Die Wohnung ist versiegelt. Die Polizei ermittelt. Als Vermieter in St. Pauli können Sie jetzt nur warten. Aber das Warten hat Grenzen - rechtlich und praktisch.
Beim Tod eines Mieters geht der Mietvertrag nicht automatisch zu Ende. Nach §§ 563-564 BGB tritt der Nachlass in das Mietverhältnis ein. Das bedeutet: Die Erben übernehmen Rechte und Pflichten. Wer hat jetzt Zugang zur Wohnung? Nur die Erben - nicht der Vermieter. Eigenmächtiges Betreten ist verboten, auch wenn Sie der Eigentümer sind.
Sobald ein Mieter tot in der Wohnung gefunden wird, läuft die Uhr. Organische Rückstände bauen sich ab, Feuchtigkeit zieht in Böden und Wände, die Aerosolbelastung steigt. Innerhalb von 48 Stunden kann sich ein Geruchsschaden so in die Bausubstanz fressen, dass eine einfache Reinigung nicht mehr reicht.
Wer erbt, bestimmt das Gesetz - oder ein Testament. Bis das geklärt ist, bleibt die Wohnung verschlossen. Als Vermieter haben Sie folgende Möglichkeiten:
In St. Pauli ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig. Reichen Sie dort einen formlosen Antrag auf Nachlasspflegschaft ein, wenn Erben nicht ermittelbar sind. Der Nachlasspfleger handelt dann als Ansprechpartner für alle Entscheidungen rund um die Sanierung der Mietwohnung nach dem Todesfall.
Kennt man St. Pauli ein wenig, weiß man: Der Stadtteil ist dicht bevölkert, Gründerzeitbauten mit Hinterhäusern prägen das Bild. Viele Wohnungen liegen eng beieinander. Gerüche aus einer kontaminierten Wohnung erreichen Nachbarn schnell - das erhöht den Handlungsdruck.
Wer zahlt? Das ist die entscheidende Frage bei jedem Todesfall in einer Mietwohnung. Die Antwort hängt davon ab, ob Erben vorhanden sind und ob eine Gebäudeversicherung greift.
Innerhalb weniger Tage nach dem Todesfall sollten Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Ein Messprotokoll über Geruchsbelastung, Chloramin-Nachweis oder mikrobiologische Kontamination stärkt Ihren Anspruch erheblich. Ohne Dokumentation wird die Kostenübernahme schwierig. Wir erstellen dieses Protokoll bei der kostenlosen Besichtigung.
Nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit Zeitplan. ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in St. Pauli. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für St. Pauli setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In der Regel sind die Erben des Mieters für die Räumung zuständig. Lehnen die Erben das Erbe ab oder sind sie nicht erreichbar, kann der Vermieter in St. Pauli die Räumung nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht veranlassen.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in St. Pauli reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in St. Pauli eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
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