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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Garmisch-Partenkirchen

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Mieter verstorben in Garmisch-Partenkirchen — Ratgeber für Vermieter

Wenn ein Mieter in Garmisch-Partenkirchen verstorben ist, stehen Sie als Vermieter vor rechtlichen und organisatorischen Fragen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch — gemäß §§ 563–564 BGB treten die Erben ein, sofern sie nicht innerhalb eines Monats kündigen. Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um die Erbenermittlung einzuleiten.

Kosten und Versicherung

Grundsätzlich sind die Erben für Reinigung und Sanierung verantwortlich. Prüfen Sie, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen greift. Bei unbekannten Erben bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Für eine erste Einschätzung der Sanierungskosten bieten wir eine kostenlose Besichtigung in Garmisch-Partenkirchen an.

Sanierung und Wiedervermietung

Die Sanierung erfordert besondere Sorgfalt, wenn es zu Geruchsbelästigungen oder biologischen Verunreinigungen gekommen ist. Fachbetriebe arbeiten nach Biostoffverordnung und TRBA 250 mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln. Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kostet ab 12 €/m², die Entsorgung kontaminierter Materialien ab 40 €/m³. Erst nach vollständiger Sanierung sollten Sie an eine Wiedervermietung denken.

Unter ☎︎ 0800 6003005 erhalten Sie ein transparentes Angebot für die Sanierung in Garmisch-Partenkirchen.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Garmisch-Partenkirchen

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Garmisch-Partenkirchen

An wen wende ich mich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Garmisch-Partenkirchen?

Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Garmisch-Partenkirchen erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.

Zahlt die Versicherung die Wohnungsräumung nach Todesfall in Garmisch-Partenkirchen?

Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann Kosten für Räumung und Reinigung in Garmisch-Partenkirchen übernehmen. Voraussetzung ist ein entsprechender Versicherungsschutz. Wir unterstützen bei der Abwicklung.

Welche Informationen brauchen Sie für einen Kostenvoranschlag in Garmisch-Partenkirchen?

Ja, auf tatortreinigung.com/kontakt.htm finden Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload. Alternativ erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0800 6003005.

Ist die Entsorgung in den Kosten für Garmisch-Partenkirchen enthalten?

Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Garmisch-Partenkirchen ist Teil unserer Leistung.

Arbeiten Sie diskret bei der Wohnungsräumung nach Todesfall in Garmisch-Partenkirchen?

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Garmisch-Partenkirchen für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.



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