In Plettenberg mit seinen rund 28.000 Einwohnern kommt es jährlich zu etwa 280 Todesfällen – statistisch betrachtet stirbt damit auch regelmäßig ein Mieter in seiner Wohnung. Für Vermieter entsteht dadurch eine komplexe rechtliche und praktische Situation, die einfühlsame Begleitung und professionelle Unterstützung erfordert.
Wenn ein Mieter verstorben ist, geht der Mietvertrag nach § 563 BGB automatisch auf die Erben über. Als Vermieter können Sie den Vertrag nicht einfach kündigen – die Erbgemeinschaft tritt rechtlich an die Stelle des verstorbenen Mieters. Problematisch wird es, wenn zunächst unklar ist, wer die Erben sind oder ob überhaupt Erben vorhanden sind.
Wurde die Wohnung durch die Polizei versiegelt, dürfen Sie als Vermieter diese keinesfalls eigenmächtig betreten. Ein Verstoß kann rechtliche Konsequenzen haben und erschwert die spätere Abwicklung erheblich.
Das Nachlassgericht in Plettenberg übernimmt die Erbenermittlung, wenn keine offensichtlichen Erben vorhanden sind. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Während dieser Zeit bleiben alle Mieterpflichten bestehen – theoretisch müsste also weiterhin Miete gezahlt werden, was praktisch jedoch oft nicht möglich ist.
Wichtige Fristen für Vermieter:
Die zentrale Frage "Mieter verstorben wer zahlt" beschäftigt viele Vermieter in Plettenberg. Die Erben sind für alle Kosten verantwortlich, die durch den Todesfall entstehen. Dazu gehören auch Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen. Oft greifen jedoch Versicherungen:
Hausratversicherung des Verstorbenen: Übernimmt häufig Kosten für Tatortreinigung und Geruchsbeseitigung. Haftpflichtversicherung: Kann bei Schäden durch längere Liegezeit einspringen. Gebäudeversicherung: Trägt Kosten für bauliche Schäden am Gebäude.
Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft dabei, den Sanierungsumfang zu bewerten und die Kostenverteilung zu klären. Rufen Sie dazu ☎︎ 0800 6003005 an – erfahrene Tatortreiniger kennen die Abläufe mit Versicherungen und können Sie beraten.
Die Wohnungsauflösung darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Sind Erben vorhanden, müssen diese der Räumung zustimmen. Bei einer Erbausschlagung oder wenn keine Erben ermittelt werden können, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt dann die Abwicklung.
Der Mietvertrag kann durch die Erben mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Lehnen alle Erben das Erbe ab, erlischt der Mietvertrag automatisch. In diesem Fall können Sie als Vermieter die Wohnung zurücknehmen, müssen aber die Kosten für Räumung und Reinigung zunächst selbst tragen.
Nach einem Todesfall in der Mietwohnung ist meist eine umfassende Sanierung erforderlich. Besonders bei längerer Liegezeit entstehen hartnäckige Gerüche und Verunreinigungen, die nur durch Fachbetriebe vollständig beseitigt werden können. Die Reinigung umfasst:
In Nordrhein-Westfalen gelten strenge Vorschriften für die Aufbereitung von Todesfallwohnungen. Nur zertifizierte Betriebe dürfen diese Arbeiten durchführen und die erforderlichen Freigabebescheinigungen ausstellen.
Als Vermieter in Plettenberg stehen Sie nach dem Tod eines Mieters vor vielen Herausforderungen. Professionelle Tatortreiniger unterstützen Sie nicht nur bei der Sanierung, sondern auch bei der Kommunikation mit Behörden und Versicherungen. Die Kosten für eine fachgerechte Aufbereitung beginnen ab 500 Euro und werden in den meisten Fällen von der Versicherung übernommen.
Kontaktieren Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine kostenlose Besichtigung und ein detailliertes Angebot. Erfahrene Fachkräfte beraten Sie zu allen Aspekten der Wohnungsaufbereitung und helfen dabei, die Immobilie schnell wieder vermietbar zu machen.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Plettenberg und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Plettenberg und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Plettenberg besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Plettenberg und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
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