Ein Todesfall in der Mietwohnung stellt Sie als Vermieter vor eine schwierige Situation mit rechtlichen und organisatorischen Fragen. Wenn ein Mieter verstorben ist, müssen zahlreiche Schritte eingeleitet werden — von der Erbenermittlung bis zur Wiederherstellung der Wohnung. Wir zeigen Ihnen die notwendigen Schritte auf und bieten fachliche Unterstützung in Bornheim.
Nach einem Todesfall in der Mietwohnung geht der Mietvertrag gemäß § 563–564 BGB auf die Erben über, das Mietverhältnis endet also nicht automatisch. Als Vermieter sollten Sie Kontakt zum zuständigen Nachlassgericht aufnehmen, um die Erbenermittlung einzuleiten und die Verantwortlichkeiten zu klären. Solange die Erbschaftsfragen nicht geregelt sind, darf die Wohnung nicht eigenständig betreten oder geräumt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Erben tragen die Verantwortung für die Mietwohnung, einschließlich der Kosten für notwendige Reinigung und Sanierung. Sollten keine Erben ermittelt werden können, übernimmt ein Nachlasspfleger diese Aufgaben. Es kann geprüft werden, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen die Kosten deckt. Besonders bei lang unentdeckten Todesfällen fallen oft aufwendige Sanierungsmaßnahmen an — wir unterstützen Sie dabei, die Kostenübernahme durch Versicherungen zu klären.
Sobald die Erbenfrage geklärt ist, stellt sich die nächste Aufgabe: Wer räumt die Wohnung nach dem Tod des Mieters? Eine professionelle Wohnungsauflösung und Reinigung sind oft notwendig, um die Räumlichkeiten wieder vermietbar zu machen. Bei Geruchsneutralisation oder Desinfektion setzen wir auf VAH-gelistete Desinfektionsmittel und arbeiten nach RKI-Richtlinien. Wir bieten eine kostenlose Besichtigung vor Ort in Bornheim an, um den Aufwand einzuschätzen und ein Angebot zu erstellen.
Von der Besichtigung über die Reinigung bis zur Freigabe begleiten wir Sie mit einem klaren Ablauf: Besichtigung, Angebotserstellung, Durchführung der Maßnahmen und abschließende Dokumentation. Wenn Sie Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Bornheim. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Bornheim wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Bornheim für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Bornheim sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Bornheim werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Roisdorf · Widdig · Hersel · Uedorf · Brenig · Dersdorf · Waldorf · Gielsdorf · Alfter · Rheidt · Sechtem · Buschdorf · Urfeld · Hemmerich · Kardorf · Mondorf · Dransdorf · Messdorf · Impekoven · Rösberg · Wohnungsräumung Niederkassel · Wohnungsräumung Wesseling · Wohnungsräumung Bonn · Swisttal · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
AST Deutschland Tatortreinigung
