Ein Todesfall in einer Mietwohnung stellt Vermieter vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Als Vermieter stehen Sie vor der Frage, wie Sie mit der Situation umgehen — sowohl rechtlich als auch organisatorisch. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach § 563 und § 564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn sie versiegelt wurde — das ist Sache der Behörden oder des Nachlassgerichts.
Das Nachlassgericht ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn ein Mieter verstorben ist und keine Erben bekannt sind. Es kümmert sich um die Ermittlung der Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger, falls niemand gefunden wird. Dieser Prozess kann einige Wochen dauern, und bis dahin bleibt die Wohnung unberührt. Bringen Sie Geduld mit, denn eine Wohnungsauflösung darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen.
Die Erben sind grundsätzlich für die Kosten der Reinigung und Sanierung verantwortlich, sofern sie die Erbschaft annehmen. Häufig decken jedoch Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen solche Ausgaben — eine Prüfung lohnt sich. Wenn keine Erben gefunden werden oder die Erbschaft ausgeschlagen wird, bleibt der Nachlasspfleger zuständig. In manchen Fällen müssen Sie als Vermieter in Vorleistung gehen, können die Kosten aber später geltend machen. Eine genaue Dokumentation ist hier entscheidend.
Nach einem Todesfall in der Mietwohnung ist oft eine umfassende Sanierung nötig, besonders bei Fällen mit längerer Liegezeit. Die Kosten beginnen ab 500 € und richten sich nach dem Kontaminationsgrad. Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung kostet 12 €/m², die Entsorgung kontaminierter Materialien etwa 40 €/m³. Unsere Techniker arbeiten nach TRBA 250 und BiostoffV und verwenden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel nach RKI-Richtlinien.
In Nordrhein-Westfalen unterstützen wir Sie bei der Sanierung der Mietwohnung nach dem Todesfall. Eine kostenlose Besichtigung vor Ort in Werdohl hilft, den Aufwand realistisch einzuschätzen. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit der Versicherung.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Werdohl und Umgebung.
Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Werdohl vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, unser Einsatzgebiet umfasst Werdohl und die gesamte Umgebung, darunter Ütterlingsen, Pungelscheid, Kleinhammer, Eveking und Bärenstein. Wir sind bundesweit tätig und in der Region schnell vor Ort.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Werdohl und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Ütterlingsen · Pungelscheid · Kleinhammer · Eveking · Bärenstein · Kettling · Neuenrade · Elverlingsen · Dahle · Küntrop · Brüninghausen · Evingsen · Wettringhof · Ohle · Rahmede · Leifringhausen · Altena · Hegenscheid · Affeln · Böddinghausen · Plettenberg · Wohnungsräumung Lüdenscheid · Wohnungsräumung Hemer · Wohnungsräumung Iserlohn · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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