Wurde Ihr Mieter in Neubiberg verstorben und Sie haben den Todesfall erst nach Wochen oder Monaten entdeckt? In kleineren Gemeinden wie Neubiberg mit etwa 12.800 Einwohnern bleiben solche Fälle oft lange unbemerkt. Nachbarn haben weniger direkten Kontakt, Briefkästen quellen über und der charakteristische Geruch entwickelt sich erst nach Tagen. Als Vermieter stehen Sie nun vor rechtlichen Hürden und praktischen Problemen, die schnelle Fachkenntnis erfordern.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch beim Tod des Mieters. Nach §§ 563-564 BGB tritt die Erbfolge ein. Die Erben übernehmen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, einschließlich der Mietzahlungen bis zur ordnungsgemäßen Kündigung. Ohne bekannte Angehörige bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess dauert oft mehrere Monate. Währenddessen dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen.
Bei längerer Liegezeit entstehen biologische Gefahren. Die BiostoffV und TRBA 250 definieren klare Schutzmaßnahmen für kontaminierte Bereiche. Leichenflüssigkeiten, Verwesungsgase und Schimmelbildung erfordern spezielle Reinigungsverfahren. VAH-gelistete Desinfektionsmittel sind Pflicht. Ohne Fachbetrieb riskieren Sie Gesundheitsschäden und rechtliche Konsequenzen. Die Berufsgenossenschaft schreibt PSA-Kategorie 3 vor: Vollschutzanzug, Atemschutz FFP3, chemikalienbeständige Handschuhe.
Dokumentieren Sie jeden Schritt gründlich. Fotografieren Sie den Zustand vor Betreten der Wohnung. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Zeitstempel. Diese Dokumentation schützt vor späteren Haftungsansprüchen der Erben. Bewahren Sie alle Belege auf - von der Polizeimeldung bis zur abschließenden Freigabebescheinigung nach der Reinigung.
Die Kostenübernahme regelt sich unterschiedlich. Hausratversicherungen des Verstorbenen decken manchmal Folgeschäden ab. Prüfen Sie die Policen gemeinsam mit den Erben oder dem Nachlasspfleger. Als Vermieter tragen Sie nur dann Kosten, wenn keine anderen Kostenträger vorhanden sind. Typische Ausgaben: Tatortreinigung ab 500 €, Ozonbehandlung 12 €/m², Sondermüllentsorgung 40 €/m³.
Beginnen Sie die Wohnungsräumung nach dem Tod des Mieters erst nach rechtlicher Klärung. Vorher riskieren Sie Eigentumsdelikte. Der Nachlasspfleger oder die Erben müssen zustimmen. Oft beauftragen diese selbst die Entrümpelung. Koordinieren Sie alle Schritte schriftlich. Setzen Sie realistische Fristen für die Wohnungsübergabe.
Für die Wiedervermietung ist professionelle Geruchsneutralisation unerlässlich. Ozonbehandlung zerstört organische Geruchsmoleküle zuverlässig. Zusätzlich können Versiegelungsanstriche nötig werden. Informieren Sie potenzielle Nachmieter nicht über den Todesfall - rechtlich besteht keine Aufklärungspflicht bei natürlichen Todesfällen.
Beauftragen Sie einen zertifizierten Fachbetrieb für die kostenlose Besichtigung. Experten bewerten Kontaminationsgrad, nötige Schutzmaßnahmen und Sanierungsumfang vor Ort. Sie erhalten ein detailliertes Angebot mit allen erforderlichen Arbeitsschritten nach DIN-Normen. Rufen Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Beratung an und klären Sie die nächsten Schritte professionell ab.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Neubiberg und Umgebung.
Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Neubiberg vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Neubiberg erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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