Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor komplexe rechtliche und praktische Herausforderungen. Besonders wenn der Mieter tot in der Wohnung gefunden wurde, entstehen zusätzliche Probleme bei der Wiedervermietung. Gerüche, Verunreinigungen und das Stigma eines Todesfalls können die Vermietbarkeit erheblich beeinträchtigen.
Als Vermieter in Trostberg stehen Sie vor der Aufgabe, die Immobilie fachgerecht zu sanieren und wieder vermietbar zu machen. Dabei müssen rechtliche Vorgaben eingehalten und oft hartnäckige Gerüche beseitigt werden. Professionelle Sanierung nach DIN-Normen und RKI-Richtlinien ist meist unumgänglich.
Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Das Nachlassgericht ermittelt die Erbberechtigten, was mehrere Monate dauern kann. Bis zur Klärung der Erbfolge dürfen Sie als Vermieter nicht eigenmächtig in die Wohnung eingreifen.
Falls keine Erben vorhanden sind, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser entscheidet über die Fortsetzung des Mietverhältnisses und die Wohnungsauflösung. Geduld ist in dieser Phase erforderlich, da rechtliche Verfahren Zeit benötigen.
Haften die Erben für alle Verbindlichkeiten des verstorbenen Mieters. Dazu gehören auch Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen nach einem Todesfall. Oft übernimmt jedoch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen diese Ausgaben.
Bei der Frage "Mieter verstorben wer zahlt" sollten Sie zunächst prüfen, welche Versicherungen bestehen. Viele Policen decken Schäden durch Verwesungsgerüche oder notwendige Desinfektionsmaßnahmen ab. Dokumentieren Sie alle Schäden sorgfältig für die Versicherungsabwicklung.
Verwesungsgerüche dringen tief in Materialien ein und lassen sich nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln entfernen. VAH-gelistete Desinfektionsmittel nach TRBA 250 sind für die Erstdesinfektion erforderlich. Anschließend neutralisiert Ozonbehandlung (12 €/m²) auch hartnäckigste Geruchsmoleküle.
Poröse Materialien wie Teppiche, Tapeten oder Holzböden müssen oft komplett entfernt werden. Beton und Estrich können Gerüche speichern und benötigen spezielle Versiegelungen. Luftkanäle der Lüftungsanlage müssen gereinigt und desinfiziert werden, da sich Geruchspartikel dort festsetzen.
Nach einem Todesfall in der Wohnung ist meist eine Komplettsanierung erforderlich. Bodenflächen werden mit bioziden Mitteln behandelt und versiegelt. Wände erhalten nach der Desinfektion einen Sperrgrund, bevor neu tapeziert oder gestrichen wird.
Kontaminierte Möbel und Gegenstände müssen als Sondermüll entsorgt werden (40 €/m³). Elektrogeräte können nach gründlicher Desinfektion oft weiterverwendet werden. Heizungsrohre und Sanitäranlagen benötigen eine Spülung mit Desinfektionsmitteln.
Potenzielle Mieter reagieren oft ablehnend auf Wohnungen, in denen jemand verstorben ist. Transparente Kommunikation über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen schafft Vertrauen. Zertifikate über die fachgerechte Desinfektion und Geruchsbeseitigung belegen die Unbedenklichkeit der Räume.
Neutrale Gestaltung mit hellen Farben und modernen Materialien lässt die Vergangenheit vergessen. Die Fotos für die Wohnungsanzeige sollten die erneuerten Bereiche betonen. Offene Besichtigungstermine ermöglichen Interessenten, sich selbst vom Zustand zu überzeugen.
Jeder Todesfall bringt individuelle Herausforderungen mit sich. Fachleute können den Sanierungsaufwand realistisch einschätzen und rechtskonforme Lösungen entwickeln. Sie kennen die Anforderungen der Gesundheitsämter und können Verzögerungen vermeiden.
Die Sanierungsexperten arbeiten diskret und respektvoll. Sie koordinieren alle notwendigen Gewerke und übernehmen die Kommunikation mit Versicherungen. Das erspart Ihnen als Vermieter Zeit und Stress in einer ohnehin belastenden Situation.
Bei der Erstbesichtigung wird der Zustand der Wohnung dokumentiert und der Sanierungsbedarf ermittelt. Messgeräte erfassen Geruchsbelastung und mögliche Kontaminationen. Anschließend erhalten Sie ein detailliertes Angebot mit allen erforderlichen Maßnahmen.
Der Ablauf gliedert sich in Besichtigung, Angebotserstellung, Sanierung und abschließende Freigabe. Parallel wird geprüft, ob Versicherungen die Kosten übernehmen können. So erhalten Sie Planungssicherheit für die Wiedervermietung Ihrer Immobilie in Trostberg.
Wenn Sie Unterstützung bei der Sanierung nach einem Todesfall benötigen, stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, um eine kostenlose Besichtigung zu vereinbaren und Ihre Fragen zu klären.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Trostberg und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Nein. Wir arbeiten in Trostberg grundsätzlich diskret — unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Arbeitskleidung, unauffälliger Transport der Materialien. Von außen ist nicht erkennbar, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Trostberg besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Wir sind für Sie im Einsatz in Schedling · Weikertsham · Edling · Gainharting · Viehhausen · Kaltenbrunn · Deisenham · Perating · Tinning · Mögling · Schwarzau · Dieding · Oberfeldkirchen · Mittermühle · Mussenmühle · Feldkirchen · Dorfen · Frühling · Aspertsham · Engertsham · Wohnungsräumung Traunreut · Wohnungsräumung Traunstein · Wohnungsräumung Waldkraiburg · Wasserburg · Prien · Wohnungsräumung in Bayern
AST Deutschland Tatortreinigung
