Vom Geruch bis zur Komplettrenovierung: Der Sanierungsbedarf hängt von der Liegezeit ab. Wird ein Mieter verstorben in der Wohnung aufgefunden, stehen Vermieter in Südwest vor mehreren Problemen gleichzeitig. Rechtliche Fragen, bauliche Wiederherstellung und die spätere Wiedervermietung greifen ineinander.
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Vermieter dürfen die Wohnung deshalb nicht eigenmächtig betreten oder räumen lassen. Erst wenn das Nachlassgericht die Erben ermittelt hat, lässt sich das weitere Vorgehen klären. Schlagen alle Erben das Erbe aus, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser Vorgang dauert oft Wochen, manchmal Monate. Die Wohnung bleibt in dieser Zeit verschlossen.
Die Frage „Mieter verstorben wer zahlt" lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Erben haften für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis. Die Gebäudeversicherung übernimmt häufig Kosten für kontaminierte Gebäudebestandteile wie Estrich, Wände und Bodenbeläge. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation. Ein Abnahmeprotokoll nach Abschluss der Arbeiten sichert beide Seiten ab. Ohne dieses Dokument verweigern Versicherer regelmäßig die Erstattung.
Erst nach Klärung der Erbschaft darf die Wohnung aufgelöst werden. Um eine Kreuzkontamination zu vermeiden, wird die betroffene Kontaminationszone nach BiostoffV abgegrenzt und separat behandelt. Kontaminierte Gegenstände werden als Abfall der Kategorie B entsorgt, Kosten dafür liegen bei etwa 40 €/m³. Die eigentliche Tatortreinigung beginnt ab 500 €, eine Arbeitsstunde kostet 40 €/h. Bei erhöhter Sporenlast durch Schimmelbildung - etwa nach langer Liegezeit im Sommer - ist eine Ozonbehandlung ab 12 €/m² ein erprobtes Verfahren zur Geruchsneutralisation.
Nach der Reinigung folgt die bauliche Wiederherstellung. Bodenbeläge, Putz und Türzargen müssen häufig ersetzt werden. VAH-gelistete Desinfektionsmittel beseitigen biologische Rückstände, Ozon neutralisiert Geruchsmoleküle in Textilien und Hohlräumen. Das reicht technisch aus. Doch ein zweites Problem bleibt: das Stigma. In Nordrhein-Westfalen besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Todesfall in der Mietwohnung gegenüber Nachmietern offenzulegen - sofern die Wohnung fachgerecht saniert wurde und kein Gesundheitsrisiko besteht. Anders verhält es sich bei direkter Nachfrage durch Mietinteressenten. Hier kann eine falsche Auskunft zur Anfechtung des Mietvertrags führen, weshalb eine vollständige Sanierung mit Dokumentation den sichersten Weg darstellt.
Eine kostenlose Besichtigung in Südwest klärt den konkreten Aufwand. AST Deutschland dokumentiert alle Arbeitsschritte, erstellt getrennte Rechnungen für Versicherung und Erben und übergibt die Wohnung mit Abnahmeprotokoll. Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung: ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Südwest und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Südwest und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Südwest wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Südwest und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Dahlhausen · Wattenscheid · Hattingen · Süd · Bochum · Mitte · Querenburg · Herbede · Heven · Sprockhövel · Ost · Wohnungsräumung Gelsenkirchen · Wohnungsräumung Langenberg · Harpen · Nord · Langendreer · Bochum-Werne · Witten · Wohnungsräumung Schalke · Essen · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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