Als Vermieter in Überlingen kann es vorkommen, dass ein Mieter verstorben ist und der Todesfall erst nach längerer Zeit entdeckt wird. Besonders bei alleinstehenden Mietern bemerken Nachbarn oder Vermieter die Situation oft erst spät. Sie stehen dann vor rechtlichen und praktischen Aufgaben, die eine durchdachte Herangehensweise erfordern.
Wenn ein Mieter verstorben ist, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Nach § 563 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese treten in alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Mieters ein, einschließlich der Mietzahlungspflicht. Die Erben können das Mietverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen, müssen dies aber aktiv tun.
Solange keine Erben bekannt sind oder sich melden, läuft der Mietvertrag weiter. Die Miete wird weiterhin fällig, auch wenn niemand in der Wohnung lebt. Diese Situation kann sich über Monate hinziehen, besonders wenn die Erbenermittlung kompliziert ist.
Nach einem Todesfall in der Mietwohnung wird diese oft von der Polizei versiegelt. Als Vermieter dürfen Sie diese Versiegelung keinesfalls eigenmächtig brechen. Dies würde eine Straftat darstellen und könnte zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Auch wenn Sie sich Sorgen um den Zustand der Wohnung machen, müssen Sie warten, bis die Versiegelung offiziell aufgehoben wird. Dies geschieht erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Freigabe durch die zuständigen Behörden.
Das Nachlassgericht übernimmt die Erbenermittlung. Dieser Prozess kann unterschiedlich lange dauern:
Die Kosten für die Reinigung und Sanierung nach einem Todesfall tragen die Erben. Diese sind als Rechtsnachfolger für alle Verpflichtungen des Mieters verantwortlich, einschließlich der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung.
Häufig übernimmt die Hausratversicherung des Verstorbenen die Reinigungskosten. Wenn keine Erben vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser prüft, ob aus dem Nachlass die Kosten gedeckt werden können.
Wurde ein Mieter verstorben in der Wohnung gefunden und lag dort längere Zeit, sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig. Verwesungsgerüche dringen tief in Materialien ein und lassen sich nicht mit herkömmlichen Mitteln beseitigen. Die Sanierung umfasst:
Nach der fachgerechten Sanierung steht einer Wiedervermietung nichts im Wege. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe hilft Ihnen, den Sanierungsaufwand realistisch einzuschätzen. So können Sie die Kosten kalkulieren und mit Erben oder Versicherungen verhandeln.
Für eine Einschätzung Ihrer Situation in Überlingen erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Überlingen. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Überlingen, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Grundsätzlich die Erben. Treten keine Erben auf oder wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter die Räumung in Überlingen beauftragen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden — rufen Sie 0800 6003005 an.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Überlingen sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Überlingen werden dokumentiert.
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