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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Neusäß

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Ein Mieter ist verstorben – was nun? Diese Frage stellen sich viele Vermieter in Neusäß, wenn sie mit dem Tod eines Mieters konfrontiert werden. Die Rechtslage ist klar: Der Mietvertrag geht gemäß § 563–564 BGB auf die Erben über. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Vermieter?

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Wenn ein Mieter verstorben ist, tritt der Erbe in den bestehenden Mietvertrag ein. Dies bedeutet, dass die Erben für die laufenden Mietzahlungen verantwortlich sind. Sollte es keine Erben geben, fällt der Nachlass an den Staat, und ein Nachlasspfleger wird bestellt. In Neusäß kann die Erbenermittlung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Darf die Wohnung betreten werden?

Als Vermieter dürfen Sie die versiegelte Wohnung nicht eigenmächtig betreten. Erst nach der Freigabe durch das Nachlassgericht oder die Erben ist dies möglich. In dieser Zeit empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Fachberater hinzuzuziehen, um die rechtlichen Schritte korrekt einzuleiten.

Wer zahlt für die Reinigung und Sanierung?

Die Kosten für die Reinigung oder Sanierung nach dem Tod eines Mieters können von den Erben oder einer Versicherung übernommen werden. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen kommen oft für diese Kosten auf. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb kann Ihnen helfen, den genauen Umfang der Arbeiten und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.

Wie läuft die Erbenermittlung ab?

Das Nachlassgericht ist für die Erbenermittlung zuständig. Es setzt Fristen, innerhalb derer sich Erben melden können. Bleiben diese Fristen ergebnislos, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses, einschließlich der Räumung der Wohnung.

Wann kann die Wohnung wieder vermietet werden?

Bevor Sie die Wohnung erneut vermieten können, muss sie geräumt und eventuell saniert werden. Eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kann sinnvoll sein. Bei einem Stigma, das durch den Todesfall entstanden ist, kann ein professionelles Stigma-Management helfen, die Wohnung wieder attraktiv zu machen.

Wenn Sie als Vermieter in Neusäß Unterstützung benötigen, steht Ihnen AST Deutschland zur Seite. Wir bieten eine kostenlose Besichtigung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 oder per E-Mail an {email}, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Neusäß

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Neusäß

Wen rufe ich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Neusäß an?

Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Neusäß. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.

Arbeiten Sie nur in Großstädten oder auch in Neusäß?

Ja, in Neusäß und der gesamten Region Bayern stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Kann die Wohnung in Neusäß nach der Wohnungsräumung nach Todesfall wieder bewohnt werden?

Wir führen nach der Reinigung in Neusäß eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Neusäß?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Neusäß sollte der Vermieter informiert werden.

Was bedeutet Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz?

Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Neusäß werden dokumentiert.



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