Ohne Schutzausrüstung in eine kontaminierte Wohnung? Das verstößt gegen die BiostoffV. Die BiostoffV ist eindeutig. Wer nach einem Leichenfund, bei Verwahrlosung oder extremer Tierhaltung eine Wohnung betritt, bewegt sich in einer Kontaminationszone - und haftet gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz für die Folgen. In Hemer betrifft das Vermieter und Hausverwaltungen gleichermaßen.
Die Frage, ob eine Wohnung nach einem Todesfall bewohnbar ist, lässt sich erst nach fachlicher Begutachtung beantworten. Eine kostenlose Besichtigung klärt den Kontaminationsgrad. Daraus ergibt sich das Abnahmeprotokoll - ein Dokument, das jeden Arbeitsschritt festhält.
Dieses Protokoll dient Vermietern als Nachweis gegenüber Nachmietern und Versicherungen. Ohne Beleg, dass eine Flächendesinfektion der Wohnung nach RKI-Richtlinien erfolgte, kann das haftungsrechtlich relevant werden.
Um die Bewohnbarkeit wiederherzustellen, folgt die Desinfektion einem erprobten Schema:
Die Kosten für eine Wohnungsdesinfektion nach Todesfall beginnen ab 300 € und steigen je nach Fläche und Kontaminationsgrad. Die Arbeitsstunde liegt bei ca. 40 €. In vielen Fällen übernimmt die Gebäude- oder Hausratversicherung die Kosten ganz oder anteilig - eine Prüfung im Vorfeld ist empfehlenswert.
Für die Desinfektion in Nordrhein-Westfalen gelten dieselben RKI-Vorgaben wie bundesweit. Vollständige Protokolle schützen vor Nachforderungen.
Fragen zur Desinfektion in Hemer? ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungs-Desinfektion in Hemer und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Hemer enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, wir desinfizieren Wohnungen und Gewerberäume in Hemer nach Infektionskrankheiten, Todesfällen, Schädlingsbefall und anderen Kontaminationen. Wir arbeiten nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Von Hemer aus betreuen wir die gesamte Umgebung. Unser Einsatzgebiet ist bundesweit, und wir sind in Nordrhein-Westfalen mit erfahrenen Fachkräften vertreten.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
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