Ein Todesfall in der Mietwohnung stellt Vermieter vor komplexe rechtliche und praktische Herausforderungen. Besonders belastend wird die Situation, wenn die Behörden die Wohnung versiegelt haben und Sie als Vermieter keinen Zugang erhalten. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters, was die Situation zusätzlich verkompliziert.
Nach §§ 563 und 564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Sie dürfen die versiegelte Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn keine Miete mehr gezahlt wird. Das Nachlassgericht ermittelt zunächst die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger, falls keine Angehörigen auffindbar sind. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Verstöße gegen die Versiegelung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Erben haften für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen, einschließlich ausstehender Mieten und Renovierungskosten. Häufig übernehmen jedoch Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen die Kosten für Reinigung und Sanierung. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachkräfte hilft Ihnen, den tatsächlichen Aufwand zu bewerten.
Wer die Wohnung räumt, hängt von der Erbensituation ab. Existieren Erben, liegt die Verantwortung bei ihnen. Bei unbekannten Erben übernimmt der Nachlasspfleger. Beginnen Sie niemals eigenständig mit der Räumung, da dies Ihre rechtliche Position gefährdet. Fachbetriebe in Bayern können Sie beraten und nach der offiziellen Freigabe die Arbeiten koordinieren.
Die Kosten für die Sanierung entstehen hauptsächlich durch erforderliche Arbeiten nach längeren Liegezeiten. Geruchsneutralisation mittels Ozonbehandlung kostet etwa 12 € pro Quadratmeter. Fachbetriebe in Altötting kennen die örtlichen Gegebenheiten und können zügig vor Ort sein, um die Wohnung wieder vermietungsfähig zu machen.
Bei Fragen zur rechtlichen Situation oder für eine kostenlose Besichtigung der betroffenen Wohnung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Altötting. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Altötting eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Altötting erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Altötting wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Altötting sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Wir sind für Sie im Einsatz in Straßmühle · Staudham · Neuötting · Unterschlottham · Loha · Oberschlottham · Graming · Sankt Georgen · Kronberg · Obereschelbach · Unterau · Winkler · Untereschelbach · Baumanngütl · Berg · Burg · Kastl · Eisenfelden · Oberholzhausen · Unterholzhausen · Burgkirchen · Wohnungsräumung Mühldorf · Wohnungsräumung Burghausen · Eggenfelden · Wohnungsräumung Waldkraiburg · Wohnungsräumung in Bayern
AST Deutschland Tatortreinigung
