Nach einem Todesfall in einer Wohnung stehen Vermieter und Angehörige vor der Frage: Muss die Wohnung nach einem Todesfall desinfiziert werden? Professionelle Antwort ist eindeutig ja, wenn eine Kontamination nach Todesfall in der Wohnung vorliegt. In Koblenz führen wir professionelle Desinfektionsmaßnahmen nach RKI-Richtlinien durch und erstellen die erforderliche Dokumentation für Vermieter, Hausverwaltungen und Behörden.
Die professionelle Desinfektion unterscheidet sich grundlegend von der Alltagsreinigung. Während normale Reinigungsmittel Schmutz entfernen, eliminieren VAH-gelistete Desinfektionsmittel pathogene Mikroorganismen. Wir verwenden ausschließlich Präparate mit nachgewiesener bakterizider, viruzider und fungizider Wirkung. Die Scheuer-Wisch-Desinfektion erfolgt nach definierten Einwirkzeiten und Konzentrationen - reine Sprühdesinfektion reicht nicht aus.
Eine Entkeimung wird notwendig bei Leichenfunden mit längerer Liegezeit, starker Verwesung oder Körperflüssigkeitsaustritt. Auch bei Schimmelbefall, extremer Tierhaltung oder Verwahrlosung ist eine fachgerechte Entkeimung unerlässlich. In Koblenz bearbeiten wir regelmäßig solche Fälle und wissen um die besonderen Anforderungen in Altbauten und modernen Wohnanlagen.
Unser Fachbetrieb für Desinfektion nach Todesfall arbeitet nach BiostoffV. Unsere Fachkräfte tragen komplette Persönliche Schutzausrüstung: Schutzanzug, Atemschutz der Klasse FFP3 und chemikalienresistente Handschuhe. Diese Arbeitsschutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen vor Infektionsrisiken.
Zunächst führen wir eine kostenlose Besichtigung durch und bewerten das Kontaminationsrisiko. Dabei prüfen wir betroffene Oberflächen, Materialien und die Raumluftqualität. Anschließend erstellen wir einen detaillierten Desinfektionsplan mit allen erforderlichen Maßnahmen.
Die eigentliche Entkeimung erfolgt systematisch von sauber zu kontaminiert. Alle Flächen werden mit VAH-gelisteten Mitteln behandelt, wobei die Einwirkzeiten exakt eingehalten werden. Poröse Materialien wie Teppiche oder Polstermöbel müssen oft entsorgt werden, da eine restlose Entkeimung nicht möglich ist. Kontaminierte Gegenstände werden fachgerecht als Abfall der Kategorie AS 180103 entsorgt.
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen wir ein detailliertes Desinfektionsprotokoll. Dieses Dokument weist die verwendeten Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten nach. Vermieter benötigen diese Dokumentation für Versicherungen und zur rechtlichen Absicherung bei Neuvermietung. Auch Hausverwaltungen und Gesundheitsämter fordern solche Nachweise.
Das Protokoll enthält Vorher-Nachher-Fotos, Materialverzeichnis der eingesetzten Desinfektionsmittel und Bestätigung der fachgerechten Entsorgung. Diese Dokumentation ist rechtlich bindend und schützt alle Beteiligten vor Haftungsansprüchen.
Die Kosten für eine Desinfektion beginnen ab 500 € und richten sich nach Kontaminationsgrad und Raumgröße. Oft übernimmt die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung die Kosten. Wir unterstützen bei der Abwicklung mit den Versicherungen und bei der Antragsstellung.
In Rheinland-Pfalz arbeiten wir mit allen großen Versicherungsgesellschaften zusammen. Die Kostenübernahme ist meist problemlos möglich, wenn die Entkeimung fachgerecht durch einen zugelassenen Betrieb erfolgt. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an - wir klären die Finanzierung bereits vor Arbeitsbeginn.
Unsere Arbeit in Koblenz entspricht allen gesetzlichen Vorgaben und schafft wieder hygienisch einwandfreie Verhältnisse. Wir kennen die lokalen Gegebenheiten und können schnell vor Ort sein. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung und ein unverbindliches Angebot.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Koblenz. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Koblenz setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Koblenz sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Koblenz, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Koblenz eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
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