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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Eggenfelden

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Nach einem Todesfall in der Mietwohnung stehen Vermieter vor komplexen rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Besonders wenn die Wohnung von Behörden versiegelt wurde, herrscht oft Unklarheit über den weiteren Ablauf. Viele Vermieter fragen sich, wann sie wieder Zugang zur Wohnung erhalten und wer für die anfallenden Kosten aufkommt. Die besondere Situation wird zusätzlich erschwert, wenn ein Mieter verstorben Eggenfelden lange unentdeckt blieb und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Schritte und rechtlichen Grundlagen für Vermieter in solchen Situationen.

Verstehen Sie die Rechtslage beim Todesfall Mietwohnung

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über, die innerhalb eines Monats das Sonderkündigungsrecht ausüben können. Solange die Erbenfrage ungeklärt ist, bleibt der Mietvertrag bestehen und der Vermieter darf die Wohnung nicht betreten. Die Versiegelung durch Polizei oder Nachlassgericht schützt den Nachlass vor unbefugtem Zugriff. Diese rechtliche Situation kann sich über Wochen oder Monate hinziehen, besonders wenn keine Angehörigen ermittelt werden können. Vermieter müssen diese Wartezeit respektieren, auch wenn dringender Sanierungsbedarf besteht.

Beantragen Sie die Freigabe beim Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist Ihr erster Ansprechpartner für die Freigabe einer versiegelten Wohnung. Dort wird die Erbenfrage geklärt und gegebenenfalls ein Nachlasspfleger bestellt. Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zugang zur Wohnung ein und begründen Sie diesen mit dringendem Sanierungsbedarf oder Gefahrenabwehr. Das Gericht prüft jeden Fall individuell und kann eine begleitete Besichtigung anordnen. Dokumentieren Sie dabei alle Schäden und den Zustand der Wohnung für spätere Kostenforderungen. Bei Fragen zum Verfahren oder zur Dokumentation können Sie sich unter ☎︎ 0800 6003005 beraten lassen.

Klären Sie die Haftungsfrage bei Sanierungskosten

Die Frage "Mieter verstorben in Wohnung wer haftet" richtet sich nach der Erbensituation. Nehmen Erben die Erbschaft an, haften sie für alle Kosten der Wohnungsräumung und -sanierung. Schlagen sie das Erbe aus, können Kosten aus dem Nachlass beglichen werden, sofern dieser ausreicht. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen übernehmen oft Reinigungskosten nach einem Todesfall. Prüfen Sie daher alle Versicherungsunterlagen und melden Sie Schäden zeitnah. Professionelle Tatortreinigung kostet ab 500 €, während Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation mit 12 €/m² berechnet werden. Eine kostenlose Besichtigung hilft bei der genauen Kostenschätzung.

Organisieren Sie die professionelle Wohnungsräumung

Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, stellt sich die Frage: wer räumt Wohnung nach Tod des Mieters? Erben sind für die Räumung verantwortlich, können diese Aufgabe aber an Fachbetriebe delegieren. Vermieter sollten auf eine vollständige Sanierung bestehen, die über einfache Räumung hinausgeht. Besonders wenn der Mieter verstorben lange unentdeckt blieb, sind spezielle Reinigungsverfahren und Geruchsneutralisation erforderlich. Fachbetriebe verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und dokumentieren alle Arbeitsschritte für Versicherungen. Die Reinigungsstunde kostet etwa 40 €, während die Entsorgung kontaminierter Materialien mit 40 €/m³ berechnet wird. Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Beratung zur Wohnungssanierung.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Eggenfelden

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Eggenfelden

Wie erreiche ich einen Fachbetrieb für Wohnungsräumung nach Todesfall in Eggenfelden?

Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Eggenfelden. Alternativ: Kontaktformular.

Kann ich online einen Kostenvoranschlag für Eggenfelden anfragen?

Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Eggenfelden besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Arbeiten Sie nach anerkannten Hygienestandards in Eggenfelden?

Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.

Muss der Vermieter der Wohnungsräumung nach Todesfall in Eggenfelden zustimmen?

Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Eggenfelden koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.

Wer ist nach dem Tod eines Mieters in Eggenfelden für die Räumung zuständig?

Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Eggenfelden beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.



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