Nach einer Desinfektion folgt die Freigabemessung. Erst dann darf die Wohnung wieder betreten werden. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob die Kontamination durch einen Todesfall, Schimmelbefall oder eine verwahrloste Wohnung entstanden ist.
Die Frage, ob eine Wohnung nach einem Todesfall desinfiziert werden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist der Grad der Kontamination. Bei länger unentdeckten Verstorbenen dringen Verwesungsflüssigkeiten in Estrich, Bodenbelag und poröse Wandmaterialien ein - eine Estrichsanierung ist dann häufig unumgänglich. Herkömmliche Reinigungsmittel erreichen diese Schichten nicht. Die Infektionsgefahr durch Bakterien, Viren und Pilze bleibt ohne fachgerechte Behandlung bestehen.
Weitere Situationen, die eine Wohnungsdesinfektion erfordern:
Um biologisch kontaminierte Flächen sicher zu behandeln, gelten die RKI-Richtlinien für Flächendesinfektion als verbindliche Grundlage. Eingesetzt werden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel mit nachgewiesenem Wirkspektrum: bakterizid, levurozid, fungizid, teilweise viruzid oder begrenzt sporozid. Tenside unterstützen dabei die Wirkstoffverteilung auf der Oberfläche. Das Scheuer-Wisch-Verfahren ist der anerkannte Standard - mechanische Bearbeitung und chemische Einwirkung kombiniert.
Fachpersonal trägt bei diesen Arbeiten vollständige persönliche Schutzausrüstung gemäß BiostoffV: Schutzanzug, FFP3-Atemschutz, chemikalienbeständige Handschuhe.
Der Maßnahmenplan wird nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort erstellt. Erst nach einer abschließenden Freigabemessung - Oberflächenproben oder Luftkeimmessung - gilt die Wohnung als freigegeben.
Die Kosten einer Desinfektion beginnen ab 300 €, abhängig von Fläche, Kontaminationsgrad und notwendiger Entsorgung kontaminierter Materialien - Entsorgung wird mit ca. 40 €/m³ berechnet. Hausrat- oder Gebäudeversicherungen übernehmen diese Kosten in vielen Fällen, insbesondere bei Todesfällen in Mietwohnungen.
Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Langendreer. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Langendreer eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Langendreer sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Ja, in Langendreer und der gesamten Region Nordrhein-Westfalen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Langendreer setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungs-Desinfektion Ost · Wohnungs-Desinfektion Witten · Wohnungs-Desinfektion Heven · Bochum-Werne · Annen · Querenburg · Harpen · Luetgendortmund · Herbede · Süd · Nord · Hombruch · Bochum · Mitte · Innenstadt West · Huckarde · Wetter · Herdecke · Castrop-Rauxel · Südwest · Wohnungs-Desinfektion in Nordrhein-Westfalen
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