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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Frankfurt-Süd
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Frankfurt-Süd

Veröffentlicht am 10. März 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Mieter verstorben, lange unentdeckt: In diesem Fall ist eine Fachsanierung in Frankfurt-Süd unvermeidlich. Als Vermieter stehen Sie dann vor einer Situation, die rechtlich und praktisch viele Fragen aufwirft. Wir kennen das aus dem Alltag und erklären, was jetzt zu tun ist.

Todesfall in der Mietwohnung: Zutritt und Rechtslage

Nach einem Todesfall geht der Mietvertrag auf die Erben über, das regeln §§ 563-564 BGB. Die Wohnung gehört rechtlich weiterhin zum Mietverhältnis. Falls die Polizei die Wohnung versiegelt hat, dürfen Sie als Vermieter nicht eigenmächtig rein - auch nicht mit Zweitschlüssel. Erst wenn das Siegel aufgehoben wird und die Erben zustimmen oder ein Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellt hat, ändert sich das.

Verstorbener Mieter: Nachlassgericht und Erbenermittlung

Wenden Sie sich ans zuständige Nachlassgericht. Das Gericht ermittelt die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger, der dann als Ansprechpartner für Sie handelt. Ohne diesen Schritt geht wenig. Gleichzeitig haben Sie aber eine Schadensminderungspflicht - wenn etwa Körperflüssigkeiten in den Estrich eingedrungen sind und eine Ausbreitung von Keimen auf andere Wohneinheiten droht, müssen Sie Gegenmaßnahmen einleiten dürfen.

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Die wichtigsten Schritte für Vermieter:

  • Todesfall der Hausverwaltung und Versicherung melden
  • Nachlassgericht kontaktieren, Erbenermittlung anstoßen
  • Schaden dokumentieren lassen - wir bieten eine kostenlose Besichtigung
  • Gebäudeversicherung prüfen: oft übernimmt sie die Sanierungskosten

Mieter verstorben - Kostenübernahme und Sanierung

In den meisten Fällen springt die Gebäudeversicherung ein, wenn Bausubstanz betroffen ist. Die Erben haften für Mietrückstände und Räumungskosten, sofern sie das Erbe annehmen. Lehnen sie ab, bleibt der Nachlass.

Was bei einer Sanierung nach Todesfall in der Mietwohnung anfällt:

  • Untergrundbehandlung von Estrich und Betondecke ab 500 €
  • Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation: ca. 12 €/m²
  • Entsorgung kontaminierter Materialien: ca. 40 €/m³
  • Kontrollmessung nach Abschluss der Arbeiten

Wir prüfen die Oberflächenhaftung von Rückständen, behandeln den Untergrund mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln und dokumentieren alles lückenlos. Diese Dokumentation brauchen Sie für die Versicherung und für den Fall, dass Erben später auftauchen. Erst nach Freigabe kann die Wohnung geräumt und eine Wiedervermietung vorbereitet werden.

Wir sind mit solchen Fällen in Frankfurt-Süd und ganz Hessen vertraut. Falls Sie unsicher sind, ob Sie bereits handeln dürfen, beraten wir Sie gerne.

Für Besichtigung und unverbindliches Angebot: ☎︎ 0800 6003005.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Frankfurt-Süd

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Frankfurt-Süd

Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Frankfurt-Süd erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Frankfurt-Süd sollte der Vermieter informiert werden.

Ja, in Frankfurt-Süd und der gesamten Region Hessen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Frankfurt-Süd ist Teil unserer Leistung.

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Frankfurt-Süd für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.

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