Der Mieter ist verstorben und die Wohnung in Radolfzell am Bodensee muss geräumt werden. Als Vermieter stehen Sie vor rechtlichen Hürden und praktischen Problemen. Der Mietvertrag läuft weiter, die Erben sind unbekannt und niemand zahlt die Miete. Dazu kommt möglicherweise eine versiegelte Wohnung mit Geruchsproblemen. Die Kostenfrage belastet zusätzlich: Wer übernimmt Räumung, Reinigung und Sanierung?
Nach §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über. Der Mietvertrag besteht fort mit allen Rechten und Pflichten. Alle Erben müssen weiterhin Miete zahlen, auch wenn sie die Wohnung nicht nutzen. Das Nachlassgericht ermittelt die Erbberechtigten und bestellt bei Bedarf einen Nachlasspfleger. Bis zur Klärung der Erbfolge dürfen Sie als Vermieter die Wohnung nicht betreten oder räumen lassen.
Die Erben tragen alle Kosten für Wohnungsauflösung und Reinigung, da sie das Mietverhältnis fortführen. Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, übernimmt der vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger diese Aufgabe. Versicherungen des Verstorbenen decken oft einen Teil der Kosten ab, besonders bei aufwendigen Sanierungsarbeiten oder Geruchsneutralisation. Die Kosten beginnen ab 500 €, abhängig von Zustand und Größe der Wohnung.
Erst nach Freigabe durch das Nachlassgericht oder die Erben kann mit der Räumung begonnen werden. Fachbetriebe übernehmen die komplette Wohnungsauflösung: Möbel und persönliche Gegenstände werden fachgerecht entsorgt, Böden und Wände gereinigt, bei Bedarf erfolgt eine Ozonbehandlung gegen Gerüche (ab 12 €/m²). Der Ablauf gliedert sich in vier Phasen: Besichtigung vor Ort, Angebotserstellung, Durchführung der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten sowie abschließende Dokumentation. Alle Arbeiten erfolgen nach RKI-Richtlinien und unter Einhaltung der BiostoffV.
Nach abgeschlossener Räumung und Reinigung steht die Wiedervermietung an. Eine fachgerechte Aufbereitung verhindert, dass potenzielle Mieter durch Gerüche oder sichtbare Spuren abgeschreckt werden. Die Dokumentation über alle durchgeführten Maßnahmen dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Sanierung und ist bei der Neuvermietung und für Versicherungsfragen relevant.
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Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Radolfzell am Bodensee. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Radolfzell am Bodensee setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In der Regel ist die Wohnung in Radolfzell am Bodensee direkt nach Abschluss der Arbeiten wieder bewohnbar. Bei einer Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation muss die Wohnung anschließend kurz durchlüftet werden.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Radolfzell am Bodensee, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
In der Regel sind die Erben des Mieters für die Räumung zuständig. Lehnen die Erben das Erbe ab oder sind sie nicht erreichbar, kann der Vermieter in Radolfzell am Bodensee die Räumung nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht veranlassen.
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