In Überlingen mit seinen rund 21.000 Einwohnern kann es vorkommen, dass ein Mieter verstorben ist und der Todesfall erst nach längerer Zeit entdeckt wird. Besonders in ruhigen Wohnlagen oder bei alleinstehenden Mietern bemerken Nachbarn oder Vermieter die Situation oft erst spät. Als Vermieter stehen Sie dann vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die eine durchdachte Herangehensweise erfordern.
Wenn ein Mieter verstorben ist, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Nach § 563 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese treten in alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Mieters ein, einschließlich der Mietzahlungspflicht. Professionelle Erben können das Mietverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen, müssen dies aber aktiv tun.
Solange keine Erben bekannt sind oder sich melden, läuft der Mietvertrag weiter. Die Miete wird weiterhin fällig, auch wenn niemand in der Wohnung lebt. Diese Situation kann sich über Monate hinziehen, besonders wenn die Erbenermittlung kompliziert ist.
Nach einem Todesfall wird die Wohnung oft von der Polizei oder dem Amtsgericht versiegelt. Als Vermieter dürfen Sie diese Versiegelung keinesfalls eigenmächtig brechen oder die Wohnung betreten. Dies würde eine Straftat darstellen und könnte zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Auch wenn Sie sich Sorgen um den Zustand der Wohnung machen oder Schäden befürchten, müssen Sie warten, bis die Versiegelung offiziell aufgehoben wird. Dies geschieht erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Freigabe durch die zuständigen Behörden.
Das Nachlassgericht in Überlingen übernimmt die Erbenermittlung. Dieser Prozess kann unterschiedlich lange dauern:
Während dieser Zeit können Sie als Vermieter beim Nachlassgericht nachfragen, müssen aber Geduld haben. Die Behörden sind verpflichtet, sorgfältig zu ermitteln.
Die Kosten für die Tatortreinigung und Sanierung nach einem Todesfall trägen die Erben. Diese sind als Rechtsnachfolger für alle Verpflichtungen des Mieters verantwortlich, einschließlich der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung.
Oft greifen aber Versicherungen ein. Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann Reinigungskosten übernehmen, wenn der Todesfall als versichertes Ereignis gilt. Auch eine private Haftpflichtversicherung kommt manchmal für Schäden auf, die durch den Todesfall entstanden sind.
Wenn keine Erben vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser prüft, ob aus dem Nachlass die Kosten gedeckt werden können. Reicht der Nachlass nicht aus, bleiben Sie als Vermieter auf den Kosten sitzen.
Wurde ein Mieter tot in der Wohnung gefunden und lag dort längere Zeit, sind meist umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig. Verwesungsgerüche dringen tief in Materialien ein und lassen sich nicht mit herkömmlichen Mitteln beseitigen. Eine fachkundige Mietwohnung-Todesfall-Sanierung umfasst:
Diese Arbeiten erfordern spezielle Ausrüstung und Fachwissen. Laien können weder die gesundheitlichen Risiken richtig einschätzen noch die nötigen Maßnahmen fachgerecht durchführen.
Nach der sachkundigen Sanierung steht einer Wiedervermietung nichts im Wege. Sie sind nicht verpflichtet, potenzielle Mieter über den Todesfall zu informieren, sollten aber sicherstellen, dass alle Gerüche vollständig beseitigt sind.
Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe hilft Ihnen, den Sanierungsaufwand realistisch einzuschätzen und ein detailliertes Angebot zu erhalten. So können Sie die Kosten kalkulieren und mit Erben oder Versicherungen verhandeln.
Für eine fachgerechte Einschätzung Ihrer Situation in Überlingen kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005. Wir beraten Sie zu allen Aspekten der Wohnungssanierung nach einem Todesfall und erstellen ein transparentes Angebot für die notwendigen Maßnahmen.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Überlingen. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Überlingen, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Grundsätzlich die Erben. Treten keine Erben auf oder wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter die Räumung in Überlingen beauftragen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden — rufen Sie 0800 6003005 an.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Überlingen sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Überlingen werden dokumentiert.
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