Ein Nachlassgericht bestellt einen Nachlasspfleger, wenn keine Erben bekannt sind. Stirbt ein Mieter in der Wohnung, stehen Vermieter vor einer Situation, die rechtlich klar geregelt ist, aber praktisch viele Fragen aufwirft.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach §§ 563-564 BGB geht er auf die Erben über. Das bedeutet: Bis zur Klärung der Erbschaft hat der Vermieter keinen freien Zugang zur Wohnung. Eigenmächtiges Betreten ist rechtlich unzulässig - auch wenn die Wohnung seit Wochen leer steht. Sobald das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellt hat, gibt es einen handlungsfähigen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen und Aufträge erteilen kann.
Beim Todesfall Mietwohnung ist die Frage nach den Kosten meist die dringlichste. Wer zahlt die Reinigung? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich haftet der Nachlass - also die Erben - für Schäden, die durch den Tod entstanden sind. Parallel dazu greift in vielen Fällen die Gebäudeversicherung.
Wird ein Mieter erst nach längerer Zeit tot aufgefunden, entstehen Verwesungsschäden, die weit über eine normale Verschmutzung hinausgehen. Verwesungsflüssigkeiten und biologische Kontaminationen in Böden, Wände und Decken machen eine fachgerechte Instandsetzung notwendig. Viele Gebäudeversicherungen decken solche Schäden - allerdings nur, wenn sie als „unvorhergesehenes Ereignis" eingestuft werden und der Vertrag entsprechende Klauseln enthält. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die Positionen „Vandalismus" oder „sonstige Schäden durch Dritte".
Die Dokumentation ist entscheidend. Wenn die Versicherung zahlen soll, braucht sie Fotos und einen Schadenbericht. AST Deutschland erstellt diese Unterlagen und arbeitet nach RKI-Richtlinien. Kosten für die Reinigung beginnen bei 500 €, Arbeitsstunden werden mit ca. 40 €/h kalkuliert, Entsorgung mit ca. 40 €/m³.
Die Pflichten als Vermieter lassen sich so zusammenfassen: Wohnung sichern, keine eigenmächtigen Maßnahmen, Nachlassgericht kontaktieren, Versicherung informieren. Von der kostenlosen Besichtigung bis zur Freigabe der sanierten Wohnung begleiten wir den gesamten Ablauf.
Für die Wiedervermietung spielt auch die Geruchsneutralisation eine Rolle. Verwesungsgeruch dringt tief in Materialien ein und lässt sich mit einer Ozonbehandlung dauerhaft beseitigen. Der Richtwert liegt bei ab 12 €/m². Ohne diese Maßnahme bleibt die Geruchsbelastung bestehen und erschwert die Neuvermietung erheblich.
Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten zum Vorgehen in Nippes.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Nippes und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Nippes enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Köln-Nippes · Wohnungsräumung Neuehrenfeld · Wohnungsräumung Riehl · Bilderstöckchen · Neustadt/Nord · Altstadt Nord · Köln · Köln-Ehrenfeld · Köln-Innenstadt · Ossendorf · Mülheim · Altstadt Sud · Köln-Mülheim · Deutz · Buchheim · Neustadt/Süd · Köln-Kalk · Kalk · Humboldtkolonie · Köln-Lindenthal · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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