Rechtlich geht der Mietvertrag beim Tod des Mieters zunächst auf die Erben über. Das regeln §§ 563-564 BGB. Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten - auch nicht, um nach dem Rechten zu sehen. Wer das trotzdem tut, riskiert Schadensersatzansprüche der Erben.
Sind keine Erben bekannt, übernimmt das Nachlassgericht die Ermittlung. Das dauert. Manchmal Wochen. Erst wenn die Erbschaftsfrage geklärt ist, darf die Wohnungsauflösung beginnen - und damit auch die Sanierung.
Wer zahlt die Reinigung? Das hängt davon ab, ob Erben vorhanden sind und ob der verstorbene Mieter eine Hausratversicherung hatte. Die Hausratversicherung übernimmt kontaminierte Möbel und Textilien. Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt Schäden an Böden, Wänden und fest verbauten Einrichtungen. Beide Versicherungen können parallel greifen - wenn die Dokumentation sauber getrennt ist.
Eine Wohnung, in der jemand verstorben ist, gilt rechtlich als mit einem Mangel behaftet - zumindest für eine gewisse Zeit. Vermieter sind zur Offenlegung verpflichtet, wenn der Tod unter besonderen Umständen stattfand oder wenn er für einen Durchschnittsmenschen erheblich wäre. Das gilt besonders bei längerem Liegenbleiben der Leiche. Wer das verschweigt, haftet.
Innerhalb von zwei Stunden lässt sich bei einem normalen Todesfall oft einschätzen, ob ein Materialrückbau nötig ist. Bei langer Exposition des Raums - etwa durch unentdecktes Liegenbleiben - ist das anders. Dann müssen Böden, Putz und manchmal sogar Estrich fachkundig entfernt werden, um eine Sekundärkontamination zu verhindern.
Gerüche lassen sich nicht einfach überstreichen. Eine Ozonbehandlung kostet ab 12 €/m² und neutralisiert organische Geruchsquellen dauerhaft. Reinigungsstunden liegen bei ca. 40 €/h, Entsorgung bei ca. 40 €/m³. Die Gesamtkosten beginnen ab 500 €.
Vor Beginn der Arbeiten erstellen wir ein Leistungsverzeichnis. Das schützt Sie bei der Abrechnung mit der Versicherung und dokumentiert den Ausgangszustand der Wohnung. Nach Abschluss erhalten Sie ein Abnahmeprotokoll mit Freigabemessung. Termin: ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Friedenau erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Friedenau für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Ja, auf tatortreinigung.com/kontakt.htm finden Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload. Alternativ erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0800 6003005.
Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Friedenau ist Teil unserer Leistung.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Friedenau sollte der Vermieter informiert werden.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Wilmersdorf · Schöneberg · Wohnungsräumung Steglitz · Wohnungsräumung Schmargendorf · Dahlem · Grunewald · Tempelhof · Halensee · Tempelhof-Schöneberg · Kreuzberg · Charlottenburg-Wilmersdorf · Lichterfelde · Lankwitz · Tiergarten · Mariendorf · Charlottenburg · Mitte · Westend · Marienhof · Zehlendorf · Wohnungsräumung in Berlin
AST Deutschland Tatortreinigung
