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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Neu-Ulm

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter in Neu-Ulm vor rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Der Mietvertrag, die anfallenden Kosten und die Frage der Wiedervermietung müssen geklärt werden.

Was passiert mit dem Mietvertrag nach dem Tod des Mieters?

Laut §§ 563–564 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht einfach betreten oder kündigen. Zunächst müssen die Erben ermittelt werden. Die Wohnung bleibt in vielen Fällen versiegelt, bis die Erbschaft geklärt ist. Das Nachlassgericht übernimmt die Erbenermittlung, was einige Wochen oder sogar Monate dauern kann. In dieser Zeit bleibt die Miete fällig.

Wer zahlt Reinigung und Sanierung?

Die Erben sind für die Kosten der Reinigung und eventuell notwendige Sanierungsarbeiten verantwortlich. Oft decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen diese Kosten ab. Wenn keine Erben ermittelt werden können, wird ein Nachlasspfleger eingesetzt. Eine frühzeitige Klärung mit dem Nachlassgericht ist wichtig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wie geht es mit der Wohnung weiter?

Die Räumung darf erst erfolgen, wenn die Erbschaft geregelt ist. Danach steht oft eine umfassende Reinigung oder Geruchsneutralisation an, besonders wenn die Wohnung längere Zeit ungenutzt war oder der Verstorbene erst spät gefunden wurde. Eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) neutralisiert Verwesungsgerüche. Bei starker Kontamination kann ein Rückbau von Bodenbelägen notwendig sein.

Erste Schritte für Vermieter

Klären Sie die rechtliche Lage mit dem Nachlassgericht und kontaktieren Sie parallel einen Fachbetrieb für die Reinigung. Eine kostenlose Besichtigung vor Ort hilft, den Umfang der Arbeiten einzuschätzen und ein transparentes Angebot zu erhalten. So sind Sie vorbereitet, sobald die Wohnung freigegeben wird.

Für eine Beratung oder Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Neu-Ulm

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Neu-Ulm

Wie beauftrage ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Neu-Ulm?

Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Neu-Ulm. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.

Kommen Ihre Fahrzeuge in Neu-Ulm unbeschriftet?

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Neu-Ulm eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

Übernimmt die Versicherung die Kosten für Wohnungsräumung nach Todesfall in Neu-Ulm?

In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Neu-Ulm erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.

Arbeiten Sie in Neu-Ulm mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben?

Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Neu-Ulm, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.

Kann die Haftpflichtversicherung die Wohnungsräumung in Neu-Ulm bezahlen?

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Neu-Ulm tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.



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