§563 BGB regelt den Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag. §564 BGB die Kündigung durch Erben. Beides greift sofort mit dem Tod des Mieters — ohne dass Sie als Vermieter aktiv werden müssen. Der Todesfall in der Mietwohnung stellt Sie dennoch vor konkrete Fragen, die in den ersten 48 Stunden Weichen stellen: Wer darf die Wohnung betreten? Wer trägt die Kosten? Und was passiert, wenn keine Erben erreichbar sind?
Sofort nach der Todesnachricht gilt: Wohnung nicht betreten, bevor die Polizei die Räume freigegeben hat. Das ist keine Empfehlung, sondern rechtliche Grundlage. Falls Nachbarn Geruchsbelastung melden, dokumentieren Sie das schriftlich mit Datum und Uhrzeit — diese Aufzeichnungen sind später für die Versicherungsabrechnung relevant.
Innerhalb der ersten 48 Stunden sollten Sie drei Schritte einleiten: polizeiliche Freigabe abwarten, Erben ermitteln und den Zustand der Wohnung fotografisch sichern. Wer räumt die Wohnung nach Tod des Mieters? Die Erben. Sind diese unbekannt oder schlagen das Erbe aus, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Bis zur Klärung bleibt der Mietvertrag bestehen — Mietzahlungen aus dem Nachlass sind weiterhin fällig.
Liegt zwischen dem Tod und der Entdeckung Zeit, entstehen biologische Kontaminationen, die weit über sichtbare Spuren hinausgehen. Sporenbelastung in Wänden und Böden ist mit herkömmlicher Reinigung nicht zu beseitigen. Die Materialsanierung erfordert VAH-gelistete Desinfektionsmittel, in schweren Fällen Wasserstoffperoxid-Vernebelung nach RKI-Richtlinien. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen ist eine Wiedervermietung ohne Haftungsrisiko möglich.
Zur Geruchsneutralisation setzen wir Ozonbehandlung ein — ab 12 €/m². Die Reinigung selbst kalkuliert sich ab ca. 40 €/h, Entsorgung kontaminierter Materialien ab ca. 40 €/m³. Der Gesamtaufwand beginnt bei 500 €. Nach Abschluss erstellen wir eine vollständige Dokumentation, die Sie gegenüber künftigen Mietern und Versicherungen verwenden können. Wir arbeiten nach BiostoffV.
Die Kostenfrage trifft Vermieter oft unvorbereitet. Die Erben haften für Schäden, die durch den Verwesungsprozess entstanden sind — sofern sie das Erbe angenommen haben. Viele Gebäudeversicherungen übernehmen Reinigungskosten nach einem Todesfall; prüfen Sie Ihre Police auf entsprechende Klauseln. Wir bieten eine kostenlose Besichtigung an, um den Aufwand realistisch einzuschätzen.
Unauffällige Fahrzeuge, keine Firmenbeschriftung. In Wanzleben-Börde: ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Wanzleben-Börde. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Wanzleben-Börde mit Ihnen gemeinsam.
Grundsätzlich die Erben. Treten keine Erben auf oder wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter die Räumung in Wanzleben-Börde beauftragen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden — rufen Sie 0800 6003005 an.
Wir führen nach der Reinigung in Wanzleben-Börde eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Ja, in Wanzleben-Börde und der gesamten Region Sachsen-Anhalt stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Wir sind für Sie im Einsatz in Hohe Börde · Magdeburg · Wohnungsräumung Oschersleben · Neue Neustadt · Wohnungsräumung Schönebeck · Wolmirstedt · Wohnungsräumung Staßfurt · Haldensleben · Gommern · Calbe · Halberstadt · Schöningen · Aschersleben · Helmstedt · Bernburg · Burg · Quedlinburg · Thale · Blankenburg · Hettstedt · Wohnungsräumung in Sachsen-Anhalt
AST Deutschland Tatortreinigung
