was für Vermieter oft eine zusätzliche Belastung bedeutet. Sollte die Wohnung von den Behörden versiegelt sein, dürfen Sie als Vermieter keinesfalls eigenständig Zutritt verschaffen, da dies rechtliche Konsequenzen haben könnte. Professionelle Klärung der Erbfrage durch das Nachlassgericht ist der erste Schritt, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Die diskrete Beratung unterstützt Sie dabei, die Vermieterpflichten bei einer verstorbenen Mieterwohnung zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Die Frage "Mieter verstorben in Wohnung – wer haftet?" beschäftigt viele Vermieter in solch einer Situation. Wenn ein Mieter verstorben lange unentdeckt blieb, können erhebliche Schäden durch Verwesung, Körperflüssigkeiten oder Ungeziefer entstehen, die eine umfassende Sanierung erfordern. Oftmals decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen die Kosten für eine professionelle Reinigung oder notwendige Renovierungen ab, was eine genaue Prüfung mit den Erben oder einem Nachlasspfleger erfordert. Sollten keine Erben vorhanden sein oder das Erbe ausgeschlagen werden, übernimmt ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger die Regulierung, wobei auch Ihre Gebäudeversicherung in Betracht gezogen werden sollte. Für eine erste Einschätzung bieten wir eine kostenlose Besichtigung an, um das Ausmaß der Schäden zu bewerten. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach unter ☎︎ 0800 6003005, damit wir Sie zeitnah unterstützen können.
Die Sanierung einer Wohnung, in der ein Mieter verstorben ist und lange unentdeckt blieb, erfordert spezialisierte Maßnahmen, insbesondere bei Verwesung in der Mietwohnung. Unsere zertifizierten Fachkräfte arbeiten nach klaren Vorgaben wie den RKI-Richtlinien und verwenden Desinfektionsmittel der VAH-Liste, um Gesundheitsrisiken auszuschließen. Der Prozess beginnt mit einer detaillierten Begutachtung, gefolgt von der Entfernung kontaminierter Materialien, einer gründlichen Desinfektion und einer Geruchsneutralisation, beispielsweise durch Ozonbehandlung ab 12 €/m². Besonders bei schwerwiegenden Schäden an Böden oder Wänden kann eine umfassende Sanierung mehrere Wochen in Anspruch nehmen, doch das Ergebnis ist eine vollständig wiederhergestellte Wohnung. Wir legen großen Wert auf Diskretion, damit Sie und mögliche zukünftige Mieter sich in der Immobilie wieder wohlfühlen können. Unsere Erfahrung in der "Sanierung nach lang unentdecktem Todesfall" garantiert eine fachgerechte Umsetzung.
Nach Abschluss der Reinigung und Sanierung steht der Frage nichts im Wege, wann die Wohnung wieder vermietet werden kann, doch es gibt einige Aspekte zu beachten. Rechtlich sind Sie als Vermieter verpflichtet, zukünftige Mieter über den Todesfall zu informieren, falls dieser die Wohnqualität beeinträchtigen könnte – nach einer professionellen Sanierung ist dies jedoch selten der Fall. Eine vollständige Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen schafft Transparenz und Vertrauen bei potenziellen Mietern. Wir unterstützen Sie in Geretsried dabei, diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Ihre Immobilie bald wieder genutzt werden kann. Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine unkomplizierte Abwicklung.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Geretsried und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Geretsried und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Geretsried erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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