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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Garmisch-Partenkirchen
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Garmisch-Partenkirchen

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Mieter verstorben in Garmisch-Partenkirchen - Ratgeber für Vermieter

Der Mietvertrag endet nicht automatisch, wenn ein Mieter verstirbt. Gemäß §§ 563-564 BGB treten die Erben in das Mietverhältnis ein, sofern sie nicht innerhalb eines Monats kündigen. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten - auch nicht, wenn Geruchsbelästigungen auftreten. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um die Erbenermittlung einzuleiten. Bei unbekannten Erben bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger.

Rechtliche Situation für Vermieter

Solange kein Erbe bekannt ist, bleibt der Mietvertrag bestehen. Die Miete wird aus dem Nachlass gezahlt. Vermieter dürfen in dieser Phase keine Gegenstände aus der Wohnung entfernen oder Schlösser austauschen. Erst nach der Klärung der Erbfolge und einer ordentlichen Kündigung beginnt die Räumungsfrist. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung, sobald Sie Zutritt erhalten - Fotos und ein schriftliches Protokoll sind für die Versicherung wichtig.

Kosten und Versicherung

Grundsätzlich sind die Erben für Reinigung und Sanierung verantwortlich. Prüfen Sie, ob Ihre Gebäudeversicherung bei Schäden an der Bausubstanz greift. Reinigungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeit und werden aus dem Erbe beglichen. Für eine erste Einschätzung der Sanierungskosten bieten wir eine kostenlose Besichtigung in Garmisch-Partenkirchen an.

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Sanierung und Wiedervermietung

Die Sanierung erfordert besondere Sorgfalt, wenn es zu Geruchsbelästigungen oder biologischen Verunreinigungen gekommen ist. Fachbetriebe arbeiten nach Biostoffverordnung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln. Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kostet ab 12 €/m², die Entsorgung kontaminierter Materialien ab ca. 40 €/m³. Erst nach vollständiger Sanierung sollten Sie an eine Wiedervermietung denken. Das Stigma einer Todesfallwohnung lässt sich durch dokumentierte Sanierung gegenüber künftigen Mietern entkräften.

Unter ☎︎ 0800 6003005 erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für die Sanierung in Garmisch-Partenkirchen.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Garmisch-Partenkirchen

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Garmisch-Partenkirchen

Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Garmisch-Partenkirchen erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.

Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann Kosten für Räumung und Reinigung in Garmisch-Partenkirchen übernehmen. Voraussetzung ist ein entsprechender Versicherungsschutz. Wir unterstützen bei der Abwicklung.

Ja, auf tatortreinigung.com/kontakt.htm finden Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload. Alternativ erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0800 6003005.

Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Garmisch-Partenkirchen ist Teil unserer Leistung.

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Garmisch-Partenkirchen für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.

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