Stirbt ein Mieter in seiner Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. In Unterhaching mit seinen rund 21.000 Einwohnern kommt diese Situation regelmäßig vor. Die ersten 48 Stunden nach dem Todesfall entscheiden über den weiteren Verlauf und mögliche Kosten.
Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese Rechtsnachfolge erfolgt automatisch, auch wenn die Erben noch nicht bekannt sind. Vermieter können den Vertrag nicht einseitig kündigen, nur weil der Mieter verstorben ist. Die Miete läuft weiter, bis eine ordentliche Kündigung erfolgt.
Erben können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Erbfalls außerordentlich kündigen. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn sie vom Tod und der Erbschaft wissen.
Vermieter dürfen versiegelte Wohnungen nicht eigenmächtig betreten. Die zuständige Polizei oder das Nachlassgericht versiegeln die Räume nach einem Todesfall. Erst nach der Erbenermittlung und entsprechenden Beschlüssen darf die Wohnung geöffnet werden.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und bestellt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. In Bayern sind die Amtsgerichte als Nachlassgerichte zuständig.
Die Erben haften für alle Kosten, die durch den Todesfall entstehen. Dazu gehören professionelle Tatortreinigung, Geruchsneutralisation und eventuelle Renovierungsarbeiten. Wenn Mieter verstorben sind und die Wohnung kontaminiert wurde, übernehmen oft Hausratversicherungen oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen die Kosten.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, haftet der Nachlass. Reicht dieser nicht aus, bleiben Vermieter auf den Kosten sitzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen.
Wurde ein Mieter tot in der Wohnung gefunden, ist meist eine aufwendige Sanierung nötig. Verwesungsgerüche dringen tief in Böden, Wände und Möbel ein. Normale Reinigung reicht nicht aus. Spezialisierte Unternehmen verwenden Ozonbehandlung und VAH-gelistete Desinfektionsmittel.
Die Mietwohnung Todesfall Sanierung umfasst mehrere Schritte: Grobreinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisation und abschließende Renovierung. Je nach Zustand der Wohnung können Kosten zwischen 2.000 und 15.000 Euro entstehen.
Vermieter müssen potentielle Nachmieter über einen Todesfall informieren, wenn dieser die Wohnqualität beeinträchtigt. Starke Geruchsbelastung oder bauliche Schäden durch Verwesung sind meldepflichtig. Verschweigen Vermieter solche Umstände, können Mieter später Mietminderung oder Schadenersatz fordern.
Eine gründliche Dokumentation aller Sanierungsmaßnahmen schützt vor späteren Rechtsstreitigkeiten. Gutachten über die erfolgreiche Geruchsbeseitigung geben zusätzliche Sicherheit.
Vermieter sollten zeitnah das Nachlassgericht kontaktieren und die Situation schildern. Gleichzeitig empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der eigenen Rechtsschutzversicherung. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe hilft bei der ersten Einschätzung der Sanierungskosten.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos, sobald der Zutritt erlaubt ist. Diese Aufnahmen sind später wichtig für Versicherungsansprüche und Kostennachweise gegenüber den Erben.
Für eine kostenlose Besichtigung und fachliche Beratung bei Mieter verstorben Unterhaching Fällen erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005. Wir unterstützen Vermieter bei der Schadensbewertung und koordinieren alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Unterhaching. Alternativ: Kontaktformular.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Unterhaching lückenlos.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Unterhaching koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Unterhaching beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
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