Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter in Wolgast vor rechtlichen und praktischen Fragen. Der Mietvertrag geht gemäß §1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Sowohl die Erben als auch Sie als Vermieter können den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen (§564 BGB).
Die versiegelte Wohnung dürfen Sie nicht eigenmächtig betreten - das könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Nachlassgericht übernimmt die Ermittlung der Erben. Sind keine Erben vorhanden, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Informieren Sie sich über die Fristen und Abläufe beim zuständigen Nachlassgericht.
Die Erben sind für die Kosten der Reinigung und Sanierung verantwortlich. Prüfen Sie frühzeitig, ob eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung des Verstorbenen vorhanden ist - häufig übernehmen diese die Kosten bei Kontaminationsschäden. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung.
Die Wiedervermietung kann erst nach vollständiger Sanierung und Geruchsneutralisation erfolgen. Bei längerer Liegezeit dringen Körperflüssigkeiten in Böden und Wände ein. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und Ozonbehandlung beseitigen Keime und Gerüche. Die Tatortreinigung kostet ab 500 €, Ozonbehandlung ab 12 €/m².
Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft, den Zustand der Wohnung zu beurteilen und ein Angebot für die notwendigen Maßnahmen zu erstellen. Die Arbeiten erfolgen nach RKI-Richtlinien und BiostoffV. Nach Abschluss erhalten Sie eine Freigabebescheinigung für die Wiedervermietung.
Für eine kostenlose Besichtigung und Beratung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Wolgast und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Wolgast erheblich.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Wolgast beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Von Wolgast aus betreuen wir die gesamte Umgebung. Unser Einsatzgebiet ist bundesweit, und wir sind in Mecklenburg-Vorpommern mit erfahrenen Fachkräften vertreten.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Anklam · Wohnungsräumung Greifswald · Wohnungsräumung Ueckermünde · Bergen auf Rügen · Torgelow · Sassnitz · Wohnungsräumung in Mecklenburg-Vorpommern
AST Deutschland Tatortreinigung
