Viele Vermieter stehen zum ersten Mal vor dieser Situation. Eine klare Reihenfolge hilft. Der Mieter ist verstorben. Was jetzt?
Beim Todesfall in einer Mietwohnung läuft rechtlich zunächst alles geordnet ab - auch wenn es sich nicht so anfühlt. Der Mietvertrag geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Das bedeutet: Die Wohnung bleibt vertraglich gebunden, bis die Erbschaft geklärt ist. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn der Mieter bereits seit Wochen tot ist und niemand die Miete zahlt.
Sind keine Erben bekannt oder melden sich diese nicht, ist das Nachlassgericht der entscheidende Ansprechpartner. Es kann einen Nachlasspfleger bestellen, der dann rechtswirksam handeln darf: Mietvertrag kündigen, Räumung beauftragen, Kosten aus dem Nachlass begleichen. Wer zahlt bei Mieter verstorben? Im Regelfall die Erben oder - bei Verzögerungen - die Gebäudeversicherung des Vermieters, die häufig Teile der Instandsetzung übernimmt.
Bei einem längeren Leerstand nach einem Todesfall kann die Bausubstanz erheblich leiden. Schimmel, biologische Rückstände und Schadstoff-Belastungen entwickeln sich schnell - besonders wenn der Tod unbemerkt blieb.
Erst wenn die Erbschaft geklärt oder ein Nachlasspfleger bestellt ist, kann die Wohnung geräumt und saniert werden. Innerhalb von 24 Stunden nach der ersten Begehung erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag - aufgeschlüsselt nach Reinigungsstunden (ca. 40 €/h), Entsorgung (ca. 40 €/m³) und Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation (ab 12 €/m²). Tatortreinigung beginnt ab 500 €. Ist die Kontamination durch biologische Erreger erheblich, gelten zusätzlich die BiostoffV und die VAH-Liste für zugelassene Desinfektionsmittel.
Innerhalb weniger Tage nach Freigabe durch Erben oder Nachlasspfleger ist die Wohnung dokumentiert gereinigt, desinfiziert und für die Wiedervermietung vorbereitet. Fotos und Desinfektionsnachweise gehen an alle Beteiligten - auch an die Versicherung. Eine kostenlose Besichtigung klärt vorab den tatsächlichen Aufwand.
Die Sanierung übernehmen wir. Erreichbar unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Steglitz. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Steglitz mit Ihnen gemeinsam.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Steglitz sollte der Vermieter informiert werden.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Steglitz für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Ja, in Steglitz und der gesamten Region Berlin stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Friedenau · Wohnungsräumung Lankwitz · Wohnungsräumung Lichterfelde · Dahlem · Wilmersdorf · Schöneberg · Tempelhof · Tempelhof-Schöneberg · Schmargendorf · Mariendorf · Marienhof · Kreuzberg · Grunewald · Marienfelde · Halensee · Zehlendorf · Charlottenburg-Wilmersdorf · Steglitz-Zehlendorf · Tiergarten · Charlottenburg · Wohnungsräumung in Berlin
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