Ein Todesfall in einer Mietwohnung ist eine emotionale und rechtliche Herausforderung. In Wertheim mit seinen rund 24.500 Einwohnern kommt es immer wieder vor, dass Vermieter mit der Situation konfrontiert werden, dass ein Mieter verstorben ist. Als Vermieter stehen Sie nun vor vielen Fragen: Wer übernimmt die Wohnung, wer trägt die Kosten für eine Reinigung, und wie können Sie die Immobilie wieder vermieten?
In dieser schwierigen Lage möchten wir Ihnen als Ratgeber zur Seite stehen. Ein Todesfall in der Mietwohnung — ob der Mieter in der Wohnung aufgefunden wurde oder der Tod anderswo eintrat — bringt rechtliche und praktische Hürden mit sich. Die wichtigsten Schritte im Überblick helfen Ihnen, Klarheit zu gewinnen.
Wenn ein Mieter verstorben ist, geht der Mietvertrag gemäß § 563 und § 564 BGB auf die Erben über. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter die Wohnung nicht einfach betreten oder räumen dürfen, selbst wenn sie versiegelt wurde. Der Zutritt ist nur mit Zustimmung der Erben oder durch eine gerichtliche Anordnung erlaubt.
Das Nachlassgericht ist oft der erste Ansprechpartner, um die Erben zu ermitteln. Gerade bei der Ermittlung von Erben sollten Sie Geduld mitbringen, da dieser Vorgang Wochen oder Monate dauern kann. Wenn keine Erben gefunden werden, wird ein Nachlasspfleger bestellt, der die Angelegenheiten regelt.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, wer für die Reinigung oder Sanierung der Wohnung aufkommt. In der Regel sind die Erben dafür verantwortlich, doch oft decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen solche Kosten ab. Es lohnt sich, dies genau zu prüfen, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Bei einem Todesfall in der Mietwohnung kann es zu Gerüchen oder Verunreinigungen kommen, die eine Sanierung erfordern. Hier empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem Fachbetrieb aufzunehmen. Unter der Nummer ☎︎ 0800 6003005 erhalten Sie kompetente Unterstützung — ein erster Schritt, um die Situation zu klären.
Die Wiedervermietung nach einem Todesfall ist oft mit einem Stigma verbunden, besonders wenn der Mieter längere Zeit unentdeckt in der Wohnung lag. Eine gründliche Sanierung, inklusive Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung (ab 12 €/m²), ist daher unerlässlich. Nur so stellen Sie sicher, dass die Wohnung wieder attraktiv für neue Mieter wird.
Bevor Sie jedoch mit der Wohnungsauflösung oder Sanierung beginnen, muss die Erbschaft geklärt sein. Erst wenn die rechtlichen Fragen geregelt sind, kann die Sanierung starten. Ein Fachbetrieb unterstützt Sie dabei, von der ersten Besichtigung bis zur abschließenden Freigabe.
Ein guter erster Schritt ist eine kostenlose Besichtigung durch einen spezialisierten Dienstleister. Dabei wird der Zustand der Wohnung geprüft, und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für die notwendigen Arbeiten — sei es eine einfache Reinigung (ab 40 €/h) oder eine umfassende Tatortreinigung (ab 500 €). So behalten Sie die volle Kostenkontrolle und können die nächsten Schritte planen.
Ein Todesfall in der Mietwohnung ist eine belastende Situation. Lassen Sie sich frühzeitig beraten — unter ☎︎ 0800 6003005 erreichen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Wohnung in Wertheim.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Wertheim und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Wertheim erheblich.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Wertheim beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, nach unserer Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Wertheim hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.
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