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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Unterhaching

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Stirbt ein Mieter in seiner Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. In Unterhaching mit seinen rund 21.000 Einwohnern kommt diese Situation regelmäßig vor. Die ersten 48 Stunden nach dem Todesfall entscheiden über den weiteren Verlauf und mögliche Kosten.

Der Mietvertrag läuft automatisch weiter

Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese Rechtsnachfolge erfolgt automatisch, auch wenn die Erben noch nicht bekannt sind. Vermieter können den Vertrag nicht einseitig kündigen, nur weil der Mieter verstorben ist. Die Miete läuft weiter, bis eine ordentliche Kündigung erfolgt.

Erben können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Erbfalls außerordentlich kündigen. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn sie vom Tod und der Erbschaft wissen.

Wohnung bleibt versiegelt bis zur Erbenklärung

Vermieter dürfen versiegelte Wohnungen nicht eigenmächtig betreten. Die zuständige Polizei oder das Nachlassgericht versiegeln die Räume nach einem Todesfall. Erst nach der Erbenermittlung und entsprechenden Beschlüssen darf die Wohnung geöffnet werden.

Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und bestellt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. In Bayern sind die Amtsgerichte als Nachlassgerichte zuständig.

Wer trägt die Kosten für Reinigung und Sanierung

Die Erben haften für alle Kosten, die durch den Todesfall entstehen. Dazu gehören professionelle Tatortreinigung, Geruchsneutralisation und eventuelle Renovierungsarbeiten. Wenn Mieter verstorben sind und die Wohnung kontaminiert wurde, übernehmen oft Hausratversicherungen oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen die Kosten.

Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, haftet der Nachlass. Reicht dieser nicht aus, bleiben Vermieter auf den Kosten sitzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen.

Professionelle Sanierung nach Todesfall erforderlich

Wurde ein Mieter tot in der Wohnung gefunden, ist meist eine aufwendige Sanierung nötig. Verwesungsgerüche dringen tief in Böden, Wände und Möbel ein. Normale Reinigung reicht nicht aus. Spezialisierte Unternehmen verwenden Ozonbehandlung und VAH-gelistete Desinfektionsmittel.

Die Mietwohnung Todesfall Sanierung umfasst mehrere Schritte: Grobreinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisation und abschließende Renovierung. Je nach Zustand der Wohnung können Kosten zwischen 2.000 und 15.000 Euro entstehen.

Wiedervermietung nach erfolgter Aufklärung

Vermieter müssen potentielle Nachmieter über einen Todesfall informieren, wenn dieser die Wohnqualität beeinträchtigt. Starke Geruchsbelastung oder bauliche Schäden durch Verwesung sind meldepflichtig. Verschweigen Vermieter solche Umstände, können Mieter später Mietminderung oder Schadenersatz fordern.

Eine gründliche Dokumentation aller Sanierungsmaßnahmen schützt vor späteren Rechtsstreitigkeiten. Gutachten über die erfolgreiche Geruchsbeseitigung geben zusätzliche Sicherheit.

Sofortmaßnahmen in den ersten 48 Stunden

Vermieter sollten zeitnah das Nachlassgericht kontaktieren und die Situation schildern. Gleichzeitig empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der eigenen Rechtsschutzversicherung. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe hilft bei der ersten Einschätzung der Sanierungskosten.

Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos, sobald der Zutritt erlaubt ist. Diese Aufnahmen sind später wichtig für Versicherungsansprüche und Kostennachweise gegenüber den Erben.

Für eine kostenlose Besichtigung und fachliche Beratung bei Mieter verstorben Unterhaching Fällen erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005. Wir unterstützen Vermieter bei der Schadensbewertung und koordinieren alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Unterhaching

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Unterhaching

Wie erreiche ich einen Fachbetrieb für Wohnungsräumung nach Todesfall in Unterhaching?

Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Unterhaching. Alternativ: Kontaktformular.

Was passiert mit kontaminierten Gegenständen nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Unterhaching?

Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Unterhaching lückenlos.

Arbeiten Sie nach anerkannten Hygienestandards in Unterhaching?

Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.

Muss der Vermieter der Wohnungsräumung nach Todesfall in Unterhaching zustimmen?

Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Unterhaching koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.

Wer ist nach dem Tod eines Mieters in Unterhaching für die Räumung zuständig?

Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Unterhaching beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.



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