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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Pfarrkirchen

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Verstirbt ein Mieter in Pfarrkirchen, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Die betroffene Wohnung wird häufig durch Polizei oder Ordnungsamt versiegelt - besonders bei unklaren Todesumständen oder wenn der Verstorbene länger unentdeckt blieb. Vermieter dürfen versiegelte Räume nicht eigenmächtig betreten, auch nicht mit dem Zweitschlüssel.

Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Sind keine Erben bekannt, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser verwaltet den Nachlass und entscheidet über weitere Schritte. Die Erbermittlung kann Wochen oder Monate dauern.

Versiegelung aufheben und Zugang zur Wohnung erhalten

Die hinzugerufene Polizei hebt die Versiegelung auf, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Danach können Erben oder der Nachlasspfleger die Wohnung betreten. Vermieter benötigen eine schriftliche Genehmigung der Erben oder des Nachlassgerichts, um Zugang zu erhalten. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe ist erst nach Freigabe möglich.

Existieren keine Erben und wird der Nachlass ausgeschlagen, fällt dieser an das Land Bayern. Das zuständige Amt entscheidet dann über Räumung und Sanierung der Mietwohnung.

Kostenübernahme bei Todesfall in der Mietwohnung klären

Bei der Frage "Mieter verstorben, wer zahlt?" haften zunächst die Erben für alle Kosten. Dazu gehören Miete bis zur Kündigung, Räumungskosten und notwendige Sanierungsarbeiten. Hausratversicherungen des Verstorbenen übernehmen manchmal Reinigungskosten, wenn der Tod durch Unfall oder Krankheit eintrat.

Schlagen alle Erben den Nachlass aus, trägt das Land Bayern die Kosten - allerdings nur in begrenztem Umfang. Vermieter bleiben oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Private Rechtsschutzversicherungen können bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen.

Wohnung fachgerecht räumen und sanieren lassen

Professionelle Wohnungsauflösung nach einem Todesfall erfordert besondere Sorgfalt. Persönliche Gegenstände gehören den Erben und dürfen nicht entsorgt werden. Möbel und Hausrat können nur mit Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers entfernt werden. Eine Entrümpelung kostet je nach Aufwand zwischen 500 und 2.000 Euro.

Geruchsbelastungen durch Verwesungsprozesse erfordern eine sachkundige Sanierung. Ozonbehandlungen neutralisieren Gerüche zuverlässig und kosten etwa 12 €/m². Teppiche, Tapeten oder sogar Estrich müssen teilweise erneuert werden. Die Kosten variieren stark je nach Zustand der Wohnung.

Wiedervermietung nach Todesfall erfolgreich gestalten

Potenzielle Mieter reagieren oft zurückhaltend auf Wohnungen, in denen jemand verstorben ist. Eine vollständige Renovierung schafft Vertrauen. Neue Böden, frische Farbe und moderne Ausstattung lassen den Todesfall in Vergessenheit geraten. Transparenz bei der Vermietung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, kann aber Vertrauen schaffen.

Fachgerecht Reinigungsfirmen in Pfarrkirchen kennen die besonderen Anforderungen nach Todesfällen. Sie arbeiten diskret und verwenden spezielle Desinfektionsmittel nach VAH-Liste. Die Versicherung übernimmt oft einen Großteil der Kosten, wenn der Schaden gemeldet wird.

Rechtssichere Abwicklung mit Fachberatung

Vermieter in Pfarrkirchen sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Fachanwälte für Mietrecht kennen die Fallstricke und helfen bei der Kommunikation mit Erben und Behörden. Eine kostenlose Besichtigung durch Sanierungsexperten verschafft Klarheit über notwendige Maßnahmen und Kosten.

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Pfarrkirchen

Wohnungsräumung nach Todesfall Pfarrkirchen – Fragen und Antworten

Wie erreiche ich einen Fachbetrieb für Wohnungsräumung nach Todesfall in Pfarrkirchen?

Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Pfarrkirchen. Alternativ: Kontaktformular.

Wie teuer ist eine professionelle Wohnungsräumung nach Todesfall in Pfarrkirchen?

Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Pfarrkirchen.

Muss der Vermieter der Wohnungsräumung nach Todesfall in Pfarrkirchen zustimmen?

Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Pfarrkirchen koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.

Welche Materialien müssen bei einer Wohnungsräumung nach Todesfall in Pfarrkirchen entsorgt werden?

Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Pfarrkirchen enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

Kann ich online einen Kostenvoranschlag für Pfarrkirchen anfragen?

Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Pfarrkirchen besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.



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