Wiedervermietung nach einem Todesfall: Sanierung, Geruchsneutralisation, und die Frage nach der Offenlegungspflicht. Viele Vermieter in Rodenkirchen stehen nach dem Tod eines Mieters vor denselben Fragen. Wann darf ich die Wohnung betreten? Wer zahlt die Reinigung? Das klären wir hier.
Die kurze Antwort: nicht einfach so. Nach dem Tod eines Mieters geht der Mietvertrag laut §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Die Wohnung gehört bis zur Klärung der Erbschaft zum Nachlass. Falls Sie als Vermieter die Wohnung eigenmächtig betreten oder gar räumen, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen. Wenden Sie sich zuerst an das zuständige Nachlassgericht, das einen Nachlasspfleger bestellen kann.
Erst nach Tagen merken Nachbarn oft, dass etwas nicht stimmt. Gerade in dichter besiedelten Stadtteilen wie Raderberg oder Raderthal, wo Wohnungen eng beieinanderliegen, dringen Gerüche schnell ins Treppenhaus. Dann zählt jede Stunde.
Wer räumt die Wohnung nach dem Tod des Mieters? Die Erben. Sind diese nicht erreichbar, kann der Nachlasspfleger diese Aufgabe übernehmen. Als Vermieter haben Sie trotzdem eine Schadensminderungspflicht, die Sie zum Handeln verpflichtet, wenn die Bausubstanz gefährdet ist oder Kreuzkontamination auf angrenzende Wohneinheiten droht.
Wir erstellen vor der Reinigung einen Arbeitsschutzplan. Unsere Mitarbeiter arbeiten nach BiostoffV, tragen Schutzkleidung und setzen ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel auf Aldehydbasis ein. Die Oberflächenbehandlung erfolgt systematisch: Wände, Böden, Decken - alles wird erfasst und behandelt.
Nach der Reinigung kommt die Geruchsneutralisation. Organische Rückstände, die tief in Estrich oder Putz eingezogen sind, lassen sich mit Ozon dauerhaft neutralisieren - das ist besonders wichtig, wenn Sie die Wohnung bald wieder vermieten wollen und das Stigma eines Todesfalls keine Rolle mehr spielen soll.
Die Kosten für die Mietwohnung nach einem Todesfall übernimmt in vielen Fällen die Gebäudeversicherung. Wir dokumentieren den Zustand der Wohnung lückenlos, damit Ihr Versicherer einen klaren Nachweis erhält. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos unter ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Rodenkirchen und Umgebung.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Rodenkirchen und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Rodenkirchen erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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