Vom Geruch bis zur Komplettrenovierung: Der Sanierungsbedarf hängt von der Liegezeit ab. Manchmal sind es Tage. Manchmal Wochen. Besonders in einer Wohnung, die während laufender Renovierungsarbeiten zum Ort eines Todesfalls wird, entsteht eine ungewöhnliche Ausgangslage: Offene Wände, fehlende Bodenbeläge und freiliegende Materialien vergrößern die Kontaminationszone erheblich, weil biologisches Material tiefer eindringen kann als in fertig ausgebauten Räumen.
Der erste Reflex vieler Vermieter ist, die Wohnung sofort zu betreten. Das ist rechtlich problematisch. Der Mietvertrag geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Die Wohnung gehört bis zur Kündigung oder Einigung zum Nachlass. Den Zutritt regelt das Nachlassgericht, nicht der Vermieter. Wer eigenmächtig betritt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Schlagen die Erben das Erbe aus, entsteht eine Lücke. Niemand kündigt den Mietvertrag. Niemand räumt. Die Kostenfrage bei einem Todesfall in der Mietwohnung bleibt offen. In diesem Fall kann der Vermieter beim Nachlassgericht einen Nachlasspfleger beantragen. Dieser übernimmt die rechtliche Verwaltung des Nachlasses und ermöglicht geordnetes Handeln. Erst danach beginnt die Wohnungsauflösung.
Liegt ein Todesfall mitten in einer Renovierung vor, sind Estrich, Rohböden oder abgeklebte Wandbereiche oft direkt betroffen. Den Estrich entfernt der Fachbetrieb vollständig, wenn die Sporenlast eine Reinigung unmöglich macht. Kontaminierte Dämmstoffe, Rigipsplatten oder Holzunterkonstruktionen gelten als Sondermüll gemäß BiostoffV. Die Entsorgung liegt bei ca. 40 €/m³. Eine Ozonbehandlung ab 12 €/m² neutralisiert Gerüche in der gesamten Wohnung.
Die Gebäudeversicherung übernimmt häufig Reinigung und Sanierung kontaminierter Gebäudeteile. Hausrat fällt unter die Hausratversicherung der Erben. Bei Geruchsbelastung nach einem verstorbenen Mieter erkennen viele Versicherer auch Ozonbehandlungen an. AST Deutschland stellt getrennte Rechnungen aus, damit die Zuordnung zu den Kostenträgern eindeutig bleibt. Vor Beginn jeder Maßnahme steht eine kostenlose Besichtigung in Othmarschen, damit der Umfang realistisch eingeschätzt wird.
Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos unter ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Othmarschen erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Othmarschen für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Othmarschen bei der praktischen Umsetzung.
Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Othmarschen ist Teil unserer Leistung.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Othmarschen. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
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