Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor eine besondere Situation. Neben der menschlichen Tragik entstehen rechtliche und praktische Fragen. In Senden kommt es regelmäßig zu solchen Fällen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod, sondern geht nach § 563 BGB auf die Erben über.
Vermieter dürfen die Wohnung keinesfalls eigenmächtig betreten, auch wenn diese versiegelt wurde. Das Hausrecht geht auf die Erbengemeinschaft über. Die Erbenermittlung erfolgt über das Nachlassgericht. Existieren keine bekannten Erben, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Diese Verfahren können mehrere Monate dauern.
Die Mietzahlungen laufen während der Erbenermittlung weiter. Erben können den Mietvertrag nach § 564 BGB mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Monats kündigen.
Die Erben sind für alle Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Wohnung entstehen. Verschiedene Versicherungen können einspringen: Die Hausratversicherung des Verstorbenen deckt manchmal Schäden ab, die Haftpflichtversicherung kann bei Schäden an der Mietsache greifen. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft, den Sanierungsumfang und die Kosten zu klären.
Existieren keine Erben, übernimmt der Nachlasspfleger die Verantwortung. Reicht der Nachlass nicht zur Kostendeckung, können Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben.
Die Wohnungsauflösung darf erst nach Klärung der Erbschaftsverhältnisse erfolgen. Bei längerer Liegezeit können Geruchsbelastungen, Schimmelbildung oder andere Kontaminationen auftreten. Die Sanierung umfasst meist: Entrümpelung und Entsorgung kontaminierter Gegenstände, Desinfektion aller Oberflächen, und bei hartnäckigen Gerüchen eine Ozonbehandlung (12 €/m²). Die Kosten für eine Tatortreinigung beginnen ab 500 Euro.
Rechtlich besteht keine Aufklärungspflicht über einen natürlichen Todesfall. Eine vollständige Renovierung und Geruchsbeseitigung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln schaffen die Basis für eine Neuvermietung.
Für eine Beratung in Senden erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Senden erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Senden für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Senden bei der praktischen Umsetzung.
Wir bieten Wohnungsräumung nach Todesfall in ganz Deutschland an, einschließlich Senden (Bayern). Unser Netzwerk ermöglicht schnelle Einsatzzeiten auch in ländlichen Regionen.
Wir führen nach der Reinigung in Senden eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wullenstetten · Aufheim · Illerzell · Witzighausen · Ay · Weiler · Hittistetten · Gerlenhofen · Illerkirchberg · Buch · Oberkirchberg · Hausen · Jedelhausen · Vöhringen · Freudenegg · Beutelreusch · Oberweiler · Holzschwang · Illerberg · Thal · Weißenhorn · Wohnungsräumung Neu-Ulm · Wohnungsräumung Ulm · Wohnungsräumung Illertissen · Wohnungsräumung in Bayern
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