Die Wohnung ist versiegelt. Die Polizei ermittelt. Als Vermieter in Finkenwerder können Sie jetzt nur warten. Das ist rechtlich korrekt so - und wer eigenmächtig handelt, riskiert Haftung. Denn nach dem Tod eines Mieters geht der Mietvertrag gemäß §§ 563-564 BGB zunächst auf die Erben über. Betreten Sie die Wohnung ohne Zustimmung der Erben oder des Nachlassgerichts, begehen Sie im Zweifel Hausfriedensbruch.
Solange die Erbschaft ungeklärt ist, dürfen Sie die Wohnung nicht räumen, verändern oder neu vermieten. Das Nachlassgericht ermittelt die Erben. Erst wenn feststeht, wer erbt, kann über Kündigung oder einvernehmliche Wohnungsauflösung verhandelt werden. Falls keine Erben vorhanden sind oder alle das Erbe ausschlagen, übernimmt ein Nachlasspfleger die Abwicklung. Für Vermieter in einem gewachsenen Stadtteil wie Finkenwerder - wo viele der älteren Backsteinbauten aus der Zeit der Arbeiter- und Werkmeistersiedlung nach Peter Behrens noch heute bewohnt sind - ist diese Situation keine Seltenheit.
Die Kostenfrage ist zentral. Erben haften für Mietschulden und Räumungskosten aus dem Nachlass. Gleichzeitig übernimmt die Gebäude- oder Hausratversicherung häufig einen Teil der Sanierungskosten, wenn eine Geruchsbelastung oder biologische Kontamination vorliegt. Klären Sie das frühzeitig mit Ihrem Versicherer.
Sobald die Wohnung freigegeben ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Das Schadensbild nach einem Todesfall - insbesondere bei später Entdeckung - umfasst biologische Kontamination, die unter die Biostoffverordnung (BiostoffV) fällt. Nur sachkundig ausgeführte Arbeiten schützen vor Gesundheitsrisiken. Wer hier selbst Hand anlegt, gehört zur Risikogruppe, die ohne Schutzausrüstung und Fachkenntnis ernsthaften Schaden nehmen kann.
Eine vollständige Flächensanierung umfasst folgende Schritte:
Die Reinigung beginnt ab ca. 500 €, einzelne Arbeitsstunden werden mit ca. 40 €/h kalkuliert. Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt vom Grad der Kontamination und der Wohnungsgröße ab.
Unterschätzen Sie das Stigma nicht. Selbst nach einwandfreier Reinigung wissen potenzielle Mieter manchmal von einem Todesfall - etwa durch Nachbarn. Wer dann noch Geruchsreste wahrnimmt, wird die Wohnung ablehnen. Vollständige Geruchsbeseitigung ist deshalb kein optionaler Schritt, sondern Voraussetzung für eine realistische Neuvermietung in Finkenwerder und dem gesamten Bezirk Hamburg.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Finkenwerder und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Finkenwerder enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Finkenwerder beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Finkenwerder und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Othmarschen · Groß Flottbek · Ottensen · Altona-Altstadt · Osdorf · Altona · Wohnungsräumung Blankenese · Altona-Nord · Neugraben-Fischbek · Harburg · Hausbruch · St. Pauli · Lurup · Neustadt · Stellingen · Schenefeld · Hoheluft-West · Hamburg · Rotherbaum · Eidelstedt · Wohnungsräumung in Hamburg
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