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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Füssen

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Der Anruf erreicht Sie am frühen Morgen: Ein Mieter in Ihrer Wohnung in Füssen ist verstorben. Polizei und Rettungsdienst haben die Wohnung bereits versiegelt, und nun stehen Sie vor einer Situation, die sowohl emotional belastend als auch rechtlich komplex ist. Vermieter müssen in den ersten 48 Stunden nach einem Todesfall besonnen handeln, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Besonders der Fall "Mieter verstorben Füssen" bringt spezifische Herausforderungen mit sich, die durchdachte Sofortmaßnahmen erfordern. Falsche Entscheidungen können teure Konsequenzen haben und den ohnehin schwierigen Prozess zusätzlich verkomplizieren.

Nach § 563 und § 564 BGB endet der Mietvertrag nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Das Mietverhältnis geht auf die Erben über, wodurch diese sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Verstorbenen übernehmen. Vermieter dürfen die versiegelte Wohnung keinesfalls eigenmächtig betreten oder räumen. Polizeiliche Versiegelungen schützen den Nachlass, und Verstöße können strafrechtliche Folgen haben. Kontaktieren Sie zeitnah das zuständige Nachlassgericht in Bayern, um die Erbenermittlung einzuleiten. Dieses Verfahren dauert oft mehrere Wochen, schafft aber Rechtssicherheit für alle weiteren Schritte.

Die Frage "Mieter verstorben in Wohnung wer haftet" beschäftigt viele Vermieter unmittelbar nach dem Vorfall. Tragen die Erben die Verantwortung für Reinigung und Sanierung der Wohnung. Falls keine Erben ermittelt werden können oder diese die Erbschaft ausschlagen, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Prüfen Sie frühzeitig, ob Versicherungen des Verstorbenen greifen könnten – Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen übernehmen manchmal Reinigungskosten. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung fotografisch, sobald die Polizei die Freigabe erteilt hat. Diese Dokumentation wird später für Kostenerstattungen oder Versicherungsansprüche benötigt.

Besonders problematisch wird es, wenn der "Mieter verstorben lange unentdeckt" blieb und eine aufwendige Sanierung notwendig ist. Körperflüssigkeiten und Verwesungsgerüche dringen tief in Böden, Wände und Möbel ein. Normale Reinigungsmittel reichen hier nicht aus – VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Ozonbehandlungen sind erforderlich. Bodenbeläge müssen oft komplett entfernt werden, da Kontaminationen bis in den Estrich reichen können. Die Sanierung erfolgt nach RKI-Richtlinien und TRBA 250, um gesundheitliche Risiken auszuschließen. Rechnen Sie mit Kosten ab 500 € für kleinere Reinigungen, bei umfangreichen Sanierungen können mehrere tausend Euro anfallen.

Warten Sie mit der Wohnungsauflösung, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind. Erben haben das Recht, persönliche Gegenstände zu sichten und wertvolle Objekte zu entnehmen. Erst nach deren Freigabe oder einer entsprechenden Anordnung des Nachlassgerichts dürfen Möbel und Hausrat entsorgt werden. Die Frage "Mietvertrag endet Tod Mieter wann" beantwortet sich durch die Kündigungsmöglichkeiten der Erben – diese können das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen beenden. Planen Sie für die gesamte Abwicklung mehrere Wochen ein, da behördliche Verfahren Zeit brauchen.

Professionelle Tatortreiniger bieten eine kostenlose Besichtigung an, um den Sanierungsbedarf zu ermitteln. Dabei wird geprüft, welche Bereiche betroffen sind und welche Maßnahmen erforderlich werden. Oft übernimmt die Versicherung einen Großteil der Kosten, wenn entsprechende Policen vorhanden sind. Der strukturierte Ablauf – Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe – sorgt für Transparenz und Planungssicherheit. Kontaktieren Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine erste Beratung zu Ihrem Fall "Mieter Tod Wohnung" in Füssen.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Weitere Leistungen in Füssen

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Füssen

Wie beauftrage ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Füssen?

Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Füssen. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.

Kommen Ihre Fahrzeuge in Füssen unbeschriftet?

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Füssen eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

Wer darf eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Füssen beauftragen?

Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Füssen sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.

Wie weit ist Ihr Einsatzgebiet von Füssen aus?

Ja, in Füssen und der gesamten Region Bayern stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Wie stelle ich sicher, dass die Wohnungsräumung nach Todesfall in Füssen fachgerecht durchgeführt wird?

Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Füssen setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.



Wohnungsräumung (Mieter verstorben) in der Region Füssen

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