Ein Mieter ist in seiner Wohnung in Konstanz verstorben. Für Sie als Vermieter beginnt ein rechtlich und finanziell komplexer Prozess. Es geht um Zutrittsrechte, Haftungsfragen und die fachgerechte Wiederherstellung der Immobilie. Falsches Handeln kann zu rechtlichen Konsequenzen und erheblichen Kosten führen. Dieser Leitfaden zeigt die notwendigen Schritte auf und erklärt, wie Sie Ihre Pflichten als Vermieter erfüllen, ohne dabei Ihre Rechte zu vernachlässigen.
Der Tod eines Mieters beendet das Mietverhältnis nicht. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Nach § 563 und § 564 BGB treten die Erben automatisch in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet: Die Mietzahlungen laufen weiter. Sie als Vermieter haben kein Recht, die Wohnung eigenmächtig zu betreten oder zu räumen, auch wenn Sie die Erben nicht kennen. Ein solches Vorgehen wäre Hausfriedensbruch und verbotene Eigenmacht. Sowohl Sie als auch die Erben haben ein ausgesprochenes Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben.
Sobald die Wohnung von der Polizei freigegeben wurde, müssen Sie handeln. Kontaktieren Sie das zuständige Nachlassgericht in Konstanz, um die Erben zu ermitteln. Dieser Prozess kann Monate dauern. Wird kein Erbe gefunden oder schlagen alle das Erbe aus, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser verwaltet den Nachlass und ist Ihr Ansprechpartner. Dokumentieren Sie jeden Schritt. Führen Sie ein Protokoll über ausstehende Mieten, Ihre Kontaktaufnahmen und den Zustand der Wohnung. Diese Unterlagen sind für das Nachlassgericht und Ihre Versicherung entscheidend.
Die Erben haften für alle Kosten, die aus dem Mietverhältnis entstehen. Dazu gehören die Miete bis zur Vertragsbeendigung und die Kosten für die Sanierung der Wohnung. Oft sind Wohnungen nach einem Todesfall stark kontaminiert und benötigen eine professionelle Tatortreinigung. Reicht die Erbmasse nicht aus, um die Kosten zu decken, bleiben Sie als Vermieter darauf sitzen. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihre Gebäudeversicherung für Schäden durch Leichenflüssigkeit aufkommt. Prüfen Sie Ihre Police genau. AST Deutschland Tatortreinigung erstellt detaillierte Rechnungen, die von Versicherungen und Nachlassverwaltern anerkannt werden.
Eine Leichenfundortreinigung ist keine normale Säuberung. Sie unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften wie der Biostoffverordnung (BiostoffV) und den Richtlinien des RKI. Unsere staatlich geprüften Desinfektoren arbeiten nach TRBA 250 und verwenden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel. Der Prozess beginnt mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort in Konstanz. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag, der alle Posten aufschlüsselt: die Grundreinigung (ab 500 €), die Desinfektion, die Entsorgung kontaminierter Materialien (ca. 40 €/m³) und die Geruchsneutralisation mittels Ozonbehandlung (ab 12 €/m²). Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an. Wir beraten Sie zur Vorgehensweise und klären die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Versicherungen.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Konstanz. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Konstanz eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Konstanz erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Konstanz mit Ihnen gemeinsam.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Konstanz setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
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